Europäischer Gerichtshof stellt Geschäftsmodell für Versteigerung von personenbezogenen Daten für Online-Werbezwecke in Frage

  • 13.03.2024
  • Lesezeit 3 Minuten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich eine wichtige Entscheidung im Zusammenhang mit personalisierter Online-Werbung und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) getroffen (Aktenzeichen C-604/22). Diese Entscheidung betrifft einen zentralen Baustein, den sogenannten TC-String.

Was ist der TC-String?

Der TC-String steht für "Transparency and Consent" und enthält Informationen über die Datenschutzeinstellungen eines Nutzers. Konkret gibt er an, welchen Verarbeitungen der Nutzer zustimmt oder welche er ablehnt. Der EuGH hat nun klargestellt, dass der TC-String personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO darstellt. Wenn der TC-String mit einer Kennung wie beispielsweise der IP-Adresse des Nutzergeräts verknüpft wird, kann daraus ein Profil des Nutzers erstellt und die betreffende Person identifiziert werden.
IAB Europe als "gemeinsam Verantwortlicher" 

Der EuGH bestätigte außerdem, dass der Verband IAB Europe als "gemeinsam Verantwortlicher" anzusehen ist. IAB Europe hat das Transparency and Consent Framework (TCF) entwickelt, um personalisierte Werbung zu gestalten. Die technische Umsetzung erfolgt mithilfe einer Consent Management Platform (CMP), die die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten einholt.

Real-Time-Bidding (RTB) und die Rolle des TC-Strings

Personalisierte Werbung im Internet basiert unter anderem auf Echtzeit-Versteigerungen. Hier bieten Werbetreibende für die Möglichkeit, bei bestimmten Nutzerprofilen Werbung anzuzeigen (sog. Real-Time-Bidding).

Jeder Besuch bei einer teilnehmenden Website löst eine Auktion unter den Anbietern von Werbeanzeigen aus. Anhand der gewünschten Preise und des Datenprofils der Nutzerin entscheidet sich in Millisekunden, welche Werbung sie zu sehen bekommt. Damit dies funktioniert, müssen die Werbefirmen Informationen über die Nutzer haben, wie Alter, Geschlecht, Interessen, besuchte Websites, Wohnort und Kaufkraft.

Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Einwilligung der betroffenen Personen zu dieser Datenverarbeitung erforderlich. Hier kamen bisher Cookie-Banner ins Spiel, bei denen Nutzer beispielsweise auf "Akzeptieren" klicken. Dieser Klick wird vom Transparency and Consent Framework (TCF) von IAB Europe gespeichert, der einen TC-String generiert, in dem die Nutzerpräferenzen in einer Zeichenkette gespeichert werden. Diese Informationen werden mit Brokern für personenbezogene Daten und Werbeplattformen geteilt, damit diese wissen, wofür der Nutzer seine Einwilligung gegeben oder Widerspruch eingelegt hat. Gleichzeitig wird auf dem Gerät der Nutzer ein Cookie gespeichert. Durch die Kombination von TC-String und Cookie kann die IP-Adresse des Nutzers zugeordnet werden.

Auswirkungen auf Online-Werbeindustrie

Die Entscheidung des EuGH hat weitreichende Auswirkungen auf die Online-Werbeindustrie. Der bisherige Einsatz von TC-Strings für personalisierte Werbung scheint so nicht mehr möglich zu sein. Eine generalisierende Einwilligung in diese Art der Nutzung durch einen Cookie-Banner ist nicht möglich.

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Autoren dieses Artikels

Dr. Jörg Buschbaum, LL.M.

Partner

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nastassja Tramer

Director

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