Ihre Interessen in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren setzen wir entschieden und erfolgreich um. Wir vertreten sowohl Unternehmen und deren Organe als auch Privatpersonen von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung. Gegenüber sämtlichen Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht, wie zum Beispiel im Arbeits-, Außenwirtschafts- und Sozialversicherungsrecht, setzen wir uns für Sie ein, um Strafen, Bußgelder und andere wirtschaftliche Nachteile von Ihnen abzuwenden.
Langjährige Expertise in komplexen Fragestellungen
Wir verfügen über eine langjährige und umfassende Expertise sowohl im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht als auch im Steuerrecht. Bei komplexen steuerrechtlichen Fragestellungen steht uns zudem ein Team an Experten aus den einzelnen Fachbereichen zur Verfügung. Unsere Expertise dient Ihren Interessen, um Ihre rechtlichen Anliegen möglichst ohne gerichtliche Auseinandersetzungen effizient zu lösen. Wir verteidigen Ihre Interessen vor allen Behörden, die Prüfungen oder Ermittlungen vornehmen. Wenn erforderlich, begleiten wir Sie bei einer Selbstanzeige. In der mündlichen Strafverhandlung sowie bei Rechtsstreitigkeiten vor den Finanz- oder Sozialgerichten stehen wir Ihnen durchsetzungsstark zur Seite.