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Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie der EU ("Anti Tax Avoidance Directive" – ATAD).
Die Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts (ATAD 1), geändert durch Richtlinie (EU) 2017/952 vom 29. Mai 2017 (ATAD 2) hat die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, mit Wirkung zum 01.01.2020 Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung einzuführen oder an den europäischen Standard anzupassen. In Deutschland wurde dazu bislang allerdings nur ein entsprechender Gesetzentwurf veröffentlicht.
Gemäß EU-Richtlinie müssen die folgenden Bereiche durch nationale Gesetzgebung geregelt werden:
Deutschland hat die Verpflichtungen aus der EU-RL mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz (ATAD-UmsG) vom 25.06.2021 erfüllt. Die Regelungen treten teils rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.
Die ATAD Richtline und das ATAD-UmsG regeln die steuerliche Behandlung verschiedener grenzüberschreitender Sachverhalte. Unser Beratungsangebot in diesen neu zu regelnden Bereichen umfasst insbesondere Folgendes:
Matthias Chuchra, LL.M. (com.)
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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