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Der sicherheitsrelevante Sektor unterliegt besonderen regulatorischen Anforderungen. Defense-Tech-Unternehmen – von Start-up bis Konzern – sehen sich mit komplexen rechtlichen, steuerlichen und zollrechtlichen Vorgaben konfrontiert, die frühzeitig strukturiert umgesetzt werden müssen.
Technologieorientierte Start-ups, spezialisierte Mittelständler sowie Konzerne bringen Innovation und Entwicklungskraft in die sicherheitsrelevante Industrie – stoßen aber regelmäßig auf regulatorische Fragen: Was ist genehmigungspflichtig? Welche Dokumentation erwarten Behörden? Welche internationalen Vorgaben gelten bei grenzüberschreitender Zusammenarbeit? Effiziente Prozesse ermöglichen Start-ups, ihre Entwicklungsressourcen gezielt in neue Technologien zu investieren – und regulatorische Anforderungen gleichzeitig im Blick zu behalten.
Wir beraten Unternehmen, die im sicherheitsrelevanten Umfeld agieren – oder in dieses expandieren möchten. Unsere interdisziplinären Teams aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Fachexperten verbinden fundierte Beratung mit praktischem Verständnis für Entwicklungszyklen, Prozesse und Vertriebsmodelle im Defense-Umfeld.
Exportkontrolle & Außenwirtschaftsrecht
Compliance & Organisation
Nachhaltigkeit
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Nils Borcherding
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Start-ups, Konzerne und Zulieferer im sicherheitsrelevanten Bereich stehen vor Herausforderungen wie diesen:
Auch wenn Güter nicht offensichtlich im Defense-Bereich verwendet oder für diesen hergestellt werden, können sie Exportkontrollregelungen unterfallen. Dual-Use-Güter sind Gegenstände, die sich für mehrere Zwecke einsetzen lassen. Welche Güter von den einschlägigen Regelungen in diesem Bereich erfasst sind, wird durch technische Parameter in den gesetzlichen Vorgaben bestimmt. Komponenten oder Software können ebenso genehmigungspflichtig sein – insbesondere bei der technischen Auslegung. Daneben kann auch die Übermittlung von Technologien, beispielsweise auch von technischen Plänen zur Konstruktion von sicherheitsrelevanten Gütern im Ausland, von den Vorgaben erfasst sein.
Grundsätzlich muss für Exporte von Defense- oder Dual-Use-Gütern eine Genehmigung beantragt werden. Im letzteren Fall sind sogar zwei unterschiedliche Genehmigungen erforderlich. Allerdings gibt es Verfahrenserleichterungen in Form von Allgemeinen Genehmigungen und Sammelausfuhrgenehmigungen. Für die Inanspruchnahme der Erleichterungen müssen Unternehmen jedoch gewisse Compliance-Strukturen nachweisen und vorgegebenen Bestimmungen nachkommen.
Geschäfte, bei denen Lieferungen allein im Ausland stattfinden, können von den Vorgaben erfasst sein. Zudem können bestimmte Handels- und Vertriebsaktivitäten, bei denen Güter nicht aus der EU oder Deutschland exportiert werden, Genehmigungsvorbehalten und Verboten unterliegen.
Technisch für Verteidigungszwecke ausgelegte Komponenten, zum Beispiel beschichtete Hydraulikzylinder für Radaranlagen, fallen oft unter spezielle Einstufungen. Maßgeblich ist, ob die Konstruktion den Zweck objektiv erkennen lässt und dies belegbar ist.
Die digitale Übermittlung – zum Beispiel von Zeichnungen, Software oder Cloud-Zugriff – kann genehmigungspflichtig sein. Schon Remote-Zugriff durch Nicht-EU-Partner ist kritisch, besonders bei Projekten, Kooperationen oder Forschungsverbünden.
Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften können strafrechtliche Folgen, Bußgelder und Ausschluss von Vergaben zur Folge haben – auch bei Dual-Use-Gütern. Baker Tilly unterstützt bei Genehmigungen, Einstufungen, Compliance und Schulungen.
Unsere Beratung geht über formale Vorgaben hinaus: Strategische, strukturelle und technologische Fragen, die für den Projekterfolg entscheidend sind, denken wir von Beginn an mit.
ESG-Kriterien gewinnen auch im sicherheitsrelevanten Technologiesektor zunehmend an Bedeutung. So ist im Rahmen der Klimastrategie 2030 und 2045 der Bundesregierung auch die sicherheitsrelevante Industrie aufgerufen, ihren Beitrag zur Dekarbonisierung zu leisten. Technologietransfer und Energieautonomie sind dabei zentrale Themen.
Darüber hinaus ist die Gewährleistung von Sicherheit und Vertrauen eng mit sozialen Standards sowie einer verantwortungsvollen Unternehmensführung verknüpft – Anforderungen, die auch im Rahmen von Förderprogrammen, Ausschreibungen oder internationalen Kooperationen zunehmend mitgedacht werden müssen.
Unternehmen entlang der sicherheitsrelevanten Wertschöpfungskette sehen sich zunehmend mit der Erwartung konfrontiert, verlässliche nichtfinanzielle Informationen bereitzustellen. Stakeholder fordern zunehmend Transparenz zu ökologischen, sozialen und unternehmensethischen Aspekten.
Dabei ist ein ganzheitlicher Ansatz entscheidend: Zunächst sollten die für das Geschäftsmodell wesentlichen ESG-Themen identifiziert und priorisiert werden. Darauf aufbauend ist ein belastbarer Prozess zur Datenerhebung, Aggregation und Validierung erforderlich, der quantitative Kennzahlen und qualitative Aussagen sinnvoll verbindet – und die Anforderungen von Prüfstellen und Regulatorik abbildet.
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Ob Dual-Use, Embargos oder US-Recht: Wir navigieren Sie sicher durch komplexe nationale und internationale Exportvorgaben.
Nachhaltigkeit strategisch umsetzen: Wir beraten zu Reporting, CSRD, EU-Taxonomie und prüfen Ihre ESG-Berichterstattung.