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Die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie bewegt sich in einem hochkomplexen, streng regulierten Umfeld. Unternehmen in diesem Sektor stehen vor anspruchsvollen rechtlichen Herausforderungen in den Bereichen Exportkontrolle und Sanktionen über M&A-Transaktionen bis hin zu Vergabeverfahren, Offset-Geschäften und internationalen Steuerfragen.
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Unternehmen im Defense- und Sicherheitsbereich müssen Produkte und Technologien korrekt nach Kriegswaffenkontrollgesetz, Ausfuhrliste oder EU-Dual-Use-VO einstufen, dies gilt auch für Warenkomponenten, Software und technischer Pläne. Ebenso können grenzüberschreitende Tätigkeiten, Kooperationen oder Datenübertragungen Genehmigungspflichten auslösen, die sorgfältige Compliance-Strukturen erfordern.
Insbesondere Start-ups und Familienunternehmen, die erstmals in der Defense- oder Sicherheitsbranche tätig werden, stehen vor spezifischen Herausforderungen. Die frühzeitige Einordnung von Produkten, die Schaffung geeignete Rechts- und Gesellschaftsstrukturen sowie die Implementierung interner Kontrollsysteme sind entscheidend, um Investitionen, Genehmigungen und operative Abläufe rechtssicher zu gestalten.
Auch Private-Equity- und Venture-Capital-Investoren, die Beteiligungen an Start-ups oder jungen Technologieunternehmen im Sicherheits- oder Defense-Sektor erwerben (wollen), profitieren von einer frühen Einordnung des Tätigkeitsbereiches innerhalb der regulatorischen Rahmenbedingungen. Eine Statusanalyse der außenwirtschaftsrechtlichen Prozesse schafft belastbare Transparenz über Genehmigungserfordernisse, Compliance-Strukturen und operative Abläufe. Dies unterstützt Investoren bei fundierten Kaufentscheidungen sowie bei der Integration erworbener Unternehmen in bestehende Strukturen.
Effiziente interne Kontrollsysteme, digitale Prozesse und transparente Strukturen in Exportkontroll-, Zoll- und Steuerrecht sind entscheidend, um Risiken zu minimieren und langfristige Handlungsfähigkeiten von Unternehmen zu gewährleisten. Der gleichzeitige Einsatz von regulatorischem Know-how, steuerlicher Strukturierung und praktischer Umsetzung sichert Unternehmen eine operative und rechtliche Souveränität.
Unsere interdisziplinären Teams aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Fachexperten verbinden fundierte Beratung mit praktischem Verständnis für Entwicklungszyklen, Prozesse und Vertriebsmodelle im Defense-Umfeld.
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Dr. Thomas Gemmeke
Managing Partner
Frank Stahl
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Gerade zu Beginn neuer sicherheitsrelevanter Geschäftsbeziehungen, bei Expansionen oder vor Akquisitionen ist eine verlässliche Einordnung der außenwirtschaftsrechtlichen Ausgangslage im Unternehmen entscheidend. Die Statusanalyse Außenwirtschaft & Exportkontrolle schafft in kurzer Zeit eine fundierte, belastbare Transparenz über die bestehenden und erforderlichen Prozesse im Unternehmen ohne unmittelbare Risikobewertung, aber mit klarer Struktur.
Die Analyse dient als schnelle, verbindliche Statusbestimmung für Geschäftsleitung, Compliance, Investoren und Geschäftspartner. In der Praxis liegt das Ergebnis innerhalb weniger Wochen vor und bildet eine verlässliche Grundlage für weitere strategische Entscheidungen, Genehmigungsverfahren oder Vertragsabschlüsse.
1. Vorbereitung Sichtung der vorhandenen Unterlagen, erste systematische Einordnung sowie Erstellung eines unternehmensindividuellen Fragenkatalogs auf Basis der tatsächlichen Geschäftstätigkeit, Produkte, Zielmärkte und Vertriebswege.
2. Aufnahme des Status quo Strukturierte Erhebung der Ist-Prozesse und relevanten Geschäftsvorfälle durch Interviews mit den zuständigen Fachbereichen sowie ergänzende Dokumenteneinsicht. Erfasst werden unter anderem Produktklassifizierungen, Exportprozesse, Genehmigungsmanagement, IT- und Datenflüsse.
3. Berichtserstellung (Status quo) Aufbereitung der Ergebnisse in einem strukturierten Statusbericht mit transparenter Darstellung der bestehenden Strukturen, Zuständigkeiten, Prozesse und Schnittstellen in Außenwirtschaft und Exportkontrolle.
4. Ergebnispräsentation Vorstellung der Ergebnisse gegenüber Management und Fachverantwortlichen als klare Entscheidungsgrundlage für weitere Schritte, etwa bei neuen Geschäftsbeziehungen, Investorenprozessen, Internationalisierung oder M&A.
Exportkontrolle sicher steuern
Verlässliche Einstufung von Defense‑Technologien, sichere Exportprozesse und rechtssichere Compliance für Genehmigungen, Technologietransfer und internationale Projekte.
Investoren in Defense-Sektor
Investoren im Defense-Sektor erhalten Unterstützung bei Due Diligence, regulatorischen Anforderungen, Exportkontrollrisiken und der Integration von Tech-Start-ups.
Strukturen für Defense-Wachstum
Strukturierung von Defense‑Unternehmen für Wachstum: Rechtsformen, Governance, Joint Ventures und Beteiligungsmodelle für sichere und skalierbare Unternehmensstrukturen.
Sichere Daten für Defense-Tech
Rechtssichere Datenräume für sicherheitskritische Technologien: Datentransfers, KI‑Systeme, Cloud‑Zugriffe und IT‑Security im sensiblen Defense‑Umfeld.
Unternehmen im sicherheitsrelevanten Technologiesektor stehen täglich vor komplexen Herausforderungen. Ob Exportkontrolle, Digitalisierung, Datenmanagement oder Wachstumsstrategien – viele Fragen lassen sich nur mit einem ganzheitlichen Blick beantworten. Die folgenden Themenblöcke zeigen typische Fragestellungen in Unternehmen auf und geben Orientierung, welche Prozesse, Strukturen und Compliance-Maßnahmen relevant sind.
Waren, Warenkomponenten oder Software können als Dual-Use-Güter, Rüstungsgüter oder Kriegswaffen eingestuft werden, so entstehen beispielsweise Genehmigungspflichten beim Handel mit den Gütern. Auch die Weiterleitung von technischen Plänen oder Vergabe von Cloud-Zugriffe können solche Pflichten auslösen. Die präzise Einstufung der Güter unter Kriegswaffenkontrollgesetz, Ausfuhrliste oder EU-Dual-Use-VO minimiert Risiken.
Ja. Reine Auslandsgeschäfte oder Vermittlungsgeschäfte unterliegen gegebenenfalls ebenfalls Genehmigungspflichten. Alle grenzüberschreitenden Aktivitäten müssen überprüft, Compliance-Strukturen implementiert und Nachweise dokumentiert werden.
Allgemeine Genehmigungen und Sammelausfuhrgenehmigungen reduzieren Aufwände, setzen jedoch funktionierende Compliance-Strukturen voraus. Interne Prozesse müssen etabliert und Genehmigungsnutzungen korrekt dokumentiert werden.
Start-ups und Mittelständler im Defense-Sektor stehen vor der Herausforderung, Wachstum mit Investoreninteressen und regulatorischen Anforderungen zu verbinden. Die Wahl der passenden Rechtsform, Beteiligungsstruktur und Governance-Mechanismen entscheidet über operative Flexibilität, Handlungsfähigkeit und die Möglichkeit, spätere Finanzierungsrunden, Joint Ventures oder M&A-Transaktionen effizient umzusetzen.
Grundsätzlich muss für Exporte von Defense- oder Dual-Use-Gütern eine Genehmigung beantragt werden. Gegebenenfalls sind sogar zwei unterschiedliche Genehmigungen erforderlich. Allerdings gibt es Verfahrenserleichterungen in Form von Allgemeinen Genehmigungen und Sammelausfuhrgenehmigungen. Für die Inanspruchnahme der Erleichterungen müssen Unternehmen jedoch gewisse Compliance-Strukturen nachweisen und vorgegebenen Bestimmungen nachkommen.
Unternehmen, die erstmals in den Handel mit sicherheitsrelevanten Technologien oder Rüstungsgüter einsteigen, müssen frühzeitig prüfen, welche Transaktionen genehmigungspflichtig und welche Compliance-Strukturen erforderlich sind. Dazu zählen die Einstufung nach Kriegswaffenkontrollgesetz oder Dual-Use-VO, die Implementierung interner Kontrollsysteme, die Dokumentation von Entwicklungsprozessen sowie die Vorbereitung auf Exportgenehmigungen. Eine strukturierte Planung verhindert Verzögerungen bei Genehmigungserteilungen, minimiert rechtliche Risiken und erleichtert die Integration in bestehende Lieferketten und internationale Projekte.
Genehmigungsrelevante Auslegung von Teilen Technisch für Verteidigungszwecke ausgelegte Produktkomponenten, zum Beispiel beschichtete Hydraulikzylinder für Radaranlagen, fallen oft unter spezielle Einstufungen, die Genehmigungspflichten auslösen. Maßgeblich ist, ob die Konstruktion den Zweck objektiv erkennen lässt und dies belegbar ist.
Technologietransfer & Datenexport Die digitale Übermittlung von Zeichnungen, Software oder Cloud-Zugriffen kann genehmigungspflichtig sein. Schon Remote-Zugriffe durch Nicht-EU-Partner sind kritisch, besonders bei Projekten, Kooperationen oder Forschungsverbünden.
Sicherheit durch proaktive Compliance Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften können strafrechtliche Folgen, Bußgelder und Ausschluss von Vergabeverfahren zur Folge haben, dies gilt auch für den Handel entgegen den Vorschriften mit Dual-Use-Gütern. Baker Tilly unterstützt im Genehmigungsverfahren, bei Gütereinstufungen, Compliance und Schulungen.
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