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Der sicherheitsrelevante Sektor unterliegt besonderen regulatorischen Anforderungen. Defense-Tech-Unternehmen – von Start-up bis Konzern – sehen sich mit komplexen rechtlichen, steuerlichen und zollrechtlichen Vorgaben konfrontiert, die frühzeitig strukturiert umgesetzt werden müssen.
Technologieorientierte Start-ups, spezialisierte Mittelständler sowie Konzerne bringen Innovation und Entwicklungskraft in die sicherheitsrelevante Industrie – stoßen aber regelmäßig auf regulatorische Fragen: Was ist genehmigungspflichtig? Welche Dokumentation erwarten Behörden? Welche internationalen Vorgaben gelten bei grenzüberschreitender Zusammenarbeit? Effiziente Prozesse ermöglichen Start-ups, ihre Entwicklungsressourcen gezielt in neue Technologien zu investieren – und regulatorische Anforderungen gleichzeitig im Blick zu behalten.
Wir beraten Unternehmen, die im sicherheitsrelevanten Umfeld agieren – oder in dieses expandieren möchten. Unsere interdisziplinären Teams aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Fachexperten verbinden fundierte Beratung mit praktischem Verständnis für Entwicklungszyklen, Prozesse und Vertriebsmodelle im Defense-Umfeld.
Exportkontrolle & Außenwirtschaftsrecht
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Sebastian Billig
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Rechtsanwalt
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Start-ups, Konzerne und Zulieferer im sicherheitsrelevanten Bereich stehen vor Herausforderungen wie diesen:
Auch wenn Güter nicht offensichtlich im Defense-Bereich verwendet oder für diesen hergestellt werden, können sie Exportkontrollregelungen unterfallen. Dual-Use-Güter sind Gegenstände, die sich für mehrere Zwecke einsetzen lassen. Welche Güter von den einschlägigen Regelungen in diesem Bereich erfasst sind, wird durch technische Parameter in den gesetzlichen Vorgaben bestimmt. Komponenten oder Software können ebenso genehmigungspflichtig sein – insbesondere bei der technischen Auslegung. Daneben kann auch die Übermittlung von Technologien, beispielsweise auch von technischen Plänen zur Konstruktion von sicherheitsrelevanten Gütern im Ausland, von den Vorgaben erfasst sein.
Grundsätzlich muss für Exporte von Defense- oder Dual-Use-Gütern eine Genehmigung beantragt werden. Im letzteren Fall sind sogar zwei unterschiedliche Genehmigungen erforderlich. Allerdings gibt es Verfahrenserleichterungen in Form von Allgemeinen Genehmigungen und Sammelausfuhrgenehmigungen. Für die Inanspruchnahme der Erleichterungen müssen Unternehmen jedoch gewisse Compliance-Strukturen nachweisen und vorgegebenen Bestimmungen nachkommen.
Geschäfte, bei denen Lieferungen allein im Ausland stattfinden, können von den Vorgaben erfasst sein. Zudem können bestimmte Handels- und Vertriebsaktivitäten, bei denen Güter nicht aus der EU oder Deutschland exportiert werden, Genehmigungsvorbehalten und Verboten unterliegen.
Technisch für Verteidigungszwecke ausgelegte Komponenten, zum Beispiel beschichtete Hydraulikzylinder für Radaranlagen, fallen oft unter spezielle Einstufungen. Maßgeblich ist, ob die Konstruktion den Zweck objektiv erkennen lässt und dies belegbar ist.
Die digitale Übermittlung – zum Beispiel von Zeichnungen, Software oder Cloud-Zugriff – kann genehmigungspflichtig sein. Schon Remote-Zugriff durch Nicht-EU-Partner ist kritisch, besonders bei Projekten, Kooperationen oder Forschungsverbünden.
Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften können strafrechtliche Folgen, Bußgelder und Ausschluss von Vergaben zur Folge haben – auch bei Dual-Use-Gütern. Baker Tilly unterstützt bei Genehmigungen, Einstufungen, Compliance und Schulungen.
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