Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Sozialversicherungsfreiheit für Honorarlehrkräfte nach §127 SGB IV greift auch für Altverträge
BFH klärt Drei-Objekt-Grenze bei Kapitalgesellschaften
BFH-Urteil zu Verrechnungspreisen im Zoll
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Baker Tilly berät Capmont bei Add-on-Akquisitionen im Elektro-Segment
CBAM: Das bringen die neuen EU-Erleichterungen ab 2026
Forschungszulage 2026: Neuer Impuls für Innovation und Wachstum
Wer trägt das Risiko bei E-Mail-Betrug im Geschäftsverkehr?
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Carve-out oder Kollaps? So retten sich Automobilzulieferer
BGH billigt Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher
Baker Tilly baut ESG-Beratung im Bankenwesen mit Simone Yuson aus
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Souverän agieren als Start-up, Konzern oder Defense-Tech-Unternehmen.
Services entdecken
Experten finden
Der sicherheitsrelevante Sektor unterliegt besonderen regulatorischen Anforderungen. Defense-Tech-Unternehmen – von Start-up bis Konzern – sehen sich mit komplexen rechtlichen, steuerlichen und zollrechtlichen Vorgaben konfrontiert, die frühzeitig strukturiert umgesetzt werden müssen.
Technologieorientierte Start-ups, spezialisierte Mittelständler sowie Konzerne bringen Innovation und Entwicklungskraft in die sicherheitsrelevante Industrie – stoßen aber regelmäßig auf regulatorische Fragen: Was ist genehmigungspflichtig? Welche Dokumentation erwarten Behörden? Welche internationalen Vorgaben gelten bei grenzüberschreitender Zusammenarbeit? Effiziente Prozesse ermöglichen Start-ups, ihre Entwicklungsressourcen gezielt in neue Technologien zu investieren – und regulatorische Anforderungen gleichzeitig im Blick zu behalten.
Wir beraten Unternehmen, die im sicherheitsrelevanten Umfeld agieren – oder in dieses expandieren möchten. Unsere interdisziplinären Teams aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Fachexperten verbinden fundierte Beratung mit praktischem Verständnis für Entwicklungszyklen, Prozesse und Vertriebsmodelle im Defense-Umfeld.
Exportkontrolle & Außenwirtschaftsrecht
Compliance & Organisation
Nachhaltigkeit
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Start-ups, Konzerne und Zulieferer im sicherheitsrelevanten Bereich stehen vor Herausforderungen wie diesen:
Auch wenn Güter nicht offensichtlich im Defense-Bereich verwendet oder für diesen hergestellt werden, können sie Exportkontrollregelungen unterfallen. Dual-Use-Güter sind Gegenstände, die sich für mehrere Zwecke einsetzen lassen. Welche Güter von den einschlägigen Regelungen in diesem Bereich erfasst sind, wird durch technische Parameter in den gesetzlichen Vorgaben bestimmt. Komponenten oder Software können ebenso genehmigungspflichtig sein – insbesondere bei der technischen Auslegung. Daneben kann auch die Übermittlung von Technologien, beispielsweise auch von technischen Plänen zur Konstruktion von sicherheitsrelevanten Gütern im Ausland, von den Vorgaben erfasst sein.
Grundsätzlich muss für Exporte von Defense- oder Dual-Use-Gütern eine Genehmigung beantragt werden. Im letzteren Fall sind sogar zwei unterschiedliche Genehmigungen erforderlich. Allerdings gibt es Verfahrenserleichterungen in Form von Allgemeinen Genehmigungen und Sammelausfuhrgenehmigungen. Für die Inanspruchnahme der Erleichterungen müssen Unternehmen jedoch gewisse Compliance-Strukturen nachweisen und vorgegebenen Bestimmungen nachkommen.
Geschäfte, bei denen Lieferungen allein im Ausland stattfinden, können von den Vorgaben erfasst sein. Zudem können bestimmte Handels- und Vertriebsaktivitäten, bei denen Güter nicht aus der EU oder Deutschland exportiert werden, Genehmigungsvorbehalten und Verboten unterliegen.
Technisch für Verteidigungszwecke ausgelegte Komponenten, zum Beispiel beschichtete Hydraulikzylinder für Radaranlagen, fallen oft unter spezielle Einstufungen. Maßgeblich ist, ob die Konstruktion den Zweck objektiv erkennen lässt und dies belegbar ist.
Die digitale Übermittlung – zum Beispiel von Zeichnungen, Software oder Cloud-Zugriff – kann genehmigungspflichtig sein. Schon Remote-Zugriff durch Nicht-EU-Partner ist kritisch, besonders bei Projekten, Kooperationen oder Forschungsverbünden.
Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften können strafrechtliche Folgen, Bußgelder und Ausschluss von Vergaben zur Folge haben – auch bei Dual-Use-Gütern. Baker Tilly unterstützt bei Genehmigungen, Einstufungen, Compliance und Schulungen.
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich.
Helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern.
Bitte markieren Sie mindestens eine der folgenden Aussagen: