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Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
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Employment and Labour Laws Newsletter: Internationale Trends und aktuelle Rechtsentwicklungen
Neuregelungen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
CBAM: Kommission schlägt Ausweitung des Anwendungsbereichs vor
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
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Kennziffer 500: Das neue Signal für mehr Transparenz ab 2026?
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Wer trägt das Risiko bei E-Mail-Betrug im Geschäftsverkehr?
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Krankenhausinsolvenz, Versicherungsrecht und Patientenrechte
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Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Unsere Rechtsexperten im Bereich Datenschutz, EU-DSGVO und Informationstechnologie beraten in allen rechtlichen Fragestellungen rund um den Schutz persönlicher oder unternehmerischer Daten.
Die Bedeutung datenschutzrechtlicher Themen wächst mit der fortschreitenden Digitalisierung und der Data Economy in allen Branchen stetig weiter.
Daten sind mittlerweile oftmals wertvoller als physische Assets. Damit einhergehend hat der Schutz persönlicher Daten aber auch der Schutz unternehmerischer Daten an Bedeutung gewonnen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den sicheren und legalen Umgang mit Daten sind sehr komplex. Es ist von zentraler Bedeutung, rechtliche Risiken in diesen Bereichen frühzeitig zu identifizieren und zu vermeiden, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der internationalen Natur verschiedener Geschäftsmodelle und Transaktionen in diesen Bereichen. Unsere Experten beraten Sie dazu umfassend und mit Blick auf Ihr individuelles Geschäftsmodell.
Dazu beherrschen wir alle entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für den sicheren und legalen Umgang mit Daten, unterstützen bei allen datenschutzrechtlichen Thematiken und vertreten Ihre Interessen im Falle einer Streitigkeit auch vor Gericht.
Was Sie zur NIS-2-Richtlinie wissen müssen. Quick-Check machen und erfahren, ob Ihr Unternehmen unter NIS-2 fällt.
Damit Sie sicher und datenschutzkonform den amerikanischen Cloud-Dienstleister Microsoft 365 nutzen können, ist einiges zu beachten. Schaffen Sie mit unseren Experten eine bestmögliche Grundlage für Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde.
Der EU AI Act verpflichtet Sie als Unternehmen dazu, sich auf neue gesetzliche Anforderungen einzustellen. Erfahren Sie, welche Pflichten konkret auf Sie zukommen – und wie Sie sich jetzt optimal vorbereiten.
Ab einer Unternehmensgröße von 20 MitarbeiterInnen sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Als externer Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihnen über die Baker Tilly Data Privacy GmbH in allen Datenschutzfragen mit unserer Expertise zur Seite.
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten hat für Unternehmen zahlreiche Vorteile:
Als Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie bei dem Aufbau und der Umsetzung einer DSGVO-konformen Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen. Alle unsere Berater sind zugelassene Rechtsanwälte, die zusätzlich im Arbeitsrecht oder IT-Recht tätig sind, zwei Rechtsgebiete mit den größten Berührungspunkten zum Datenschutzrecht.
Seit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 treffen Verantwortliche eine ganze Reihe von Dokumentations- und Nachweispflichten. Als externe Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Aktualisierung der für Sie relevanten Dokumente:
Wir bieten Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte an, die speziell auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Schulungen können jährlich oder nach Bedarf durch-geführt werden. Gerne stimmen wir uns zum konkreten Inhalt der Schulung mit Ihnen ab. Möglich sind unter anderem:
Dr. Christian Engelhardt, LL.M.
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PD Dr. Jens Thomas FüllerSenior Manager Rechtsanwalt
Philip KochManager Rechtsanwalt
Maximilian PörtnerSenior Manager Rechtsanwalt
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