Influencer sind Unternehmer

Produktsendungen, Kooperationen oder Reisen gehören zum Alltag erfolgreicher Creator. Doch jede Form der Vergütung – auch Sachleistungen – kann steuerliche Konsequenzen haben. Vielfach wird unterschätzt: Influencer gelten steuerlich als Unternehmer, selbst wenn kein Geld fließt und Aktivitäten auf Social Media spielerisch wirken. Wir stellen sicher, dass alle Einnahmen und geldwerten Vorteile korrekt erfasst, dokumentiert und versteuert werden – inklusive der Kommunikation mit dem Finanzamt. 
 
So bleibt der Fokus dort, wo er hingehört: auf Content und Community.

Risiken bei Kooperationen, Reisen und Produktsendungen

Viele Content Creator unterschätzen die Komplexität steuerlicher Pflichten. Gerade bei Sachleistungen entscheidet die richtige Bewertung und lückenlose Dokumentation, ob es bei einer Betriebsprüfung reibungslos läuft. Wir übernehmen die steuerliche Einordnung, Strukturierung und Abwicklung – von der Buchhaltung bis zur Kommunikation mit dem Finanzamt. 

Wir übernehmen die steuerliche Einordnung sämtlicher Einnahmen und geldwerter Vorteile, sorgen für klare Strukturen in Buchhaltung und Dokumentation und begleiten alle laufenden steuerlichen Prozesse. Dazu zählen die laufende Betreuung ebenso wie die Abstimmung mit dem Finanzamt, etwa bei Rückfragen, Prüfungen oder der Klärung einzelner Sachverhalte.

Für Agenturen sind klar geregelte steuerliche Prozesse ebenso essentiell, da saubere Strukturen auf Creator‑Seite Kooperationen absichern und Haftungs‑ sowie Reibungspunkte im Tagesgeschäft reduzieren.

Typische Problemfelder bei Influencer-Kooperationen

  • Sachleistungen (Produkte, Reisen, Einladungen): Produkte, Pressesamples, Reisen oder Eventeinladungen wirken auf den ersten Blick wie kostenlose Extras. Steuerlich können sie jedoch als Betriebseinnahmen gelten – und müssen mit ihrem Marktwert korrekt erfasst und dokumentiert werden. Ohne saubere Bewertung drohen Nachzahlungen oder Rückfragen der Finanzverwaltung. 
  • Geldwerte Vorteile aus Kooperationen: Auch wenn keine klassische Bezahlung erfolgt, unterliegen geldwerte Vorteile aus Kooperationen der Besteuerung. Entscheidend ist nicht der Geldfluss, sondern der wirtschaftliche Vorteil, den der Influencer im Rahmen der Zusammenarbeit erhält.
  • Tauschgeschäfte mit Marken: Posts, Stories oder Videos als Gegenleistung für Produkte, Reisen oder Dienstleistungen stellen steuerlich relevante Tauschgeschäfte dar. Die Veröffentlichung von Content ersetzt dabei die Zahlung – gilt aber dennoch als Einnahme, die entsprechend versteuert werden muss.
  • Private Nutzung von Kooperationen: Wer Sachleistungen aus Kooperationen ganz oder teilweise privat nutzt, bewegt sich schnell im Bereich steuerpflichtiger Privatentnahmen. Ohne klare Abgrenzung zwischen betrieblich und privat kann dies zu unerwarteten steuerlichen Konsequenzen führen.
  • Umsatzsteuerliche Pflichten: Auch Sachleistungen können umsatzsteuerlich relevant sein. Je nach Ausgestaltung der Kooperation, Leistungsbeziehung und Unternehmereigenschaft kann Umsatzsteuer anfallen – sowohl für die erhaltene Leistung als auch für die erbrachte Gegenleistung.

Unsere Leistungen für Influencer, Content Creator und Co.

  • Buchhaltung & Zahlungsverkehr inklusive korrekter Erfassung von Sachleistungen  

  • Kommunikation, Dokumentation und Nachweisführung gegenüber Finanzbehörden  

  • Fristgerechte Erstellung aller relevanten Steuererklärungen  

  • Laufende Meldungen und Erfüllung gesetzlicher Pflichten  

  • Beratung zu Kooperationen, Produktsendungen & geldwerten Vorteilen  

  • Rechnungsstellung & umsatzsteuerliche Einordnung von Einnahmen  

  • Begleitung bei Betriebsprüfungen und Anfragen der Finanzverwaltung  

  • Steuer‑ und Strukturberatung inkl. Präventions- und Optimierungsansätzen  

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen, sofern erforderlich 

  • Unterstützung im Steuerstrafrecht – bei Klärungsbedarf, Prüfungen oder wenn steuerliche Themen frühzeitig bereinigt werden müssen.

 

Tibor Abel

Partner

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Marion Fetzer

Partner, Head of Indirect Tax

Steuerberaterin

Daniela Hackenberg

Partner

Steuerberaterin

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