NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant

3D-Rendering: Eine 3D-Histogramm und Violett und Blau, das aussieht, wie ein Gebirge.
  • 24.02.2026
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Die EU-Kommission hat im Januar 2026 ein Reformpaket zur NIS-2-Richtlinie veröffentlicht. Ziel sind Vereinfachungen in Bürokratie und Meldewesen sowie Präzisierungen bei Schwellenwerten. Profitieren sollen insbesondere KMU.

Nur wenige Wochen nach der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches nationales Recht (durch das deutsche NIS2UmsuCG zur Änderung des BSI-G) hat die EU-Kommission nun im Januar 2026 bereits ein NIS-2-Reformpaket vorgelegt.   

Das Reformpaket zielt u. a. darauf ab, den Bürokratieaufwand für den Mittelstand zu senken und die Kohärenz mit dem Cybersecurity Act sicherzustellen. Sollten die Reformpläne umgesetzt werden, wären insbesondere für den Mittelstand spürbare Erleichterungen zu erwarten. 

1. Die neue Unternehmenskategorie: „Small Mid-Caps“ 

Die bedeutendste Neuerung ist die Einführung einer zusätzlichen Unternehmenskategorie, um die bisherige "Alles-oder-Nichts"-Einstufungs-Logik der aufzubrechen: 

  • Bisher: Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden galten oft automatisch als „wesentliche Einrichtungen“, verbunden mit maximalen Compliance-Pflichten. 
  • Geplant: Eine neue Kategorie für Unternehmen mit 250 bis 750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 150 Mio. Euro. 
  • Auswirkung: Diese Firmen werden künftig standardmäßig als „wichtige“ statt „wesentliche“ Einrichtungen eingestuft. Das bedeutet: weniger proaktive staatliche Aufsicht und geringere Dokumentationsanforderungen, solange kein Sicherheitsvorfall eintritt. 

2. Präzisere Schwellenwerte für Spezialsektoren 

Um die Überregulierung von Kleinstanlagen zu vermeiden, werden für bestimmte Sektoren technische Schwellenwerte eingeführt: 

Beispiel Energiesektor:  

Für Stromerzeuger soll eine klare Ein-Megawatt-Schwelle gelten. Anlagen unter dieser Grenze fallen künftig komplett aus dem Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie, auch wenn sie theoretisch die Mitarbeiterzahl für KMU überschreiten würden. 

3. Vereinfachung des Meldewesens („Single Entry Point“) 

Die EU plant die Einführung eines zentralen digitalen Portals für die Meldung von Vorfällen, um das bisherige „Meldestellen-Chaos“ zu beenden: 

  • Änderung: Grenzüberschreitend tätige Unternehmen müssen einen Vorfall künftig nur noch einmal zentral (unter Koordination der ENISA) melden, statt in jedem betroffenen Mitgliedstaat separat. 
  • Auswirkung: Erhebliche Zeitersparnis und weniger Rechtsunsicherheit bei der Einhaltung der 24-Stunden-Frist. 

Fazit: Mittelstand darf auf Erleichterungen hoffen 

Das Reformpaket könnte insbesondere dem Mittelstand erhebliche Entlastungen bringen – sowohl organisatorisch als auch finanziell. Noch sind die Änderungen nicht in Kraft, doch Unternehmen sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen, um frühzeitig von den möglichen Anpassungen zu profitieren.