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Baker Tilly berät i40 und ihre Gesellschafter bei der strategischen Beteiligung der P29 Group
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Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
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Sozialversicherungsrechengrößen 2027: Deutliche Anhebung der Grenzwerte geplant
Volle Arbeitnehmerhaftung wegen D&O-Versicherung
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E-Rechnung: BMF konkretisiert Vorgaben und klärt Praxisfragen
IT-Kontrollen im Ernstfall: Was die PHP-Sicherheitslücke für den Jahresabschluss bedeutet
IT-Sicherheit für Krankenkassen: § 392 SGB V, KRITIS und NIS-2
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Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
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Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Verbrauchsteuern betreffen verschiedene Produktgruppen, wie Energieerzeugnisse, Strom, Alkohol, Tabak oder Kaffee. Auch wenn die Verbrauchsteuergesetze fast identisch sind, gibt es Abweichungen, die gerade bei den sehr formalistischen Anforderungen im Verbrauchsteuerrecht zu Kostenfallen werden können.
Zugleich bieten die Verbrauchsteuerregelungen vielschichtige Möglichkeiten zur Kostenoptimierung. Wir können Sie zu allen o.g. Verbrauchsteuerarten unterstützen, u.a.:
Marion Fetzer
Partner, Head of Indirect Tax
Steuerberaterin
Sven Pohl
Director
Rechtsanwalt
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