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Kostendruck und das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verengen den finanziellen Spielraum von Krankenhäusern. Baker Tilly greift das Thema 2026 auf mehreren Fachveranstaltungen auf – mit Fokus auf Sanierungsoptionen und Haftung.
Wie bleiben Krankenhäuser handlungsfähig, wenn Kosten steigen und das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz den finanziellen Spielraum weiter verengt? Damit befasst sich Baker Tilly 2026 auf mehreren Fachveranstaltungen: auf dem Hauptstadtkongress in Berlin, beim Webinar der Ecclesia Gruppe und im eigenen Webinar am 8. Oktober. Im Mittelpunkt stehen Krisenfrüherkennung, Sanierungsoptionen und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung.
Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. Einzelne Regelungen gelten seit dem 30. Juli 2026, die meisten treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Allein für 2027 sieht das Gesetz Einsparungen von fast 19 Milliarden Euro vor. Für Krankenhäuser gilt in den Jahren 2027 bis 2029 dieselbe Obergrenze für den Kostenanstieg wie für andere Leistungsbereiche, nämlich die Grundlohnrate abzüglich eines Prozentpunkts.
Das Gesetz trifft auf eine bereits angespannte Lage. Nach dem Krankenhaus-Konjunkturbarometer des Deutschen Krankenhausinstituts für das zweite Quartal 2026 erwarten 61 Prozent der Krankenhäuser in den folgenden sechs Monaten eine weitere Verschlechterung. Bei Häusern ohne unbegrenzte Liquiditätsreserven reichen die vorhandenen Mittel im Durchschnitt nur noch für etwa vier Wochen.
Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Ecclesia Gruppe am 22. September 2026 das Online-Webinar „Handlungsfähig bleiben in herausfordernden Zeiten – Praxisimpulse für Entscheiderinnen und Entscheider im Gesundheitswesen und in der Sozialwirtschaft“. Behandelt wurden die Sicherung von Liquidität und wirtschaftlicher Stabilität, Optionen der Restrukturierung und Zukunftssicherung sowie die Verantwortung und Haftung von Geschäftsführungen, Vorständen und Aufsichtsgremien. Weitere Referierende waren Dr. Christian Heitmann (CURACON), Christoph Hornischer (SozialFactoring) sowie Nadja Bürger, Alexander Bayer und Patrick Brökelmann von der Ecclesia Gruppe.
Für Baker Tilly sprach Dr. Alexander Fridgen. Für ihn ist die Bewältigung einer Krise im Krankenhaus vor allem eine Führungsaufgabe. Weil Krankenhäuser einen Versorgungsauftrag erfüllen, betrifft eine Schieflage oft die medizinische Versorgung einer ganzen Region. Entscheidend ist deshalb, wirtschaftliche Warnsignale früh zu erkennen und rechtzeitig zu handeln. Wer früh handelt, hat mehr Optionen. Ein vorbereitetes Sanierungsverfahren kann der Geschäftsleitung Handlungsspielraum erhalten, den ein ungeplantes Verfahren nicht mehr bietet. Wer zu spät handelt, verliert dagegen Gestaltungsspielraum und erhöht seine persönlichen Haftungsrisiken.
Schon im Juni war die Sanierung von Krankenhäusern ein Thema für Baker Tilly. Der Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit fand vom 23. bis 25. Juni 2026 im hub27 der Messe Berlin statt. Am 24. Juni 2026 richtete Baker Tilly dort das Satellitensymposium „Sanierung, Finanzierung, Führung: Optionen und Erfolgsfaktoren für Krankenhäuser und Rehaeinrichtungen“ aus. Für Baker Tilly saßen Dr. Alexander Fridgen und Daniela Goecke, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, auf dem Podium. Mit ihnen diskutierten Bernd Wessels (St.-Marien-Hospital gemeinnützige GmbH) und Enrico Meier (SozialBank AG). Moderiert wurde die Runde von Jan Hacker (Oberender AG).
Am Donnerstag, 8. Oktober 2026, von 11:00 bis ca. 12:00 Uhr veranstaltete Baker Tilly das Webinar „Krankenhäuser im Wandel – Strukturen gestalten, Risiken steuern, Zukunft sichern“, mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaftsprüfung, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Steuerrecht.
Daniela Goecke, Dr. Alexander Fridgen, Rainer Schindler und Tobias Melchers behandlten unter anderem wirtschaftliche Frühwarnsignale, rechtliche Optionen von der finanziellen Neuaufstellung bis zur (Teil-)Schließung, die Vermeidung persönlicher Haftung der Geschäftsleitung, die Organschaft in der Krise, die Sicherung der Gemeinnützigkeit und steuerliche Praxisfälle.
Dr. Alexander Fridgen
Partner
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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