Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Neues Beschaffungsrecht: Verteidigungssektor im Wandel
Pillar 2 im Praxisbeispiel: Erklärungspflichten bei abweichendem Wirtschaftsjahr
Baker Tilly berät Maxburg beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Scora Liquidity
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
BAG-Urteil: Das Aus des Einwurf-Einschreibens?
Restrukturierungen und arbeitsrechtliche Entwicklungen im internationalen Vergleich
BMF-Entwurf: Neuer Rahmen für Betriebsstätten im In- & Ausland
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Der neue delegierte Rechtsakt bringt Änderungen zur Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung sowie delegierten Verordnungen. Betroffene Unternehmen können bereits ab dem Geschäftsjahr 2025 profitieren.
Am 8. Januar 2026 hat die Europäische Kommission die delegierte Verordnung (EU) 2026/73 mit 16 Anhängen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Durch den delegierten Rechtsakt erfolgen Änderungen zur Berichterstattung nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2021/2178 sowie zu den delegierten Verordnungen „Klima“ und „Umwelt“ (EU) 2021/2139 bzw. (EU) 2023/2486. Von der EU Taxonomie-Verordnung betroffene Unternehmen können die Änderungen bereits für ihre Berichterstattungen berücksichtigen, die nach dem 1. Januar 2026 erfolgen.
Die neuen Regelungen gelten bereits für Berichterstattungen ab dem 1. Januar 2026, d. h. für Geschäftsjahre ab 2025. Gemäß Art. 4 der Verordnung (EU) 2026/73 besteht für Unternehmen jedoch ein Wahlrecht, die Änderungen auch erst ein Jahr später anzuwenden.
Durch die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt können betroffene Unternehmen rechtssicher bereits für das Geschäftsjahr 2025 von den neuen Erleichterungen Gebrauch machen. Den Unternehmen ist jedoch zu empfehlen, innerhalb ihrer Taxonomie-Berichterstattung die verwendete Fassung der delegierten Verordnung darzulegen.
Die delegierte Verordnung (EU) 2026/73 ist hier abrufbar.
Katharina Engels
Director
Wirtschaftsprüferin, Sustainability Auditor IDW
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen