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Der neue delegierte Rechtsakt bringt Änderungen zur Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung sowie delegierten Verordnungen. Betroffene Unternehmen können bereits ab dem Geschäftsjahr 2025 profitieren.
Am 8. Januar 2026 hat die Europäische Kommission die delegierte Verordnung (EU) 2026/73 mit 16 Anhängen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Durch den delegierten Rechtsakt erfolgen Änderungen zur Berichterstattung nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2021/2178 sowie zu den delegierten Verordnungen „Klima“ und „Umwelt“ (EU) 2021/2139 bzw. (EU) 2023/2486. Von der EU Taxonomie-Verordnung betroffene Unternehmen können die Änderungen bereits für ihre Berichterstattungen berücksichtigen, die nach dem 1. Januar 2026 erfolgen.
Die neuen Regelungen gelten bereits für Berichterstattungen ab dem 1. Januar 2026, d. h. für Geschäftsjahre ab 2025. Gemäß Art. 4 der Verordnung (EU) 2026/73 besteht für Unternehmen jedoch ein Wahlrecht, die Änderungen auch erst ein Jahr später anzuwenden.
Durch die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt können betroffene Unternehmen rechtssicher bereits für das Geschäftsjahr 2025 von den neuen Erleichterungen Gebrauch machen. Den Unternehmen ist jedoch zu empfehlen, innerhalb ihrer Taxonomie-Berichterstattung die verwendete Fassung der delegierten Verordnung darzulegen.
Die delegierte Verordnung (EU) 2026/73 ist hier abrufbar.
Nils Borcherding
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Katharina Engels
Director
Wirtschaftsprüferin, Certificate in International Accounting (CINA®)
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