Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Home‑Office zwischen Deutschland und NL neu geregelt
BFH stärkt Nutzung des Bodenrichtwerts für Agrarflächen
European Defence Fund – mehr als ein Förderinstrument
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Neue Hinweispflicht für Arbeitgeber bei Einstellung aus Drittstaaten
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien – ein erster Überblick
Automatisierung macht Accounting zur Steuerungsbasis
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
IKT-Risiken beim Einsatz von KI: Neue BaFin-Orientierungshilfe
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
Neuregelungen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Seit 1.1.2026 gilt im DBA Deutschland–Niederlande die neue HomeOfficeBagatellgrenze von 34 Tagen. Sie bringt mehr Klarheit für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Am 1.1.2026 ist die Home-Office Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland - Niederlande in Kraft getreten. Die Ratifizierung des Änderungsprotokolls vom April 2025 erfolgte am 28. November 2025 und die offizielle Bekanntmachung erfolge Mitte Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 II Nr. 307 vom 19.12.2025).
Die Home-Office Regelung des neuen Art. 14 Abs. 1a DBA besagt, dass Arbeitnehmer maximal 34 Arbeitstage in einem Kalenderjahr im Home-Office ihres Ansässigkeitsstaates oder in einem Drittstaat ihre Arbeit ausüben dürfen, ohne dass es zu einer Versteuerung dieser Arbeitstage im Ansässigkeitsstaat kommt. Die sog. 183 Tage-Regel des Art. 14 Abs. 2 DBA bleibt jedoch vorrangig.
Es ist zu beachten, dass bereits ein (Home-Office-)Arbeitstag gegeben ist, wenn der Arbeitnehmer mind. 30 Minuten von zu Hause aus arbeitet. Somit sollte genau dokumentiert werden, wann der Arbeitnehmer im Home-Office tätig ist. Spezialregelungen, wie bspw. Tätigkeiten im Bereitschaftsdienst, Zahlungen während einer Arbeitsfreistellung oder Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst sind gesondert geregelt.
Die Änderung des DBA Deutschland - Niederlande lehnt sich an bereits bestehende ähnliche Regelungen, wie bspw. im DBA Deutschland – Luxemburg enthalten, an. Grundsätzlich bringt sie Klarheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und reduziert für die betroffenen Unternehmen den administrativen Aufwand. Gleichzeitig trägt man damit der neuen Realität in der Arbeitswelt Rechnung. Zu beachten bleibt jedoch: die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung kann weiterhin von der steuerlichen Beurteilung abweichen und sollte in jedem Fall gesondert geprüft werden.
Christian Eisele
Partner
Steuerberater
Ulrike Thomas
Steuerberaterin
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen