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Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Seit 1.1.2026 gilt im DBA Deutschland–Niederlande die neue HomeOfficeBagatellgrenze von 34 Tagen. Sie bringt mehr Klarheit für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Am 1.1.2026 ist die Home-Office Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland - Niederlande in Kraft getreten. Die Ratifizierung des Änderungsprotokolls vom April 2025 erfolgte am 28. November 2025 und die offizielle Bekanntmachung erfolge Mitte Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 II Nr. 307 vom 19.12.2025).
Die Home-Office Regelung des neuen Art. 14 Abs. 1a DBA besagt, dass Arbeitnehmer maximal 34 Arbeitstage in einem Kalenderjahr im Home-Office ihres Ansässigkeitsstaates oder in einem Drittstaat ihre Arbeit ausüben dürfen, ohne dass es zu einer Versteuerung dieser Arbeitstage im Ansässigkeitsstaat kommt. Die sog. 183 Tage-Regel des Art. 14 Abs. 2 DBA bleibt jedoch vorrangig.
Es ist zu beachten, dass bereits ein (Home-Office-)Arbeitstag gegeben ist, wenn der Arbeitnehmer mind. 30 Minuten von zu Hause aus arbeitet. Somit sollte genau dokumentiert werden, wann der Arbeitnehmer im Home-Office tätig ist. Spezialregelungen, wie bspw. Tätigkeiten im Bereitschaftsdienst, Zahlungen während einer Arbeitsfreistellung oder Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst sind gesondert geregelt.
Die Änderung des DBA Deutschland - Niederlande lehnt sich an bereits bestehende ähnliche Regelungen, wie bspw. im DBA Deutschland – Luxemburg enthalten, an. Grundsätzlich bringt sie Klarheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und reduziert für die betroffenen Unternehmen den administrativen Aufwand. Gleichzeitig trägt man damit der neuen Realität in der Arbeitswelt Rechnung. Zu beachten bleibt jedoch: die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung kann weiterhin von der steuerlichen Beurteilung abweichen und sollte in jedem Fall gesondert geprüft werden.
Christian Eisele
Partner
Steuerberater
Ulrike Thomas
Steuerberaterin
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