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Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Für Unternehmen ergeben sich aus dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Indien nicht nur große Chancen, sondern auch länderspezifische datenschutzrechtliche Erwägungen.
Das neue Handelsabkommen zwischen der EU und Indien setzt wichtige Impulse für den digitalen Handel und den Datentransfer, ersetzt jedoch keinen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Für Unternehmen ergeben sich daraus neue Chancen, aber auch weiterhin erhebliche Compliance-Anforderungen.
Trotz des politischen Rahmens bestehen weiterhin drei wesentliche Hürden für den Datenfluss nach Indien:
Das Handelsabkommen schafft einen politischen Rahmen für den freien Datenfluss und reduziert den Compliance-Aufwand, ersetzt jedoch nicht die Einhaltung der DSGVO-Anforderungen. Unternehmen profitieren von mehr Rechtssicherheit und geringeren Infrastrukturkosten, müssen aber weiterhin umfassende rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen für den Datentransfer nach Indien umsetzen. Die Konvergenz der Datenschutzgesetze kann im Rahmen von TIAs als Argument für ein gestiegenes Schutzniveau genutzt werden.
Dr. Christian Engelhardt, LL.M.
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