Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien – ein erster Überblick
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Fondsrisikobegrenzungsgesetz: Regierungsentwurf liegt vor
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Neuregelungen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
Kennziffer 500: Das neue Signal für mehr Transparenz ab 2026?
Wie die Steuerstruktur den Kaufpreis bei GmbH & Co. KG beeinflusst
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
IKT-Risiken beim Einsatz von KI: Neue BaFin-Orientierungshilfe
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Krankenhausinsolvenz, Versicherungsrecht und Patientenrechte
Baker Tilly berät Klinikum Chemnitz bei strategischem Verbund mit DIAKOMED-Krankenhaus
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Durch die „Mutter aller Handelsabkommen“ erhalten europäische Unternehmen erleichterten Zugang zum vormals stark abgeschotteten indischen Markt. Das sind die wesentlichen Punkte.
Die Europäische Union und Indien haben im Januar nach rund zwei Jahrzehnten Verhandlungen einen umfassenden Freihandelsvertrag unterzeichnet. Durch das Abkommen entsteht eine Freihandelszone mit rund zwei Milliarden Menschen.
EU-Unternehmen sollen ihre Waren und Dienstleistungen dadurch künftig deutlich leichter in Indien vertreiben können. Das Abkommen gilt aufgrund der Größe des indischen Markts als das größte seiner Art, wenngleich es weniger umfassend als das Mercosur-Abkommen ist.
Neben einer Stärkung des Handels durch Zollsenkungen enthält der Freihandelsvertrag auch Punkte zum Klima- und Umweltschutz.
Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Die Zölle auf 96,6 % der EU-Warenausfuhren nach Indien werden gesenkt oder abgeschafft. Die EU erwartet eine jährliche Zollsenkung von ca. vier Milliarden Euro für Warensendungen nach Indien.
Die Zollsenkungen erfolgen jedoch nicht umfänglich unmittelbar mit Inkrafttreten des Abkommens, sondern schrittweise über bis zu zehn Jahre. Folgende Produktgruppen sind von den Zollsenkungen betroffen:
Für indische Autos soll das Abkommen nicht zur Anwendung gelangen.
Die in diesem Bereich sehr hohen indischen Zölle von häufig über 36 % sollen ebenfalls gesenkt oder abgeschafft werden.
Sensible Agrarprodukte wie Rindfleisch, Zucker, Milchprodukte und Geflügel sind von dem Abkommen und den Zollsenkungen ausgenommen.
EU-Unternehmen wird ein privilegierter Zugang zum indischen Dienstleistungsmarkt eröffnet, bspw. in den Branchen Finanzdienstleistungen und Seeverkehr.
Das Abkommen enthält Vorgaben für eine nachhaltige Handelsenwicklung und den Umweltschutz, insbesondere zum Klimawandel.
Beobachten Sie die weitere Entwicklung. Sobald die Texte veröffentlicht sind, empfiehlt sich die Prüfung, ob und wann Ihre Güter von den Zollsenkungen erfasst werden. Hierauf aufbauend kann dann die Indienstrategie aufgesetzt oder angepasst werden.
Wir beobachten die weiteren Entwicklungen ebenfalls. Sprechen Sie uns gern an!
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen