Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien – ein erster Überblick

Foto: Wehende indische Flagge vor blauem Himmel.

Durch die „Mutter aller Handelsabkommen“ erhalten europäische Unternehmen erleichterten Zugang zum vormals stark abgeschotteten indischen Markt. Das sind die wesentlichen Punkte. 

Die Europäische Union und Indien haben im Januar nach rund zwei Jahrzehnten Verhandlungen einen umfassenden Freihandelsvertrag unterzeichnet. Durch das Abkommen entsteht eine Freihandelszone mit rund zwei Milliarden Menschen. 

EU-Unternehmen sollen ihre Waren und Dienstleistungen dadurch künftig deutlich leichter in Indien vertreiben können. Das Abkommen gilt aufgrund der Größe des  indischen Markts als das größte seiner Art, wenngleich es weniger umfassend als das Mercosur-Abkommen ist. 

Dies sind die wesentlichen Punkte des Abkommens 

Neben einer Stärkung des Handels durch Zollsenkungen enthält der Freihandelsvertrag auch Punkte zum Klima- und Umweltschutz.  

Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst. 

Abschaffung und Reduzierung von Zöllen 

Die Zölle auf 96,6 % der EU-Warenausfuhren nach Indien werden gesenkt oder abgeschafft. Die EU erwartet eine jährliche Zollsenkung von ca. vier Milliarden Euro für Warensendungen nach Indien.  

Die Zollsenkungen erfolgen jedoch nicht umfänglich unmittelbar mit Inkrafttreten des Abkommens, sondern schrittweise über bis zu zehn Jahre. Folgende Produktgruppen sind von den Zollsenkungen betroffen: 

EIF = mit Inkrafttreten des Abkommens
Produkt Aktuelle Tarife Zukünftige Tarife Reduzierungsperiode
Maschinen und elektrische Geräte Bis zu 44 % 0 % für fast alle Produkte Bis zu 10 Jahre (meistens 5–7) 
Flugzeuge und Raumfahrzeuge Bis zu 11 % 0 % für fast alle Produkte Bis zu 10 Jahre (meistens 5)
Optische, medizinische und chirurgische Geräte Bis zu 27,5 % 0 % für 90 % der Produkte Bis zu 10 Jahre (meist EIF, 5 oder 7)
Kunststoffe Bis 16,5 % 0 % für fast alle Produkte Bis zu 10 Jahre (meistens 7)
Perlen, Edelsteine und Edelmetalle Bis zu 22,5 % 0 % für 20 % der Produkte und Zollsenkung für weitere 36 % der Produkte Bis zu 10 Jahre (meistens 5)
Chemikalien Bis zu 22 % 0 % für fast alle Produkte Bis zu 10 Jahre (meistens EIF)
Kraftfahrzeuge 110 % 10 % (Kontingent von 250.000) Hinweis: Kontingentslösung über fünf Jahre
Eisen und Stahl Bis zu 22 % 0 % für fast alle Produkte Bis zu 10 Jahre (meist EIF, 5 oder 7)
Arzneimittel 11 % 0 % für fast alle Produkte Bis zu 10 Jahre (meistens 5 oder 7)

Für indische Autos soll das Abkommen nicht zur Anwendung gelangen.  

Agrar- und Lebensmittelzölle 

Die in diesem Bereich sehr hohen indischen Zölle von häufig über 36 % sollen ebenfalls gesenkt oder abgeschafft werden.  

Sensible Agrarprodukte wie Rindfleisch, Zucker, Milchprodukte und Geflügel sind von dem Abkommen und den Zollsenkungen ausgenommen.  

Dienstleistungsmärkte 

EU-Unternehmen wird ein privilegierter Zugang zum indischen Dienstleistungsmarkt eröffnet, bspw. in den Branchen Finanzdienstleistungen und Seeverkehr.  

Nachhaltigkeit 

Das Abkommen enthält Vorgaben für eine nachhaltige Handelsenwicklung und den Umweltschutz, insbesondere zum Klimawandel. 

Wie geht es weiter? 

  • Veröffentlichung der ausgehandelten Textentwürfe 
  • Rechtliche Überarbeitung und Übersetzung der Textentwürfe in alle EU-Amtssprachen 
  • Vorlage des Kommissionsvorschlages an den Rat zur Unterzeichnung  
  • Annahme durch den Rat  
  • Unterzeichnung durch die EU und Indien  
  • Zustimmung des Europäischen Parlaments 
  • Beschluss des EU-Rats über den Abschluss 
  • Ratifizierung durch Indien 
  • Inkrafttreten des Abkommens 

Unsere Empfehlung: Abkommen analysieren, Indien-Strategie evaluieren 

Beobachten Sie die weitere Entwicklung. Sobald die Texte veröffentlicht sind, empfiehlt sich die Prüfung, ob und wann Ihre Güter von den Zollsenkungen erfasst werden. Hierauf aufbauend kann dann die Indienstrategie aufgesetzt oder angepasst werden.  

Wir beobachten die weiteren Entwicklungen ebenfalls. Sprechen Sie uns gern an!