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Die Europäische Union und die MERCOSUR-Staaten haben sich nach langjährigen Verhandlungen auf ein gemeinsames Freihandelsabkommen geeinigt. Es soll den Freihandel fördern, Zölle abbauen und Umweltgesichtspunkte berücksichtigen. Unternehmen können von dem Abkommen weitreichend profitieren.
Am 6. Dezember 2024 wurden die langjährigen Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den MERCOSUR-Staaten (Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay) über ein gemeinsames Freihandelsabkommen erfolgreich abgeschlossen.
Im Gegensatz zu der Politik des designierten US-Präsidenten Donald Trump verfolgt das MERCOSUR-Freihandelsabkommen das Ziel, den Freihandel zwischen den MERCOSUR-Staaten und der EU durch den Abbau von Zöllen zu fördern und zugleich Umweltgesichtspunkte zu berücksichtigen. Das Freihandelsabkommen führt zu unterschiedlichen Vorteilen für beide Seiten, u.a.:
Die EU-Kommission hat die wichtigsten Fakten in einem Fact Sheet veröffentlicht.
Das Abkommen tritt nicht sofort in Kraft. Der Text des Abkommens muss noch juristisch geprüft und in die Sprachen der Mitgliedstaaten der beiden Parteien übersetzt werden. Anschließend wird das Abkommen von den zuständigen Organen der Europäischen Union und des Mercosur genehmigt und in die Rechtssysteme der Länder der beiden Parteien aufgenommen. Für diese Schritte gibt es keine Frist. Deutschland und Brasilien, die größten Volkswirtschaften in der Europäischen Union bzw. im Mercosur, unterstützen offiziell die rasche Umsetzung des Abkommens. Jedoch regt sich insbesondere in der Landwirtschaft europaweit noch Widerstand gegen das Abkommen.
Wir empfehlen allen Unternehmen zu prüfen, inwieweit sie von dem neuen Freihandelsabkommen profitieren können. Sofern Sie bereits im Warenverkehr mit den MERCOSUR-Staaten stehen, bietet das Freihandelsabkommen möglicherweise Zolleinsparungen. Sofern Sie bislang noch keine Handelsbeziehungen mit den MERCOSUR-Staaten pflegen, lassen sich ggf. neue und lukrative Märkte erschließen.
Unsere Zoll- und Außenhandelsexperten stehen Ihnen auch für Schulungen, Optimierung der Zollprozesse und Geschäftsvorgänge und zur Beantwortung Ihrer Fragen in den Bereichen Zoll, Verbrauchsteuern, Außenhandel, Exportkontrolle einschließlich der Schnittstellenberatung, bspw. zu Verrechnungspreisen, Umsatzsteuer oder der allgemeinen Rechtsberatung zur Verfügung.
Wenden Sie sich gern bezüglich eines unverbindlichen Erstgespräches an uns.
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
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