Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Monatsabschlüsse im Accounting: Strukturen für Verlässlichkeit schaffen
FUNKE übernimmt Chefkoch GmbH – Baker Tilly begleitet Transaktion
EU-Entgelttransparenzrichtlinie – das kommt auf Unternehmen zu
Baker Tilly berät Capmont bei Add-on-Akquisitionen im Elektro-Segment
Neuer Partner im Bereich Immobilienbewertung: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly berät Rigeto: Matignon Group übernimmt MEON Standorte
Krankschreibung: Keine Entgeltfortzahlung bei entzündetem Tattoo
Modulbauweise: Vergaberechtliche Hürden beim seriellen Bauen
Steuerrisiken: Verdeckte Gewinnausschüttungen bei GmbHs mit ausländischen Gesellschaftern
Wer trägt das Risiko bei E-Mail-Betrug im Geschäftsverkehr?
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Carve-out oder Kollaps? So retten sich Automobilzulieferer
BGH billigt Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher
Baker Tilly baut ESG-Beratung im Bankenwesen mit Simone Yuson aus
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Die Europäische Union und die MERCOSUR-Staaten haben sich nach langjährigen Verhandlungen auf ein gemeinsames Freihandelsabkommen geeinigt. Es soll den Freihandel fördern, Zölle abbauen und Umweltgesichtspunkte berücksichtigen. Unternehmen können von dem Abkommen weitreichend profitieren.
Am 6. Dezember 2024 wurden die langjährigen Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den MERCOSUR-Staaten (Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay) über ein gemeinsames Freihandelsabkommen erfolgreich abgeschlossen.
Im Gegensatz zu der Politik des designierten US-Präsidenten Donald Trump verfolgt das MERCOSUR-Freihandelsabkommen das Ziel, den Freihandel zwischen den MERCOSUR-Staaten und der EU durch den Abbau von Zöllen zu fördern und zugleich Umweltgesichtspunkte zu berücksichtigen. Das Freihandelsabkommen führt zu unterschiedlichen Vorteilen für beide Seiten, u.a.:
Die EU-Kommission hat die wichtigsten Fakten in einem Fact Sheet veröffentlicht.
Das Abkommen tritt nicht sofort in Kraft. Der Text des Abkommens muss noch juristisch geprüft und in die Sprachen der Mitgliedstaaten der beiden Parteien übersetzt werden. Anschließend wird das Abkommen von den zuständigen Organen der Europäischen Union und des Mercosur genehmigt und in die Rechtssysteme der Länder der beiden Parteien aufgenommen. Für diese Schritte gibt es keine Frist. Deutschland und Brasilien, die größten Volkswirtschaften in der Europäischen Union bzw. im Mercosur, unterstützen offiziell die rasche Umsetzung des Abkommens. Jedoch regt sich insbesondere in der Landwirtschaft europaweit noch Widerstand gegen das Abkommen.
Wir empfehlen allen Unternehmen zu prüfen, inwieweit sie von dem neuen Freihandelsabkommen profitieren können. Sofern Sie bereits im Warenverkehr mit den MERCOSUR-Staaten stehen, bietet das Freihandelsabkommen möglicherweise Zolleinsparungen. Sofern Sie bislang noch keine Handelsbeziehungen mit den MERCOSUR-Staaten pflegen, lassen sich ggf. neue und lukrative Märkte erschließen.
Unsere Zoll- und Außenhandelsexperten stehen Ihnen auch für Schulungen, Optimierung der Zollprozesse und Geschäftsvorgänge und zur Beantwortung Ihrer Fragen in den Bereichen Zoll, Verbrauchsteuern, Außenhandel, Exportkontrolle einschließlich der Schnittstellenberatung, bspw. zu Verrechnungspreisen, Umsatzsteuer oder der allgemeinen Rechtsberatung zur Verfügung.
Wenden Sie sich gern bezüglich eines unverbindlichen Erstgespräches an uns.
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen