Steueränderungsgesetz 2025 final verabschiedet

Steueränderungsgesetz 2025 final verabschiedet
  • 19.12.2025
  • Lesezeit 4 Minuten

Der Bundesrat hat dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt: Enthalten sind u. a. höhere Entfernungspauschale, Steuerentlastungen für Vereine sowie reduzierter Umsatzsteuersatz für Gastronomie.

Der Bundesrat hat am Freitag, den 19. Dezember 2025, dem vom Bundestag beschlossenen Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Die Neuregelungen treten - zum Teil mit Wirkung zum 1. Januar 2026 - in Kraft. Über den initialen Regierungsentwurf haben wir an dieser Stelle informiert.  

Das Gesetz enthält eine Vielzahl praxisrelevanter Änderungen, die insbesondere Steuerpflichtige, Pendler, die Gastronomie, Vereine und gemeinnützige Organisationen betreffen und zugleich technische Anpassungen im Steuerrecht vornehmen.  

Umsatzsteuerliche Änderungen 

7 %-Steuersatz für Gastronomie dauerhaft eingeführt 
Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – ausgenommen die Abgabe von Getränken – wird ab dem 1. Januar 2026 nur noch mit 7 % besteuert.  

Elektronische Bekanntgabe im Vorsteuer-Vergütungsverfahren 
Die Bekanntgabe eines Bescheids über die Nichtweiterleitung eines Antrags auf Vorsteuervergütung kann künftig durch Bereitstellung zum Datenabruf erfolgen, ohne dass hierfür eine Zustimmung des Antragstellers erforderlich ist.  

Zentrale Zollabwicklung (CCI) 
Mit einem neuen § 21b UStG wird die umsatzsteuerliche Behandlung bei Nutzung der zentralen Zollabwicklung für nicht im Inland ansässige Unternehmer geregelt.  

Umsatzgrenze für Durchschnittssatzregelung 
Die Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme des Durchschnittssatzes von 7 % im UStG (§ 23a UStG) wird von 45.000 EUR auf 50.000 EUR angehoben.  

Einkommensteuerliche Maßnahmen 

Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale 
Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 werden die Pauschalen angehoben: 

  • Übungsleiterpauschale: 3.300 EUR 
  • Ehrenamtspauschale: 960 EUR  
  • Prämien bei Olympischen bzw. Paralympischen Spielen steuerfrei 
    Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe für Platzierungen bei Olympischen und Paralympischen Spielen sind künftig von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 73 EStG).  

Sonderabschreibung und Forschungszulage (De-minimis-Anpassungen) 
Die Verweise auf die jeweils geltende De-minimis-Verordnung bei der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG) und bei der Forschungszulage (§ 9 Abs. 5 FZulG) werden aktualisiert, um Rechtsklarheit zu schaffen.  

Entfernungspauschale / Mobilitätsprämie / doppelte Haushaltsführung 

  • Die Entfernungspauschale (auch für doppelte Haushaltsführung) wird erhöht und ab dem VZ 2026 grundsätzlich mit 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer gewährt. Die Befristung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener, die bis inkl. 2026 gegolten hätte, wird aufgehoben. 
  • Für die doppelte Haushaltsführung im Ausland wird ein Höchstbetrag von 2.000 EUR pro Monat eingeführt (Ausnahmen z. B. bei verpflichtender Dienst- oder Werkswohnung), als Reaktion auf ein BFH-Urteil (VI R 20/21). Die darin geforderte Einzelfallprüfung hielt der Gesetzgeber für schwerlich umsetzbar.  

Gewerkschaftsbeiträge als bevorzugte Werbungskosten 
Beiträge an Gewerkschaften werden künftig zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag und anderen Pauschbeträgen als Werbungskosten berücksichtigt.  

Anhebung der Abzugsgrenzen für Zuwendungen an politische Parteien 
Die Höchstbeträge für den Spendenabzug werden – zum Teil deutlich – angehoben, um der Inflationsentwicklung Rechnung zu tragen. Künftig können bis zu 3.300 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt werden (§ 10b EStG). Der Höchstbetrag zur Berücksichtigung als Steuerermäßigung wird auf 1.650 Euro angehoben (§ 34g EStG)  

Klarstellungen bei Betriebsveranstaltungen 
Die Pauschalbesteuerung von 25 % auf Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen (§ 40 Abs. 2 EStG) ist ab 1.1.2026 nur zulässig, wenn die Teilnahme allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht (einschränkende Reaktion auf eine Entscheidung des BFH – VI R 5/22 - die die Pauschalierung auch zuließ, wenn nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder Betriebsteils der Zugang offenstand).  

Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht und Vereinsbereich 

Neuer gemeinnütziger Zweck: E-Sport 
E-Sport (beispielsweise Videospiele) wird künftig als förderungswürdiger gemeinnütziger Zweck in der Abgabenordnung aufgenommen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO).  

Zeitnahe Mittelverwendung & Freigrenzen 

  • Die Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wird auf 100.000 EUR angehoben, was für die meisten kleinen Körperschaften Erleichterungen bringt. 
  • Die Freigrenze für „steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe“ wird auf 50.000 EUR erhöht, und zugleich entfällt die Pflicht zur Abgrenzung zwischen Zweck- und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb bei Unterschreiten dieser Grenze.  
  • Photovoltaikanlagen und andere EEG-Anlagen als unschädliche Betätigung 
    Die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen EEG-Anlagen gelten unter bestimmten Voraussetzungen künftig als steuerlich unschädliche Betätigung im Sinn des Gemeinnützigkeitsrechts (§ 58 AO).  
  • Anhebung der Freigrenze bei sportlichen Veranstaltungen 
    Auch die Freigrenze für sportliche Veranstaltungen in § 67a AO wird auf 50.000 EUR erhöht.  

Verzicht auf Anhörung in bestimmten Fällen (§ 91 AO) 
In konkreten Fällen, in denen der elektronisch übermittelte Datenstand nicht vom Steuerpflichtigen zu beanstanden ist, wird künftig auf die sonst erforderliche Anhörung verzichtet.  

Ausblick und praktische Hinweise 

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Gesetzgeber steuerliche Anpassungen verabschiedet, die sowohl Entlastungswirkungen für Steuerpflichtige als auch vereinfachende bzw. klarstellende Regelungen enthalten. Viele der Änderungen gelten bereits für den Veranlagungszeitraum 2026 bzw. zum 1. Januar 2026.  

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

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Autoren dieses Artikels

Richard Markl

Partner

Steuerberater

Dr. Klaus-Jörg Dehne

Head of Quality Legal & Tax

Rechtsanwalt

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