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Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Gezielte Entlastungen für Pendler, Gastronomie und Ehrenamt: Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt höhere Pauschalen, dauerhafte Steuersenkungen und mehr Gestaltungsspielräume für Vereine.
Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Die geplanten Änderungen betreffen vor allem Pendler, die Gastronomiebranche und diverse Änderungen im Gemeinnützigkeitsbereich. Es handelt sich dabei um eine weitere Umsetzung von im Koalitionsvertrag bereits vereinbarten Maßnahmen
Wir haben die wichtigsten Inhalte für Sie zusammengefasst.
Das Gesetz enthält mehrere steuerliche Verbesserungen, die insbesondere Vereinen, Stiftungen und Ehrenamtlichen zugutekommen:
Mit den geplanten Maßnahmen arbeitet die Regierungskoalition insbesondere weitere Punkte ihres Koalitionsvertrages ab. Profitieren können Pendler, Gastronomiebetriebe, ehrenamtlich Engagierte und gemeinnützige Organisationen. Bevor das Steueränderungsgesetzes 2025 verabschiedet wird, müssen allerdings Bundestag und Bundesrat erst noch zustimmen (inhaltliche Änderungen sind daher grundsätzlich noch möglich).
Eric Werner, LL.M.
Senior Manager
Steuerberater
Richard Markl
Partner
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