Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
BFH stärkt Nutzung des Bodenrichtwerts für Agrarflächen
European Defence Fund – mehr als ein Förderinstrument
Automatisierung macht Accounting zur Steuerungsbasis
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Neue Hinweispflicht für Arbeitgeber bei Einstellung aus Drittstaaten
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien – ein erster Überblick
Warum Strukturentscheidungen über Erfolg entscheiden
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
IKT-Risiken beim Einsatz von KI: Neue BaFin-Orientierungshilfe
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
Neuregelungen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Vorsicht bei digitaler Rechnungsstellung: Ein aktuelles Urteil des LG Koblenz verdeutlicht die rechtlichen Folgen unsicherer E-Mail-Kommunikation – insbesondere bei Betrugsfällen mit manipulierten Zahlungsdaten.
Ein aktuelles Urteil des LG Koblenz zeigt erneut die Risiken des unverschlüsselten Austauschs sensibler Informationen per E-Mail zwischen Unternehmer und Kunden auf. Insbesondere schafft das Urteil einen Überblick zu Pflichtenverteilung und Haftungsfragen für den Fall, dass Betrüger die E-Mail-Kommunikation übernehmen und Zahlung auf ein fremdes Konto veranlassen.
Ein Handwerksbetrieb hatte für einen Kunden einen Gartenzaun gebaut. Dafür stellte er eine Rechnung über 11.000 €. Der Kunde überwies das Geld – allerdings nicht auf das Konto des Handwerkers, sondern auf das Konto eines Betrügers.
Der Trick: Jemand hatte sich Zugriff auf das E-Mail-Konto des Handwerkers verschafft und dem Kunden eine gefälschte Nachricht mit angeblich geänderten Kontodaten geschickt. Der Kunde glaubte, es handele sich um eine echte Mitteilung, und überwies insgesamt 11.000 € auf das falsche Konto.
Als der Handwerker feststellte, dass gemäß einem vom Kunden per WhatsApp übersandten Zahlungsbeleg an fremde Kontodaten überwiesen wurde, offenbarte sich der Betrug – und er forderte die Zahlung vom Kunden erneut. Der Kunde weigerte sich, weil er ja (aus seiner Sicht) bereits gezahlt hatte.
Mit Urteil vom 26.03.2025 (Az. 8 O 271/22) hat das LG Koblenz folgende rechtliche Kernaussagen getroffen:
Handlungsempfehlungen
Das Urteil des LG Koblenz macht in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.07.2023 – 19 U 83/22) deutlich, dass die Risiken digitaler Kommunikationswege beiden Vertragsparteien zurechenbar sein können – allerdings in unterschiedlichem Umfang.
Unternehmer müssen datenschutzrechtliche Sicherheitsvorkehrungen ernst nehmen, Kunden sind zur kritischen Prüfung von Zahlungsinformationen verpflichtet. Die Digitalisierung rechtfertigt kein blindes Vertrauen, sondern erfordert erhöhte Wachsamkeit auf allen Seiten.
Sie haben Fragen zur rechtssicheren Gestaltung digitaler Geschäftsprozesse oder sind selbst betroffen? Wir stehen Ihnen mit fundierter rechtlicher Beratung, insbesondere im Datenschutz-, Vertrags- und IT-Recht – präventiv und im Streitfall – zur Seite.
In unserem Newsletter Update Datenschutz informieren wir Sie regelmäßig über relevante Urteile und Entwicklungen in den Bereichen Datenschutz und Cybersecurity.
Jetzt abonnieren!
Dr. Christian Engelhardt, LL.M.
Partner
Rechtsanwalt
Philip Koch
Manager
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen