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Vorsicht bei digitaler Rechnungsstellung: Ein aktuelles Urteil des LG Koblenz verdeutlicht die rechtlichen Folgen unsicherer E-Mail-Kommunikation – insbesondere bei Betrugsfällen mit manipulierten Zahlungsdaten.
Ein aktuelles Urteil des LG Koblenz zeigt erneut die Risiken des unverschlüsselten Austauschs sensibler Informationen per E-Mail zwischen Unternehmer und Kunden auf. Insbesondere schafft das Urteil einen Überblick zu Pflichtenverteilung und Haftungsfragen für den Fall, dass Betrüger die E-Mail-Kommunikation übernehmen und Zahlung auf ein fremdes Konto veranlassen.
Ein Handwerksbetrieb hatte für einen Kunden einen Gartenzaun gebaut. Dafür stellte er eine Rechnung über 11.000 €. Der Kunde überwies das Geld – allerdings nicht auf das Konto des Handwerkers, sondern auf das Konto eines Betrügers.
Der Trick: Jemand hatte sich Zugriff auf das E-Mail-Konto des Handwerkers verschafft und dem Kunden eine gefälschte Nachricht mit angeblich geänderten Kontodaten geschickt. Der Kunde glaubte, es handele sich um eine echte Mitteilung, und überwies insgesamt 11.000 € auf das falsche Konto.
Als der Handwerker feststellte, dass gemäß einem vom Kunden per WhatsApp übersandten Zahlungsbeleg an fremde Kontodaten überwiesen wurde, offenbarte sich der Betrug – und er forderte die Zahlung vom Kunden erneut. Der Kunde weigerte sich, weil er ja (aus seiner Sicht) bereits gezahlt hatte.
Mit Urteil vom 26.03.2025 (Az. 8 O 271/22) hat das LG Koblenz folgende rechtliche Kernaussagen getroffen:
Handlungsempfehlungen
Das Urteil des LG Koblenz macht in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.07.2023 – 19 U 83/22) deutlich, dass die Risiken digitaler Kommunikationswege beiden Vertragsparteien zurechenbar sein können – allerdings in unterschiedlichem Umfang.
Unternehmer müssen datenschutzrechtliche Sicherheitsvorkehrungen ernst nehmen, Kunden sind zur kritischen Prüfung von Zahlungsinformationen verpflichtet. Die Digitalisierung rechtfertigt kein blindes Vertrauen, sondern erfordert erhöhte Wachsamkeit auf allen Seiten.
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Dr. Christian Engelhardt, LL.M.
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