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E-Rechnung: BMF konkretisiert Vorgaben und klärt Praxisfragen
Bundesverfassungsgericht prüft erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen
Volle Arbeitnehmerhaftung wegen D&O-Versicherung
Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
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Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
EuGH kippt die bisherige BGH-Rechtsprechung zu Preisänderungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen
Sanitätshäuser: Steuerliche und bilanzielle Fallstricke, was der 3 %-Abschlag ab 2027 ändert
IT-Sicherheit für Krankenkassen: § 392 SGB V, KRITIS und NIS-2
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
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Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Aufgrund aktueller rechtlicher Änderungen müssen Unternehmen ihre Websites – insbesondere die Datenschutzerklärung, das Impressum und die AGB – umgehend anpassen, um eine Abmahnung zu vermeiden.
Das bisherige Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wurden durch neue Regelwerke abgelöst.
Sämtliche rechtliche Dokumente auf Ihrer Website, die direkt auf das TMG oder TTDSG verweisen, müssen auf DDG bzw. TDDDG umgestellt werden.
Die Europäische Kommission hat ihren Dienst zur Online-Streitbeilegung (die OS-Plattform) zum 15. Februar 2024 eingestellt.
Alle Hinweise und Verlinkungen zur OS-Plattform, die sich in Ihrem Impressum und/oder Ihren AGB befinden, sind nun obsolet und potenziell abmahnfähig. Diese Passagen müssen daher umgehend entfernt werden.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für den privaten Sektor. Dieses Gesetz schreibt vor, dass digitale Produkte und Dienstleistungen (wie Online-Shops, Websites, Apps etc.) für Menschen mit Behinderung zugänglich und nutzbar sein müssen.
Prüfen Sie, ob Ihre digitalen Angebote unter die Regelung fallen. Bei Betroffenheit sind umfangreiche technische Anpassungen der Website erforderlich.
Nicht nur Datenschutzbehörden, sondern auch Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände dürfen abmahnen. Eine Abmahnung wegen einer fehlerhaften Datenschutzerklärung kann für ein Unternehmen in Deutschland erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben: Es können Vertragsstrafen, Bußgelder oder Gerichtsverfahren daraus hervorgehen.
Wir raten Ihnen deshalb dringend, die genannten Änderungen und ggf. bestehenden Anpassungsbedarf auf Ihrer Website zu prüfen und umzusetzen, um Compliance zu gewährleisten.
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Dr. Christian Engelhardt, LL.M.
Partner
Rechtsanwalt
Philip Koch
Manager
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