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Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Unternehmen in Europa sollen durch Lockerungen bei digitalen Rechtsvorschriften entlastet werden. Geplant sind Entbürokratisierungsmaßnahmen u. a. im Datenschutz, im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) und bei Cookie-Regeln.
Die Europäische Kommission hat im November mit ihrem Vorschlag für eine „Digital-Omnibus-Verordnung“ ein umfassendes Änderungspaket vorgestellt. Dieses enthält unter anderem Anpassungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO, auch “AI Act”) sowie der Cookie-Vorschriften.
Ziel des Digital-Omnibus ist es laut EU-Kommission, „sicherzustellen, dass die Einhaltung der Vorschriften zu geringeren Kosten erfolgt, die gleichen Ziele erreicht und verantwortungsvollen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschafft.“
Konkret enthält das Änderungspaket folgende Anpassungsvorschläge:
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Der Omnibus bewegt sich nun weiter in Richtung Europäisches Parlament und Rat. Eine Entscheidung ist 2026 oder 2027 zu erwarten.
In seiner jetzigen Fassung verspricht der Digital-Omnibus echte Erleichterungen für Unternehmen, vor allem im Bereich Compliance: Zwar müssten Strukturen und Prozesse angepasst werden, doch perspektivisch würde der Aufwand für die Erfüllung der genannten Verordnungen sinken.
Bislang ist jedoch unklar, ob und welche Änderungen bis zur Veröffentlichung noch einfließen werden. Die öffentliche Diskussion darüber, ob der Omnibus den Datenschutz „überrollt“ oder nicht, ist bereits lebhaft entbrannt. Dennoch sollten Unternehmen sich fortlaufend mit den anstehenden Neuerungen befassen und deren Auswirkungen auf ihre Strukturen und Prozesse antizipieren.
Wir werden Sie weiterhin über signifikante Neuerungen informieren und stehen Ihnen gerne bei der Umsetzung beratend zur Seite.
Dr. Christian Engelhardt, LL.M.
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