Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Steueränderungsgesetz 2025 final verabschiedet
Bundesrat stimmt Aktivrentengesetz zu
Betriebsratswahl 2026: Minderheitenquote richtig berücksichtigen
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Baker Tilly berät Capmont bei Add-on-Akquisitionen im Elektro-Segment
Sozialversicherungsfreiheit für Honorarlehrkräfte nach §127 SGB IV greift auch für Altverträge
CBAM: Das bringen die neuen EU-Erleichterungen ab 2026
BFH klärt Drei-Objekt-Grenze bei Kapitalgesellschaften
Wer trägt das Risiko bei E-Mail-Betrug im Geschäftsverkehr?
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Deutschlandfonds startet: Neuer Rahmen für private Investitionen
Carve-out oder Kollaps? So retten sich Automobilzulieferer
BGH billigt Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Unternehmen in Europa sollen durch Lockerungen bei digitalen Rechtsvorschriften entlastet werden. Geplant sind Entbürokratisierungsmaßnahmen u. a. im Datenschutz, im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) und bei Cookie-Regeln.
Die Europäische Kommission hat im November mit ihrem Vorschlag für eine „Digital-Omnibus-Verordnung“ ein umfassendes Änderungspaket vorgestellt. Dieses enthält unter anderem Anpassungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO, auch “AI Act”) sowie der Cookie-Vorschriften.
Ziel des Digital-Omnibus ist es laut EU-Kommission, „sicherzustellen, dass die Einhaltung der Vorschriften zu geringeren Kosten erfolgt, die gleichen Ziele erreicht und verantwortungsvollen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschafft.“
Konkret enthält das Änderungspaket folgende Anpassungsvorschläge:
Update Cyber Security | Veranstaltung am 09.12.2025 | Hamburg
Jetzt Anmelden!
Der Omnibus bewegt sich nun weiter in Richtung Europäisches Parlament und Rat. Eine Entscheidung ist 2026 oder 2027 zu erwarten.
In seiner jetzigen Fassung verspricht der Digital-Omnibus echte Erleichterungen für Unternehmen, vor allem im Bereich Compliance: Zwar müssten Strukturen und Prozesse angepasst werden, doch perspektivisch würde der Aufwand für die Erfüllung der genannten Verordnungen sinken.
Bislang ist jedoch unklar, ob und welche Änderungen bis zur Veröffentlichung noch einfließen werden. Die öffentliche Diskussion darüber, ob der Omnibus den Datenschutz „überrollt“ oder nicht, ist bereits lebhaft entbrannt. Dennoch sollten Unternehmen sich fortlaufend mit den anstehenden Neuerungen befassen und deren Auswirkungen auf ihre Strukturen und Prozesse antizipieren.
Wir werden Sie weiterhin über signifikante Neuerungen informieren und stehen Ihnen gerne bei der Umsetzung beratend zur Seite.
Dr. Christian Engelhardt, LL.M.
Partner
Rechtsanwalt
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen