Deutscher Vergabetag: Neue Orientierungslinien im Vergaberecht

Deutscher Vergabetag: Neue Orientierungslinien im Vergaberecht
  • 17.11.2025
  • Lesezeit 3 Minuten

Auf dem 12. Deutschen Vergabetag hat sich erneut gezeigt, wie anspruchsvoll, dynamisch und vielschichtig das Vergaberecht geworden ist. Der Rückblick von Dr. Christian Teuber.

Der Deutsche Vergabetag ist die Leitveranstaltung zu Fragen des öffentlichen Beschaffungswesens und Vergaberechts. Auch in diesem Jahr bot die Fachkonferenz, die jährlich vom Deutschen Vergabenetzwerk DVNW ausgerichtet wird, einen fundierten Überblick über aktuelle Entwicklungen sowie Raum für präzise Analysen und konstruktive Diskussionen zwischen Verwaltung, Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis. 

Baker Tilly war mit zwei stark frequentierten Formaten vertreten – beide mit dem Anspruch, komplexe Fragestellungen methodisch sauber zu durchdringen und einen Beitrag zur weiteren Professionalisierung der Vergabepraxis zu leisten. 

Angebotsprüfung und -wertung: Struktur, Nachvollziehbarkeit und methodische Begründung 

Workshop am 13. November 2025 mit Dr. Julia Tews (IT.NRW) und Dr. Christian Teuber 

Die Angebotsprüfung zählt zu den fehleranfälligsten und zugleich wirkungsstärksten Bereichen der Vergabepraxis. Der Workshop zeigte, wie entscheidend methodische Klarheit ist, um Wertungsentscheidungen tragfähig, gerichtsfest und nachvollziehbar zu gestalten. 

Im Mittelpunkt standen insbesondere: 

  • präzise und objektiv prüfbare Vorgaben für qualitative Kriterien, 
  • stringente Bewertungsmodelle, die Preis und Leistung methodisch sauber verbinden, 
  • eine konsistente und transparente Dokumentation, die nicht nur Ergebnisse, sondern den gesamten Wertungsweg nachvollziehbar macht. 

Die Diskussion verdeutlichte, dass sich die Anforderungen an Wertungsentscheidungen weiter ausdifferenzieren. Für Vergabestellen bedeutet dies: Regeln müssen nicht zahlreicher, sondern ihre Anwendung klarer und prüffähiger werden 

Kommunale Vergabefreiheiten in NRW: Gestaltungsspielräume und ihre systematische Einordnung 

Panel am 14. November 2025 – Moderation Dr. Christian Teuber 
mit Annette Schmidt (MWIKE NRW), Bernd Düsterdiek (DStGB), Klaus Neitzke (Vergabekammer Westfalen) 

Mit dem neuen § 75a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) tritt zum 1. Januar 2026 ein Rechtsrahmen in Kraft, der das Unterschwellenvergaberecht in Nordrhein-Westfalen grundlegend neu strukturiert. Das Panel bot eine differenzierte Einordnung dieser Reform – aus Sicht der Kommunen, der Rechtsprechung und der kommunalen Praxis. 

Zentrale Diskussionspunkte waren: 

  • der Umgang mit erweiterten kommunalen Spielräumen
  • die Risiken einer zunehmenden Divergenz kommunaler Vergabesatzungen
  • die Rolle digitaler Vergabemanagementsysteme trotz reduzierter formaler Vorgaben, 
  • und die Frage, wie Kommunen Freiheit und Struktur in ein kohärentes Vergabekonzept überführen können. 

Eine wesentliche Erkenntnis der Diskussion: Die neu geschaffenen Möglichkeiten entfalten ihren Nutzen nur dort, wo Kommunen klare interne Leitplanken setzen. Die formale Entlastung wird andernfalls schnell durch interne Unsicherheiten aufgezehrt. 

Einordnung und Ausblick 

Beide Formate – Angebotswertung und kommunale Vergabefreiheiten – verdeutlichen eine gemeinsame Entwicklungslinie: 

Das Vergaberecht entwickelt sich weiter weg von rein formalen Verfahren hin zu stärker inhaltlich geprägten Entscheidungen, die methodische Konsistenz, Transparenz und Begründbarkeit in den Mittelpunkt stellen. 

Für Nordrhein-Westfalen bietet § 75a GO NRW damit Chance und Herausforderung zugleich: Der Abbau landesrechtlicher Vorgaben schafft spürbare Verfahrensfreiheit, reduziert Komplexität und ermöglicht Kommunen schnellere, sachgerechtere Entscheidungen. Diese Freiheiten entfalten ihren Wert jedoch nur, wenn Kommunen interne Leitlinien entwickeln, die Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit verlässlich absichern. 

Ohne solche Orientierung besteht das strukturelle Risiko einer Zersplitterung von bis zu 400 unterschiedlichen Vergabesatzungen – mit möglichen Folgeeffekten für Vergleichbarkeit, Rechtssicherheit und interkommunale Zusammenarbeit. 

Die Reform wirkt – wenn sie mit Klarheit ausgestaltet wird. 

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Autor dieses Artikels

Dr. Christian Teuber

Partner

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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