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Beim Deutschen Vergaberechtstag 2025 von Handelsblatt und Tagesspiegel Background stand die Zukunft des Vergaberechts im Fokus. Der Rückblick von Dr. Christian Teuber.
Zwei Tage im Handelsblatt Campus Düsseldorf, zwei Tage voller Diskussionen und Impulse: Der Deutsche Vergaberechtstag 2025, veranstaltet von der Handelsblatt Media Group in Kooperation mit Tagesspiegel Background, bot ein herausragendes Forum für den fachlichen Austausch über die aktuellen und künftigen Herausforderungen des Vergaberechts.
Im Mittelpunkt stand die Frage, wie öffentliche Beschaffung künftig schneller, digitaler und zugleich rechtssicher gestaltet werden kann – und wie sich das Vergaberecht auf nationaler wie europäischer Ebene weiterentwickeln muss, um diesem Anspruch gerecht zu werden.
Unter dem Leitmotiv „Quo vadis Vergaberecht?“ diskutierten Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Justiz über die zentralen Reformthemen: den Einfluss der Künstlichen Intelligenz, das Vergabebeschleunigungsgesetz 2025, neue europäische Vorgaben und die Neuordnung des kommunalen Vergaberechts in Nordrhein-Westfalen.
Ein Schwerpunkt lag auf der Frage, ob strategischer Rechtsschutz im Vergaberecht legitime Kontrolle oder taktisches Instrument ist. In meinem gemeinsamen Vortrag mit Dr. Moritz Philipp Koch (IT.NRW) habe ich herausgearbeitet, dass sich Rechtsschutz im digitalen Zeitalter neu definiert.
KI-gestützte Datenanalysen ermöglichen es, Vergabeverfahren nahezu in Echtzeit zu bewerten – eine Entwicklung, die die Grenze zwischen Kontrolle und Strategie zunehmend verwischt. Beide Referenten hoben hervor, dass Rechtsschutz kein Hemmnis, sondern das notwendige Korrektiv einer modernen, digitalisierten Beschaffung sei. Ziel müsse sein, Verfahren so zu gestalten, dass sie technologisch effizient und rechtlich belastbar bleiben.
In der anschließenden Podiumsdiskussion mit Elisabeth Bruhn, Referentin im Statistischen Bundesamt, und Dr. Moritz Philipp Koch und mir stand die Frage im Mittelpunkt: „Wie viel Flexibilität lässt das System noch zu?“
Die Diskussion machte deutlich, dass Reformen wie das Vergabebeschleunigungsgesetz 2025 und der neue § 75a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 57a GO NRW) zwar größere Handlungsspielräume schaffen, deren Erfolg aber von klaren Strukturen, fachlicher Kompetenz und digitaler Anschlussfähigkeit abhängt.
Mehr Freiraum bedeute nicht automatisch mehr Effizienz – erst Klarheit und Verantwortungsbewusstsein in der Umsetzung führten zu spürbarer Beschleunigung. Einigkeit bestand darin, dass vereinfachte Verfahren nur dann tragen, wenn sie von einer Kultur des Vertrauens und der fachlichen Sorgfalt begleitet werden.
Der zweite Konferenztag wurde von Prof. Dr. Martin Burgi, Universitätsprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität München, mit hoher Präzision und Klarheit moderiert. Seine Leitung prägte den Diskurs und verlieh dem Tag eine besondere inhaltliche Dichte – mit analytischer Tiefe, Praxisnähe und der Offenheit, der den Vergaberechtstag seit Jahren auszeichnet.
Die Veranstaltung demonstrierte eindrucksvoll die Exzellenz und Relevanz der von Handelsblatt Live und Tagesspiegel Background getragenen Plattform: ein Ort, an dem sich Fachpraxis, Wissenschaft und Rechtsprechung auf Augenhöhe begegnen.
Der Deutsche Vergaberechtstag 2025 verdeutlichte, dass das Vergaberecht vor einer doppelten Transformation steht – rechtlich durch neue Beschleunigungsmechanismen, technologisch durch den zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Beide Entwicklungen verlangen Pragmatismus, Klarheit und Vertrauen in nachvollziehbare Entscheidungen.
Geschwindigkeit gewinnt erst dann an Wert, wenn sie mit Transparenz und Verantwortlichkeit verbunden bleibt.
Baker Tilly dankt der Handelsblatt Media Group, Tagesspiegel Background sowie Elke Schneider und dem gesamten Organisationsteam für eine inhaltlich herausragende und organisatorisch perfekt umgesetzte Veranstaltung und allen Referentinnen, Referenten und Teilnehmenden für den fachlich inspirierenden und kollegialen Austausch.
Das Vergaberecht bleibt in Bewegung – und mit ihm die Praxis. Die bevorstehenden Reformen sind eine Chance, Beschaffung einfacher, digitaler und zugleich rechtssicherer zu gestalten – mit Mut zu Klarheit und Vertrauen in gute Verfahren.
Dr. Christian Teuber
Partner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht
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