Forschungszulage 2026: Neuer Impuls für Innovation und Wachstum

Foto: Blick durch ein Mikroskop auf rot eingefärbte, unterschiedlich Große Luftblasen.
  • 26.11.2025
  • Lesezeit 2 Minuten

Ab 2026 wird die Forschungszulage deutlich attraktiver. In unserer Broschüre erfahren Sie, wie Sie im Rahmen des Forschungszulagegesetzes von der steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung profitieren können.

Forschende Unternehmen können seit dem 1. Januar 2020 von einer staatlichen Zulage profitieren. Das Forschungszulagengesetz (FZulG) wird erneut durch das sog. Wachstumsbooster-Gesetz novelliert, das ab dem 01.01.2026 in Kraft treten wird.

Für FuE-Projekte mit Start ab dem 1. Januar 2026 gelten im Wesentlichen folgende Verbesserungen:

  • Erhöhung der Bemessungsgrundlage (Obergrenze): von 10 Mio. auf 12 Mio. EUR
  • Maximale Förderhöhe von 4,2 Mio. EUR bei einem Fördersatz von 35 % für KMU
  • 20 % Gemeinkostenpauschale bei Eigenforschung
  • Förderfähigkeit von Verbrauchskosten

Wir haben für Sie übersichtlich die Entwicklung der Rechtslage zusammengestellt. In unserer Broschüre erfahren Sie, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie für die unterschiedlichen Wirtschaftsjahre von der Forschungszulage profitieren können.

Forschungszulagegesetz: So profitieren Sie davon

Baker-Tilly-Forschungszulagengesetz_FuE_de.pdf, 499 KB

Übersicht über die steuerfreie staatliche Forschungszulage

Wir haben für Sie übersichtlich die Entwicklung der Rechtslage zusammengestellt, so dass Sie erfahren, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie für die unterschiedlichen Wirtschaftsjahre von der Forschungszulage profitieren können.

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So unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Forschungszulage

Gemeinsam mit unserem Technologiepartner innoscripta GmbH begleiten wir den gesamten Förderprozess von der technischen Beschreibung über die BSFZ-Bescheinigung bis zur steuerlichen Antragstellung.

Erfolg durch frühzeitige Weichenstellung

Förderfähigkeit entsteht lange vor dem Antrag: durch klare Projektstrukturen, beihilfekonforme Auftragsforschung, technische Abgrenzung sowie saubere Dokumentations- und Kostenprozesse. Durch die technische und digitale Expertise unseres Partners verzahnen wir Technik mit Steuern und Recht für eine erfolgreiche Forschungszulage.

Teil der neuen Förderarchitektur

Mit dem Infrastrukturpaket der Bundesregierung steigt der Bedarf an neuen Technologien, Verfahren und digitalen Lösungen stark an. Die Forschungszulage ist dabei ein zentraler Förderbaustein: technologieoffen, dauerhaft verankert und beihilfefrei kombinierbar, somit flexibel einsetzbar in Transformations- und Infrastrukturprojekten.

Ihr Mehrwert

Wir verbinden die Forschungszulage sowohl mit anderen Transformations- und Infrastrukturförderungsmaßnahmen sowie passenden Finanzierungsinstrumenten zu einer integrierten Gesamtstrategie für Ihr Unternehmen. Statt einzelne Bausteine isoliert zu betrachten, denken wir Förderung, Finanzierung und Liquidität zusammen und verschafft Ihrem Unternehmen dadurch einen klaren Wettbewerbsvorteil.

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Autor dieses Artikels

Heinrich Thiele

Of Counsel

Rechtsanwalt, Steuerberater

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