Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Wer trägt das Risiko bei E-Mail-Betrug im Geschäftsverkehr?
Steuerrisiken: Verdeckte Gewinnausschüttungen bei GmbHs mit ausländischen Gesellschaftern
Mittelbare Anteilsveräußerungen im Kontext von Abspaltungen nun doch (wieder) schädlich
Baker Tilly berät Capmont bei Add-on-Akquisitionen im Elektro-Segment
Neuer Partner im Bereich Immobilienbewertung: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly berät Rigeto: Matignon Group übernimmt MEON Standorte
Französisches Urlaubsrecht: Was deutsche Arbeitgeber wissen müssen
EU verschärft Russland-Sanktionen mit 18. Maßnahmenpaket
Algorithmen: Facebook muss Transparenz über News-Feed schaffen
BFH zweifelt doppelte Grunderwerbsteuer bei bekanntem Closing an
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
BGH billigt Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher
Baker Tilly baut ESG-Beratung im Bankenwesen mit Simone Yuson aus
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Die EU treibt die Harmonisierung des Insolvenzrechts voran. Ein neuer Richtlinienvorschlag sieht massive Auswirkungen auch auf das deutsche Insolvenzrecht vor. Die Änderungen im Überblick.
Am 23. Mai 2025 hat der Rat der Europäischen Union einen umfassenden Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung des Insolvenzrechts veröffentlicht. Ziel dieser Initiative ist es, grenzüberschreitende Investitionen im Binnenmarkt zu erleichtern, rechtliche Unsicherheiten zu reduzieren und die Effizienz von Insolvenzverfahren europaweit zu steigern. Die vorgeschlagene Richtlinie wird weitreichende Auswirkungen haben – insbesondere auf das deutsche Insolvenzrecht. Sie wird nach ihrer Verabschiedung durch die nationalen Gesetzgeber noch in geltendes nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Der Vorschlag umfasst insgesamt 137 Seiten, davon allein 55 Seiten mit Erwägungsgründen. Die geplanten Regelungen betreffen zahlreiche Aspekte des Insolvenzverfahrens und bringen sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Unternehmen, Berater und Insolvenzverwalter mit sich. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:
Ein zentrales Element des Vorschlags ist die Einführung eines sogenannten Pre-Pack-Verfahrens. Dabei wird der Verkauf eines Unternehmens bereits vor der offiziellen Verfahrenseröffnung vorbereitet – unter gerichtlicher Aufsicht und unter Wahrung der Vertraulichkeit. Vertragsverhältnisse können im Rahmen dieses Verfahrens auf den Käufer übertragen werden, was eine schnellere und effizientere Unternehmensübertragung ermöglichen soll.
Die Richtlinie sieht neue Regelungen zur Insolvenzanfechtung vor. Sie beinhalten einen Schutz für Finanzierungen aus vorhergehenden Restrukturierungsversuchen, aber auch einen umfangreichen Regelungsrahmen gegen gläubigerschädigende Handlungen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Zugriff auf Register und Informationen über Vermögenswerte und Bankkonten – auch im EU-Ausland. Dies soll die Aufdeckung von Vermögenswerten im Insolvenzfall deutlich verbessern.
Die Richtlinie sieht eine EU-weit einheitliche, haftungsbewehrte Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bei Zahlungsunfähigkeit vor. Dabei sollen die Mitgliedstaaten gewisse Flexibilitätsoptionen erhalten. Der Richtlinienvorschlag enthält zudem die Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten, die Antragspflicht bei Veröffentlichung der Insolvenz in einem öffentlichen Register auszusetzen.
Entgegen früheren Überlegungen soll die Einführung einer verwalterlosen Liquidation für Kleinstunternehmen nicht umgesetzt werden. Damit bleibt die Rolle des Insolvenzverwalters auch in diesen Fällen erhalten.
Die Zusammensetzung und Arbeitsweise von Gläubigerausschüssen soll flexibler gestaltet werden, um eine effizientere Beteiligung der Gläubiger zu ermöglichen.
Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht würde tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen – insbesondere für mittlere und große Unternehmen. Der Richtlinienvorschlag des Europarates berührt nicht nur das materielle Insolvenzrecht, sondern auch die Pflichten der Geschäftsführung, das Haftungsrisiko und die Anforderungen an die Sanierungsberatung.
Unternehmen und Berater sollten sich frühzeitig mit den geplanten Regelungen auseinandersetzen und ihre Strategien entsprechend anpassen. Den vollständigen Richtlinienvorschlag finden Sie auf der Website des Rates der Europäischen Union.
Sie haben Fragen zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht oder möchten sich strategisch auf die kommenden Änderungen vorbereiten? Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Dr. Alexander Fridgen
Partner
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen