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Unsere Services im Bereich Insolvenzrecht und Restrukturierung in der Übersicht
- Insolvenzrechtliche Beratung von Gläubigern, Lieferanten, Kreditversicherern und -instituten und sonstigen Drittgläubigern
- Planung und Begleitung von Restrukturierungsverfahren
- Gerichtliche Restrukturierungsverfahren (Eigenverwaltung/StaRUG)
- Finanzielle Restrukturierung und Sanierungsvereinbarungen
- Insolvenzrechtliche Beratung von Management, Anteilseignern und Gläubigern in der Krise und in der Insolvenz
- Abwehr von Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung und Anfechtung
- Unternehmenstransaktionen in Krise und Insolvenz („Distressed M&A“)
Restrukturierung: Alle Kompetenzen für Sie an einem Tisch
Gerade im Rahmen von Restrukturierungen ist es besonders wichtig, ein Unternehmen aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten. Bei Baker Tilly haben wir dieses Prinzip für Sie auf eine einfache Formel gebracht: Vier Perspektiven - eine Lösung. Konkret bedeutet das für Sie, dass interdisziplinäre Teams aus hoch spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern Hand in Hand eng mit ausgesprochenen Branchenexperten zusammenarbeiten.
In den Baker Tilly Competence Centern und den Industry Teams fließen Sachexpertise und fachliches Know-how zusammen für Ihre maßgeschneiderte, individuelle Lösung.
Industry Groups
Automotive Bauwirtschaft Engineering Financial Services Healthcare Real Estate
Competence Center
Ihre Experten für rechtliche Restrukturierungsberatung
Im Mittelpunkt der rechtlichen Restrukturierungsberatung steht bei Baker Tilly die Vermeidung der Haftung auf Schadenersatz oder Anfechtung. Besondere Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Verwaltungstreuhand, Insolvenzanfechtung, Arbeitsrecht, Sanierungssteuerberatung, Liquidation sowie in der Prüfung von Insolvenzantragsgründen. Die Baker Tilly Restrukturierungsexperten - Ihr "Rettungsring" in bedrohlichen Unternehmenssituationen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Restrukturierung
Für die Beantwortung häufig gestellter Fragen rund um die Restrukturierung eines Unternehmens haben wir für Sie die FAQ zusammengestellt:
Eine Restrukturierung muss immer auf Grundlage eines schlüssigen Konzepts erfolgen, das auf vollständigen Informationen beruht. Ansonsten sinken die Erfolgsaussichten erheblich und es bestehen bei allen Beteiligten Haftungsgefahren.
Sobald die Zahlungsfähigkeit perspektivisch nicht mehr ausreicht, muss das Unternehmen erhöhte Sorgfaltspflichten erfüllen, die sich auch auf persönliche Haftungsansprüchen der Leitungsorgane auswirken.
Die Wahl der geeigneten Form des Insolvenzverfahrens hängt immer von den Umständen im Einzelfall ab. Eine Fremdverwaltung ist dann sinnvoll, wenn die unternehmerische Wertschöpfung nachhaltig gestört ist. Ansonsten sollte geprüft werden, ob eine Führung des Verfahrens in Eigenverwaltung zielführend sein kann. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Regelmäßig kommt es in Restrukturierungsprozessen vor, dass sich auch Vertragspartner an der Sanierung beteiligen sollen. Eine Restrukturierung wird dann erfolgreich sein, wenn ein konsensualer Weg zum sanierten Unternehmen mit allen Beteiligten möglich ist.
Sollte ein konsensuales Konzept nicht möglich sein, die operative Wertschöpfung jedoch im Wesentlichen intakt ist, kommen gerichtliche StaRUG-Maßnahmen in Betracht. Einzelne Gläubiger können so auch gegen ihren Willen gezwungen werden am Restrukturierungsprozess teilzunehmen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorübergehend unterbunden werden.
In der fortgeschrittenen Liquiditätskrise oder bei operativen Problemen – wenn etwa der Personalbestand für das Unternehmen zu groß ist – kommt eine Restrukturierung im Eigenverwaltungsverfahren infrage. Ungünstige Verträge können im Rahmen einer Eigenverwaltung beendet werden und Personalmaßnahmen sind für das Insolvenzverfahren/Eigenverwaltung besonders geregelt.
StaRUG und Eigenverwaltung sind erst bei drohender Zahlungsunfähigkeit möglich. Ist Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten, sind solche Verfahren in aller Regel nicht mehr möglich.
Bei rechtzeitiger Vorbereitung und Redlichkeit der handelnden Personen ist ein Schutzschirmverfahren durchaus möglich, aber oftmals nicht nötig oder hilfreich. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Es bietet sich ein breites Spektrum von außergerichtlichen Verhandlungen über präventive Restrukturierung oder Refinanzierung, StaRUG-Maßnahmen oder Eigenverwaltung bis zu einer (wenn man zu lange wartet) Regelinsolvenz. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Ein Verkauf eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils sollte unbedingt eine Option einer Sanierungsplanung sein. Sinnvoll ist eine Unternehmenstransaktion vor allem dann, wenn frisches Kapital erforderlich ist oder die unternehmerische Wertschöpfung mit einem strategischen Partner gestärkt werden kann. Unsere Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen.
Seit dem 1. Januar 2021 können sich Unternehmen auch außerhalb der Insolvenz über den sogenannten Restrukturierungsplan nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) entschulden. Dazu legen sie ihren Gläubigern einen Restrukturierungsplan vor, der aufzeigt, wie das Unternehmen sämtliche Verbindlichkeiten zurückzahlen und eine Insolvenz vermeiden kann.
Die Gläubiger stimmen dem in der Regel zu, da sie im Falle der Insolvenz weniger oder nichts bekommen würden. Potenzielle „Notorische Störer“ unter den Gläubigern können von der Gläubigermehrheit überstimmt werden. Das Unternehmen ist außerhalb der Insolvenz entschuldet und die Zukunft des Betriebs gesichert.
Rechtzeitig eingeleitete Restrukturierungsmaßnahmen dienen dazu, die Insolvenz eines Unternehmens zu verhindern. Im Regelfall werden dabei Strategien entwickelt, um nicht nur den kurzfristigen Fortbestand des Unternehmens zu sichern, sondern auch die Weichen für eine mittel- bis langfristig erfolgreiche Wettbewerbspositionierung zu stellen.
In operativer Hinsicht können eine Vielzahl von Maßnahmen dazu führen, die Effektivität und die Produktivität eines Unternehmens zu steigern. In rechtlicher Hinsicht spielen dabei vor allem die Bereiche Verwaltungstreuhand, Insolvenzanfechtung, Arbeitsrecht, Sanierungssteuerberatung, Liquidation sowie die Prüfung von Insolvenzantragsgründen eine zentrale Rolle. Für Geschäftsführer kommt die Entwicklung von Strategien hinzu, um persönliche Haftung zu vermeiden.
Geschäftsführerberatung und Haftungsrecht
Eine Unternehmenskrise ist für Sie als Geschäftsführer eine ganz besondere Situation. Die Nichterfüllung rechtlicher Pflichten kann zu persönlicher Haftung oder sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Unsere Experten erarbeiten für Geschäftsführer daher mit ganz besonderer Zuverlässigkeit unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation realistische Handelsoptionen.
Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, für Sie die Haftungsgefahr zu minimieren, ohne die Möglichkeit aus den Augen zu verlieren, das Überleben der Gesellschaft auch außerhalb der Insolvenz zu sichern.
Veröffentlichungen
Unsere Restrukturierungsexperten publizieren regelmäßig in Fachzeitschriften und Fachbüchern zum Thema Insolvenzrecht. Überdies veröffentlichen wir für Sie auch eigene Publikationen. Die aktuellen Publikationen und Veröffentlichungen aus diesem thematischen Umfeld stellen wir Ihnen gerne hier kostenlos zur Verfügung:
Good to know: Das sollten Sie über Insolvenzverfahren wissen
Rund um die Arbeit eines Insolvenzverwalters und den Ablauf eines Insolvenzverfahrens stellen sich eine Menge von Fragen. Wir haben die wichtigsten Antworten an dieser Stelle für Sie zusammengestellt: