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Der Ausfall der Unternehmensleitung kann zur Krise führen. Unternehmerische Vorsorge sichert Handlungsfähigkeit – durch klare Vollmachten, Strukturen und rechtlich abgestimmte Regelungen.
Der Ausfall eines Unternehmers ist kein Szenario, das man sich gern vorstellt – und doch kann es jederzeit Realität werden. Unfall, Krankheit, plötzlicher Todesfall: Während IT-Ausfall- und Krisenpläne in vielen Unternehmen längst Standard sind, fehlt es oft an einer klaren Regelung für den wohl kritischsten Ernstfall – den plötzlichen Wegfall der unternehmerischen Führung.
Gerade in Familienunternehmen oder inhabergeführten Betrieben kann ein solcher Ausfall weitreichende Folgen haben: Entscheidungsprozesse stocken, Bankzugänge sind blockiert, Vollmachten fehlen – und damit steht nicht selten das gesamte Unternehmen kurzfristig still.
Eine vorausschauende Notfallplanung ist deshalb keine Frage der Größe oder Branche, sondern Ausdruck unternehmerischer Verantwortung.
Die zentrale Frage lautet: Was passiert, wenn der Unternehmer von heute auf morgen ausfällt – sei es für Wochen oder dauerhaft? Wer kann dann rechtsverbindlich handeln? Wer darf über Konten verfügen, Verträge schließen, Personalmaßnahmen treffen oder das Unternehmen nach außen vertreten?
Viele dieser Fragen lassen sich nur beantworten, wenn frühzeitig ein strukturiertes Vorsorgemodell etabliert wurde. Es geht nicht nur um Dokumente, sondern um klare Regelungen, Zuständigkeiten und Zugriffsrechte – sowohl im Unternehmen als auch im privaten Bereich.
Die Notfallplanung gehört heute zu den strategischen Pflichten eines verantwortungsvoll geführten Familienunternehmens. Sie lässt sich nicht in einer Checkliste abhaken, sondern erfordert eine abgestimmte, fachübergreifende Struktur – zwischen Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Steuerrecht und operativer Organisation.
Wer als Unternehmer Klarheit schafft, entlastet nicht nur sich selbst, sondern auch seine Familie, seine Mitarbeitenden und seine Gesellschafter. Und vor allem: Er sichert die Handlungsfähigkeit des Unternehmens – auch dann, wenn er selbst gerade nicht mehr handeln kann.
Ronny Walter
Partner
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Matthias Winkler
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht
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