Unsere Services im Bereich ESG Governance & Compliance
- Sustainable Finance
- Beratung von Banken, Wertpapierfirmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungen zu regulatorischen Pflichten aus der Nachhaltigkeitsgesetzgebung (u.a. Offenlegungsverordnung, EU-Taxonomie, Nachhaltigkeitsberichterstattung)
- Sustainable Corporate Governance
- Begleitung und Unterstützung bei der Analyse und Umsetzung von nachhaltigkeitsbezogenen regulatorischen Vorgaben aus dem Blickwinkel der Unternehmensführung
- Erarbeitung eines Nachhaltigkeitsverständnisses und von Nachhaltigkeitszielbildern
- Beratung zur Nachhaltigkeitsstrategie und damit verbundenen Themen
- Integration in die Geschäfts- und Risikostrategie, organisatorische Umsetzungsschritte einschließlich „ESG-Funktion“, betriebsbezogene Aspekte wie Mitarbeitende, Diversität etc., kundenbezogene Aspekte
- Praxisorientierte Beratung zur ESG-Compliance von Geschäftsmodellen, Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten
- Beratung zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Risikomanagement
- Ganzheitliche Beratung durch tiefes Verständnis der Märkte und Geschäftstätigkeiten sowie laufende Berücksichtigung der jeweils relevanten regulatorischen Anforderungen
- ESG Readiness Checks
- Gap-Analysen
- Umsetzungsprojekte

Dr. Markus
Lange
Rechtsanwalt
Partner

Veronika
Ghedina
Rechtsanwältin
Senior Manager

Xenia
Meyer-Arndt
Rechtsanwältin
Senior Manager
ESG Governance & Compliance Definition
ESG (Environmental Social Governance, zu deutsch Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) Kriterien sind eine Gesamtheit von Parametern, die in die Strategie eines Unternehmens integriert werden können. Unternehmen kommen bei ESG Kriterien teilweise ihren rechtliche Verpflichtungen nach. Teilweise geht es um den freiwilligen Beitrag der Wirtschaft zu einer in allen Punkten nachhaltigen Entwicklung über gesetzliche Anforderungen hinaus. Darunter fällt beispielsweise die CO2-Bilanz einer Organisation. ESG bestehen aus Kriterien, die von Investoren zur Bewertung eines Unternehmens herangezogen werden. Ein fehlendes ESG-Management kann zu einer Schlechtbewertung des Unternehmens durch Investoren oder zu mangelnder Wertschätzung des Unternehmens durch Mitarbeiter und Verbraucher führen.
Welche ESG Kriterien gibt es?
Die ESG-Kriterien umfassen Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Die Kriterien genießen zunehmend Beachtung sowohl bei Unternehmern als auch bei Verbrauchern. In die Aufmerksamkeit eines breiten Publikums rücken sie immer mehr durch die zunehmende öffentliche Bedeutung von Themen wie Klimawandel und Respekt der Menschenrechte.
ESG Beispiele
Beispiele für ESG im Hinblick auf Umwelt „E“ (Environment)
Diese Kriterien betreffen unter anderem die Themen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Beispiele sind unter anderem:
- Verringerung der Treibhausgasemissionen
- Vorsorge für Überschwemmungen aufgrund des Klimawandels
- Einsparungen im Wasserverbrauch
- Wiederverwertung von Rohstoffen und/oder Produkten
- Nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern
Beispiele für ESG im Hinblick auf Soziales „S“ (Social)
Soziale Kriterien betreffen unter anderem das Thema, wie ein Unternehmen mit Mitarbeitern oder mit externen Dienstleistern umgeht:
- Schutz von Daten und Privatsphäre
- Einhalten von Arbeitsstandards
- Achtung der Menschenrechte und Vermeidung inklusive Kinderarbeit und Sklaverei
- Gerechte Entlohnung
- Integrative Maßnahmen, welche Vielfalt, Gleichberechtigung und Einbeziehung der Mitarbeiter fördern
Beispiele für ESG im Hinblick auf Unternehmensführung „G“ (Governance)
Governance-Kriterien betreffen unter anderem Aspekte der Steuerung eines Unternehmens. Wichtige Themen dabei sind internen Strukturen sowie Kontrollen und Praktiken zur Einhaltung von Vorschriften und Richtlinien. Beispiele hierfür sind unter anderem:
- Solides Risikomanagement
- Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung
- Vorhalten eines Whistleblower-Programms
- Zusammensetzung des Vorstands/Aufsichtsrats inklusive Vielfalt und Struktur
- Steuerehrlichkeit
ESG Governance & Compliance: „Wer muss berichten?“
Zum jetzigen Zeitpunkt müssen nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen Bericht erstatten. Die Nachhaltigkeitsberichtpflicht hängt dabei von der Größe und Rechtsform ab. Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzt regelt die Details der Berichterstattung. Dies wird sich jedoch in naher Zukunft ändern. In den kommenden drei Jahren wird die Berichtspflicht ausgeweitet, dabei müssen jeweils zwei der drei genannten Kriterien erfüllt sein:
- Ab 2023 müssen große Betriebe (Kriterien: mehr als 250 Mitarbeitende, über 40 Millionen Euro Umsatz, mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme) und kapitalmarktorientierte Unternehmen berichten.
- Ab 2024 Unternehmen die bilanzierungspflichtig sind (Kriterien: 250 Mitarbeitende, 40 Millionen Euro Umsatz, 20 Millionen Euro Bilanzsumme.
- Ab 2026 wird diese Regelung auf kapitalmarktorientierte Klein- und Mittelbetriebe ausgeweitet (Kriterien: über 10 Mitarbeitende, mindestens 700.000 Euro Umsatz, mehr als 350.000 Euro Bilanzsumme).
Was ist Governance Risk Compliance?
Governance Risk Compliance fasst die drei wichtigsten Handlungsebenen eines Unternehmens für eine erfolgreiche Unternehmensführung zusammen. Das Modell kann zur reibungslosen Zusammenarbeit zwischen den Standorten und Abteilungen im In- und Ausland beitragen.
Governance bezeichnet die Führung eines Unternehmens durch definierte Richtlinien. Dazu gehören unter anderem die Definition der Unternehmensziele sowie der Unternehmensstrategie, die Methodik zur Umsetzung der Unternehmensziele sowie die Planung der notwendigen Ressourcen zur Zielerreichung.
Mit Risk ist das Risikomanagement gemeint. Dabei geht es um die Erfassung und den Umgang mit Risiken. Dies kann eine Auseinandersetzung mit potenziellen Risiken, die Entwicklung von Strategien zur Risikominderung sowie die Etablierung eines geeigneten Umgangs mit einem Schadenseintritt beinhalten.
Compliance beschäftigt sich inhaltlich mit der Einhaltung interner und externer Standards, welche für das Unternehmen verpflichtend gelten oder vom Unternehmen freiwillig eingehalten werden.