Anforderungen nach §8a BSIG - KRITIS
Die Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung muss durch Betreiber kritischer Dienstleister der Bereiche Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheitsleistungen, Finanz- und Versicherungsleistungen, Transport und Verkehr nach §8a BISG alle zwei Jahre nachgewiesen werden.
Als zertifizierte prüfende Stelle erbringen wir diesen Nachweis oder bereiten Sie auf die Erfüllung der Anforderung vor, sofern Sie die für Sie relevanten Schwellenwerte in absehbarer Zukunft überschreiten werden.

Bärbel
Peters
Director

Martin
Uebelmann
Certified Information Systems Auditor (CISA), Certified Internal Auditor (CIA)
Partner