Baker Tilly verfügt am Standort Hamburg über umfangreiche Expertise in der Beratung von Unternehmen der maritimen Wirtschaft. Wir stehen Ihnen mit unserem interdisziplinären Beratungsangebot bei der Bewältigung der mit den Marktschwankungen zusammenhängenden Herausforderungen zur Seite. Unsere Spezialisten entwickeln für Sie gemeinsam in Teams Lösungen für Ihre speziellen Herausforderungen.

 

So haben sich hauptsächlich die Rahmenbedingungen für die Finanzierung neuer Projekte in der Folge der Finanzkrise und durch die Regulierung des Kapitalmarktes stark verändert. Finanzierungen neuer Projekte erfolgen zum Teil durch institutionelle Anleger aus dem In- und Ausland. Einwerbung von Eigenkapital am deutschen Kapitalmarkt unterliegt der Regulierung durch das KAGB. Unsere Spezialisten unterstützen Sie in der Steuerberatung (Tonnagesteuer) und Wirtschaftsprüfung. Weiterhin beraten diese Sie gemeinsam mit den Kollegen aus der Unternehmens- und Rechtsberatung auch bei den speziellen Fragestellungen zur Restrukturierung, Umstrukturierung oder zum Reporting.

 

Unsere Services im Bereich Schifffahrt

Fragen der Investition und Finanzierung stehen im Schifffahrtsbereich unverändert im Fokus. Unabhängig davon, ob es sich um eine Neugründung, eine Neuordnung der Finanzierungs- oder Unternehmensstruktur oder um eine Unternehmenstransaktion handelt: Wir entwickeln für unsere Mandanten die passenden Lösungen und können dabei auf die jahrelange Erfahrung aus der Zusammenarbeit mit vielen der größten deutschen Reedereien und Emissionshäusern bauen.

Unsere Dienstleistungen umfassen u. a.:

  • Steuerliche und rechtliche Dienstleistungen bei der Konzeption und laufenden Beratung von geschlossenen AIF, Transaktions- und Strukturberatung,
  • Prüfung oder Unterstützung bei der Erstellung von Finanzierungskonzepten,
  • Erstellung, Beurteilung oder Prüfung von Prospekten,
  • Unternehmensbewertungen nach dem IDW S 1.

Die steuerliche Beratung von Schifffahrtsunternehmen erfordert spezielles Know-how aus der Schifffahrtsbesteuerung für Ertragsteuern, Umsatz- und Versicherungsteuer für Reedereien und Schifffahrtsgesellschaften von der Gründung über den laufenden Betrieb bis zum Verkauf und die Abwicklung des Unternehmens. Durch unsere vielfältigen Kontakte sind wir aktiv in die Gestaltung neuer Entwicklungen eingebunden.

Die Tonnagesteuer gibt Unternehmen die Möglichkeit, ihren Gewinn pauschal nach der Tonnage des Schiffes zu versteuern (§ 5a EStG).

Unser ganzheitliches Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Übernahme der laufenden Finanzbuchhaltung und Erstellung von monatlichen bzw. quartalsweisen Reportings,
  • Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen unter Berücksichtigung der pauschalen Tonnagegewinnermittlung,
  • Beratung und Begutachtung im Zusammenhang mit sämtlichen Fragen zur Anwendung der Tonnagesteuer nach § 5a EStG,
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen und finanzgerichtlichen Verfahren bis zum Bundesfinanzhof bzw. Europäischen Gerichtshof.

Durch unsere Einbindung in das globale Netzwerk Baker Tilly International können wir bei Fragestellungen mit internationalem Bezug stets auch auf die lokal ansässigen Kollegen zurückgreifen.

Mit dem Know-how der maritimen Wirtschaft erbringen wir für unsere Mandanten alle klassischen Dienstleistungen im Zusammenhang mit den gesetzlichen oder freiwilligen Jahres- bzw. Konzernabschlussprüfungen nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards einschließlich der prüferischen Durchsicht von Monats- und Quartalsabschlüssen und der Prüfung von Reportingtools.

Selbstverständlich bieten wir darüber hinaus weitere Prüfungsleistungen, z. B. bei der Gründung von Kapitalgesellschaften, an.

 

Die Branche unterliegt unverändert starken Marktschwankungen. Wir sind bei allen wesentlichen schiffsfinanzierenden Kreditinstituten in Deutschland als sog. „bankengenehmer“ Berater/Prüfer erfasst. Entsprechend können wir unseren Mandanten Beratungs- und Prüfungsleistungen anbieten, die eine erfolgreiche Restrukturierung gewährleisten:

  • Bewertung
    • einzelner Vermögensgegenstände (Schiff) oder von Beteiligungen,
    • des gesamten Unternehmens (Reederei oder Schifffahrtsgesellschaft) nach den Regelungen des IDW S 1,
  • Erarbeitung oder Beurteilung von Liquiditätskonzepten, Restrukturierung der Finanzierung, M&A Transaktionen,
  • Unterstützung bei Bankengesprächen, Zugang zu Banken und anderen Finanzinstituten,
  • Unterstützung bei der zeitnahen Erfassung von Geschäftsvorfällen und Optimierung des Cash-Managements, Prozessanalyse/-optimierung und ggf. strukturierter Aufbau des Rechnungswesens bzw. des Controllings (best practice), Implementierung geeigneter Reporting-Tools,
  • Durchführung von und Begleitung bei Due-Diligence-Prüfungen.

Unsere Expertise ist zudem bei der Beurteilung der Sanierungsfähigkeit von Unternehmen der maritimen Branche gefragt. In diesem Zusammenhang sind wir entweder im Rahmen der Erstellung eines vollintegrierten Sanierungskonzepts tätig oder unsere Aufgabe bezieht sich auf gutachterliche bzw. prüferische Tätigkeiten i. S. d. IDW S 6.

Um den Erfolg und das Wachstum unserer Mandanten und die Einhaltung der ggf. von ihnen eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Financiers sicherzustellen, unterstützen wir insbesondere bei:

  • Erstellung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6,
  • Begutachtung von Sanierungskonzepten in Anlehnung an IDW S 6,
  • Prüfung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6,
  • Erstellung oder Begutachtung/Prüfung von Teilbereichen des IDW S 6.

Wenn und soweit sich die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens nicht darstellen lässt, sind von der Geschäftsführung umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um entweder eine geordnete Liquidation der Gesellschaft zu ermöglichen oder ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Auch in diesen Fällen begleiten und unterstützen wir unsere Mandanten ggf. unter Hinzuziehung unserer Experten für Insolvenzrecht.

 Christian  Hensell

Christian Hensell
Partner
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

 Oliver  Pegelow

Oliver Pegelow
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater