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Seit dem Inkrafttreten des BFSG ist Barrierefreiheit für deutsche Unternehmen bei der Ausgestaltung ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen Pflicht. Die wichtigsten Anforderungen auf einen Blick.
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Deutschland den European Accessibility Act um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen nahezu alle digitalen Produkte und Dienstleistungen – insbesondere Online-Shops – barrierefrei gestaltet sein.
Das Gesetz gilt für Wirtschaftsakteure im B2C‑Bereich, Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind dabei ausgenommen. Die technischen Anforderungen orientieren sich an EN 301 549 und den WCAG 2.1 (Level AA). Vorgeschrieben sind unter anderem Alternativtexte, Tastaturbedienbarkeit, klare Fehlermeldungen und robuste Code‑Strukturen.
Zusätzlich verlangt das BFSG eine Barrierefreiheitserklärung, eine Konformitätsbewertung und bei Produkten eine CE-Kennzeichnung. Bei Verstößen drohen Einstellungsverfügungen und Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Seit dem 28. Juni 2025 müssen Produkte und Dienstleistungen – darunter fast alle Onlineshops – barrierefrei sein. Verschaffen Sie sich eine Übersicht über die geltenden Pflichten.
Dr. Christian Engelhardt, LL.M.
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