Baker Tilly gewinnt Dr. Jörg Buschbaum, LL.M. als neuen Arbeitsrechtspartner

Der Experte für Arbeitsrecht und Datenschutzrecht Dr. Jörg Buschbaum, LL.M. wechselt mit seinem fünfköpfigen Rechtsanwaltsteam an den Frankfurter Baker Tilly Standort.

Frankfurt am Main, 10. August 2021 – Baker Tilly setzt seinen Wachstumskurs weiter fort und verstärkt sein Frankfurter Büro mit dem renommierten Rechtsanwalt Dr. Jörg Buschbaum, LL.M. Der 44-Jährige kommt von der Kanzlei Schiedermair und wird von seinem Team, bestehend aus einer Counsel und drei Associates, begleitet. Bei Baker Tilly wird Buschbaum neben dem Arbeitsrecht auch das Datenschutzrecht ausbauen. Startdatum ist der 1. Januar 2022. Erst kürzlich gab Baker Tilly den Wechsel der Immobilienrechtler Dr. Hendrik Theismann und Michael Mehler bekannt. Neben dem Zugang des Münchner Experten für Außenhandel, Zoll und nachhaltiges Wirtschaften, Sebastian Billig, im Mai, wechselten zu Beginn des Jahres zudem der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Notar Simon Parviz mit einem insgesamt neunköpfigen Team und der Aktien- und Gesellschaftsrechtler Dr. Ralf Ek zu Baker Tilly. Mit dem Team um Dr. Buschbaum werden dann über 32 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am Frankfurter Baker Tilly Standort und 14 in der Praxisgruppe Arbeitsrecht tätig sein.

„Wir freuen uns, mit Dr. Jörg Buschbaum die gezielte Erweiterung und Professionalisierung unseres bestehenden Beratungsportfolios in den wichtigen Bereichen Arbeitsrecht und Datenschutzrecht konsequent fortzusetzen. Vor allem Letzteres wird sich aufgrund des hohen Bußgeldrisikos aus der DSGVO rasant weiter entwickeln“, kommentiert Dr. Thomas Gemmeke, Head of Legal bei Baker Tilly.

Seine berufliche Laufbahn begann Buschbaum im März 2007 im Frankfurter Büro von Gleiss Lutz, wo er in 2010 den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht erlangte. Von 2012 bis 2015 war er im Frankfurter Büro von Fried Frank für den Ausbau der Arbeitsrechtspraxis verantwortlich, ehe er im Januar 2016 als Equity Partner zu Schiedermair wechselte. Dort baute er sein Team auf insgesamt fünf Rechtsanwälte aus.

Buschbaum ist Autor verschiedener Veröffentlichungen zum Arbeits- und Datenschutzrecht.

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Dr. Jörg Buschbaum, LL.M.

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