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Integration ab Tag 1: Accounting als Transaktionsfaktor
Baker Tilly baut Arbeitsrechtspraxis mit Dr. Theofanis Tacou aus
Elektronische Steuerbescheide: Änderungen ab 2026
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
KI-generierte Videos: Wann gilt eine Kennzeichnungspflicht?
European Defence Fund – mehr als ein Förderinstrument
Falsche USt-IdNr.: EuG bestätigt doppeltes Steuerrisiko
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
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Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
Neuregelungen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Marco Stahn
Director
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Jahr 2026 bringt für Arbeitgeber und Personalverantwortliche gesetzliche Neuerungen mit sich. Neben bereits in Kraft getretenen Anpassungen sind weitere Veränderungen geplant, die HR-Abläufe nachhaltig beeinflussen.
PESA, Polens größter Schienenfahrzeughersteller, steigt als Investor bei dem Leipziger Straßenbahnbauer HeiterBlick ein. Ein Baker Tilly-Team begleitet HeiterBlick mit umfassender rechtlicher und steuerlicher Beratung.
Grigeo, ein führendes Holz- und Papierindustrieunternehmen im Baltikum, übernimmt die Huchtemeier Papier GmbH mit Sitz in Dortmund. Baker Tilly hat die Transaktion umfassend in den Bereichen Legal, Tax und Financial …
Das BAG hat mit Urteil vom 19.3.2025 entschieden: Verfallsklauseln für Mitarbeiter-Aktienoptionen bei Eigenkündigung sind unwirksam. Unternehmen sollten ihre Beteiligungsprogramme dahingehend prüfen.
Die sogenannte EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird im kommenden Jahr in deutsches Recht überführt. Arbeitgeber hierzulande müssen mit einer erheblichen Verschärfung des Entgelttransparenzgesetzes rechnen.
Strategische Erweiterung des Portfolios: Die GESCO SE übernimmt den hessischen Antriebstechnik-Spezialisten Eckart GmbH. Ein Baker Tilly-Team hat die Transaktion in den Bereichen Finanzen, Recht und Steuern begleitet.
Der Private-Equity-Investor übernimmt die beiden Kabelbaumspezialisten Neugebauer Group und Haas Kabeltechnik. Baker Tilly hat Capmont in den Bereichen Finanzen, Recht und Steuern unterstützt.
Baker Tilly unterstützte die MedTech-Holdinggesellschaft mit umfassender rechtlicher und steuerlicher Beratung.
Der Verzicht auf Mindesturlaub ist im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs nicht länger möglich. Mit dieser Entscheidung schränkt das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Gestaltungsmöglichkeiten in Beendigungssituationen ein.
„Gevestete“ Mitarbeiter-Aktienoptionen dürfen nach einer Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht sofort oder beschleunigt verfallen, urteilt das BAG. Dies hat weitreichende Konsequenzen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.