Industriestrompreis 2026: Die wichtigsten Fakten

Industriestrompreis 2026: Die wichtigsten Fakten
  • 03.02.2026
  • Lesezeit 2 Minuten

Der neue Industriestrompreis soll energieintensive Unternehmen ab 2026 entlasten. Ein Entwurfsstand zeigt erstmals Details zu Förderung, Bedingungen und Investitionspflichten.

Die Bundesregierung plant einen staatlich subventionierten Industriestrompreis, zeitlich begrenzt auf die Jahre 2026 bis 2028. Der nun veröffentlichte Entwurf der ISP-Förderrichtlinie gibt einen ersten Einblick in die konkrete Ausgestaltung – die finale beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission steht allerdings noch aus. 

Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick: 

  • Förderumfang: Förderfähig sind nach aktuellem Stand bis zu 50 % des Jahresstromverbrauchs, sofern die FIndustrieörderung mindestens hälftig für Investitionen in Dekarbonisierungsmaßnahmen verwendet wird. Ein optionaler „Flexibilitäts-Bonus" kann den Beihilfebetrag zusätzlich erhöhen. 
  • Voraussetzungen: voraussichtlich Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einem förderfähigen Wirtschaftssektor gemäß der sog. KUEBLL-Liste zugeordnet sind und nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten" gelten. 
  • Gegenleistung: Mindestens 50 % der erhaltenen Beihilfe müssen innerhalb von 48 Monaten in bestimmte Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden – beispielsweise in Energiespeicherlösungen. 
  • Antragstellung: Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das BAFA und steht unter Haushaltsmittelvorbehalt. Ab einem anrechenbaren Stromverbrauch von 10 GWh ist zusätzlich zu den übrigen Nachweisen ein Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers vorzulegen. Die Einreichungsfrist soll auf der BAFA-Homepage bekanntgegeben werden. 

Was bedeutet das für die Praxis? 

Unternehmen sollten bereits jetzt ihre Antragsvoraussetzungen, Verbrauchsdaten und mögliche Investitionsmaßnahmen prüfen, um nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie schnell handlungsfähig zu sein. 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Begleitung des gesamten Förderprozesses einschließlich der Erbringung der ggf. erforderlichen Prüfungsleistungen. 

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Autoren dieses Artikels

Marco Brokemper

Partner

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Philipp Jarzina

Director

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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