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Der neue Industriestrompreis soll energieintensive Unternehmen ab 2026 entlasten. Ein Entwurfsstand zeigt erstmals Details zu Förderung, Bedingungen und Investitionspflichten.
Die Bundesregierung plant einen staatlich subventionierten Industriestrompreis, zeitlich begrenzt auf die Jahre 2026 bis 2028. Der nun veröffentlichte Entwurf der ISP-Förderrichtlinie gibt einen ersten Einblick in die konkrete Ausgestaltung – die finale beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission steht allerdings noch aus.
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
Unternehmen sollten bereits jetzt ihre Antragsvoraussetzungen, Verbrauchsdaten und mögliche Investitionsmaßnahmen prüfen, um nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie schnell handlungsfähig zu sein.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Begleitung des gesamten Förderprozesses einschließlich der Erbringung der ggf. erforderlichen Prüfungsleistungen.
Marco Brokemper
Partner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Philipp Jarzina
Director
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