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Due Diligence als Verhandlungstreiber im Mittelstand
BAG-Entscheidung zur Massenentlassungsanzeige: Fehler führen zur Unwirksamkeit der Kündigungen
Shared Service Center oder Outsourcing – Was ist die richtige Wahl?
Baker Tilly baut Capital Markets Group mit neuem Partner Philipp Jahn aus
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
In the News: Digital Law 2026 - KI in der Rechtsberatung
BGH stärkt PE-Modelle bei Managementbeteiligungen
Öffentliche Hand: Neubewertungen bei Vorsteuer & Organschaft durch BMF
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Datentransfer beim Handel mit Indien: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen, Technologie und Recht – Das kommt 2026 auf Sie zu
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Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
DAWI-Freistellungsbeschluss: Neue Fördermöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Dr. Klaus-Jörg Dehne
Head of Quality Legal & Tax
Rechtsanwalt
Ab 1. Januar 2026 erfolgt die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ohne vorherige Einwilligung. Für eine postalische Zustellung ist künftig ein ausdrücklicher Antrag erforderlich.
Der Bundesrat hat dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt: Enthalten sind u. a. höhere Entfernungspauschale, Steuerentlastungen für Vereine sowie reduzierter Umsatzsteuersatz für Gastronomie.
Der Bundesrat hat dem Aktivrentengesetz zugestimmt: Ab 2026 können Arbeitnehmer ab 67 Jahren bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei hinzuverdienen – ein Anreiz für längere Erwerbstätigkeit.
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStAnpG-ReGE) beschlossen. Er bringt wichtige Neuerungen für HGB- und IFRS-Bilanzierer sowie beim CbCR Safe Harbour.
Unternehmen mit steuerpflichtigen Einheiten in UK und über 750 Mio. € Gruppenumsatz unterliegen Pillar-2-Registrierungspflichten – diese Frist endet am 30. Juni 2025 für kalenderjahrgleiche Gruppen.
Politische Unsicherheit, wirtschaftlicher Handlungsbedarf. Die vorübergehende Aussetzung der US-Sonderzölle schafft kurzfristig Spielraum – langfristig bleibt strategische Vorbereitung auf zoll- und steuerliche Auswirkungen …
Die globale Mindestbesteuerung bleibt Diskussionsgegenstand. Jüngste politische Entwicklungen, insbesondere in den USA, haben aktuell keine unmittelbaren Auswirkungen auf deutsche und europäische Unternehmen. Dennoch zeigt …
Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 könnte entscheidend für die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands werden. Mit der steuerlichen Belastung von Unternehmen und Menschen in Deutschland werden dabei wichtige Weichen …
Für Österreich, Ungarn und Deutschland sind Pillar 2-Registrierungen bereits zum 31. Dezember 2024 oder zeitnah im 1. Quartal 2025 zu erfüllen.