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Unternehmen mit steuerpflichtigen Einheiten in UK und über 750 Mio. € Gruppenumsatz unterliegen Pillar-2-Registrierungspflichten – diese Frist endet am 30. Juni 2025 für kalenderjahrgleiche Gruppen.
Mit dem Vereinigten Königreich hat eine der wichtigsten Wirtschaftsnationen Europas die Umsetzung zu Pillar 2 konkretisiert. Zum 30. Juni 2025 gelten dort spezifische Registrierungspflichten für multinationale Unternehmensgruppen. Wer diesen Anforderungen nicht rechtzeitig nachkommt, riskiert Sanktionen.
Registrierungspflichtig ist eine Unternehmensgruppe dann, wenn sie über mindestens eine steuerpflichtige Einheit im Vereinigten Königreich verfügt – dies kann ein Unternehmen, eine Betriebsstätte oder eine andere lokale Niederlassung sein – und der konsolidierte Gruppenumsatz in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahre 750 Millionen Euro überstiegen hat. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, muss eine innerhalb der Gruppe befindliche Einheit bei der britischen Steuerbehörde HMRC registriert werden.
Die Registrierung hat spätestens sechs Monate nach dem Ende des ersten Geschäftsjahres zu erfolgen, das am oder nach dem 31. Dezember 2023 beginnt. Für viele Unternehmen mit kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr ist damit der 30. Juni 2025 die relevante Frist. Hier gelangen Sie zur Registrierungsseite.
Die Registrierung erfolgt digital über das HMRC-Portal und setzt ein gültiges Government Gateway-Konto voraus.
Darüber hinaus benötigen Unternehmen künftig eine eigene Pillar 2-Steueridentifikationsnummer, die nur im Rahmen der Registrierung vergeben wird. In der Praxis ist häufig die Ultimate Parent Entity (UPE) für die Registrierung verantwortlich, sofern keine andere Einheit dafür bestimmt wird.
Die wichtigsten Details zu Pillar 2 haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Auf EU-Ebene wird derzeit intensiv über die geopolitischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Mindestbesteuerung diskutiert. Verstärkt wird dies nach den Ankündigungen der USA, Pillar 2 nicht zu ratifizieren.
EU-Steuerkommissar Wopke Hoekstra stellte Mitte Mai klar, dass die Kommission entschlossen sei, keine "bürokratischen Albträume" durch unkoordinierte nationale Alleingänge zuzulassen.
Zwar wird eine gewisse Flexibilität in der technischen Umsetzung signalisiert, ein Rückschritt bei der Umsetzung für europäische Unternehmen wird jedoch (aktuell) ausgeschlossen. Gleichzeitig betont die Kommission, dass Pillar 2 nicht als Reaktion auf die Vorgehensweise der USA, sondern als Instrument internationaler Steuergerechtigkeit verstanden werden müsse.
Unternehmen sollten die Registrierungspflichten im Vereinigten Königreich zum 30. Juni 2025 im Blick haben und jetzt vorbereitende Maßnahmen treffen, da die Meldungen nur durch die Unternehmen selbst vorgenommen werden können.
Gleichzeitig bleibt Pillar 2 in Bewegung – auch auf EU-Ebene. Wir informieren Sie fortlaufend über Neuigkeiten in dieser Sache.
Ines Paucksch
Partnerin
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
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