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Die globale Mindestbesteuerung bleibt Diskussionsgegenstand. Jüngste politische Entwicklungen, insbesondere in den USA, haben aktuell keine unmittelbaren Auswirkungen auf deutsche und europäische Unternehmen. Dennoch zeigt die Praxis, dass Vereinfachungen essenziell sind: Temporäre Safe Harbours sollten verstetigt, die Umsetzung praxisnah und bürokratiearm gestaltet werden.
Die globale Mindestbesteuerung (Pillar 2) soll sicherstellen, dass multinationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro unabhängig von ihrem Sitz mindestens 15 % Steuern zahlen. Während knapp 30 Länder die Regelung bereits umgesetzt haben, sorgen aktuelle politische Entwicklungen – insbesondere in den USA – für Diskussionen über die Zukunft des Modells.
Ungeachtet dieser Diskussionen gilt: Die Mindestbesteuerung in Deutschland und Europa bleibt aktuell rechtlich bindend, auch wenn mit den USA ein auf globaler Ebene großer Akteur fürs Erste weggebrochen ist.
Die EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung ist in Deutschland Ende 2023 in nationales Recht umgesetzt worden und verpflichtend. Für deutsche und europäische Unternehmen bedeutet die US-Ankündigung im ersten Schritt wenig, da sie die jeweiligen nationalen Gesetze auf Basis des EU-Rechts anwenden müssen. Die Entwicklungen in den USA ändern daran nichts.
Das Memorandum der Trump-Administration vom 20. Januar 2025, das den Rückzug der USA vom "Global Tax Deal" ankündigt, hat zwar Diskussionen ausgelöst, einen Einfluss auf die bestehende Rechtslage in Deutschland und Europa hat es aktuell nicht. Es hat vor allem politische Signalwirkung. Denn Fakt ist:
In Deutschland mehren sich jedoch ebenfalls Stimmen, die eine Neubewertung und Vereinfachung der Mindestbesteuerung fordern. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat sich am 3. Februar 2025 zum zweiten Diskussionsentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes (MinStAnpG) geäußert und setzt sich für Erleichterungen ein. Die angedachten Optimierungen versprechen eine Vereinfachung in der Umsetzung und können für praxisnahe Erleichterungen sorgen.
Der Fokus liegt auf:
Auch aus der Politik gibt es Forderungen nach einer Neubewertung der Mindestbesteuerung. Hessens Finanzminister Prof. Dr. Alexander Lorz (CDU) etwa hat sich für eine Aussetzung der globalen Mindeststeuer ausgesprochen, um mögliche Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen zu prüfen.
Die Swiss-American Chamber of Commerce unter Präsident Rahul Sahgal hat vorgeschlagen, dass die Schweiz einen Ausstieg aus der globalen Mindeststeuer prüfen sollte. Ein möglicher "Königsweg" wäre eine enge Abstimmung mit den USA, um sich vor einer internationalen Nachbesteuerung zu schützen.
Unabhängig von geopolitischen Entwicklungen bleibt Pillar 2 in Deutschland und der EU aktuell weiterhin gültig. Unternehmen sollten sich auf die nationale Umsetzung konzentrieren und praxisnahe Vereinfachungen vorantreiben.
Die Diskussion über eine Verstetigung temporärer Safe Harbours ist begrüßenswert. Entscheidend ist eine Umsetzung mit Augenmaß, die Bürokratie vermeidet und mögliche Wettbewerbsnachteile egalisiert.
Wir halten Sie über die weiteren Diskussionen und Entwicklungen auf dem Laufenden. Bei Fragen zur globalen Mindeststeuer stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Dr. Klaus-Jörg Dehne
Head of Quality Legal & Tax
Rechtsanwalt
Ines Paucksch
Partnerin
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Asen Asenov
Partner
Steuerberater
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