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Neue EU-Zollmaßnahmen für Importe aus den USA
Accounting als Integrationsplattform im Buy-and-Build
Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten: Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Baker Tilly berät IX Gruppe beim Beitritt der HTGS
Baker Tilly Immobilienmarktbericht: Ambivalente Zeichen – aber die Stimmung bleibt reserviert
Baker Tilly-Studie: Mittelstand warnt vor Führungslücke durch KI
21. Sanktionspaket der EU gegen Russland: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Locked Box: Steuerfolgen beim Verkauf von KG-Anteilen
Baker Tilly stärkt Mittelstandsberatung mit Markus Krinninger
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Julia Wenninger
Senior Manager
Steuerberaterin
Locked-Box-Modelle sind in M&A-Deals etabliert – steuerlich aber nicht risikofrei. Beim Verkauf von KG-Anteilen kann es zu einer ungünstigen Verschiebung von begünstigtem Veräußerungsgewinn kommen.
Der BFH stärkt zinslose Kaufpreisstundungen im Privatvermögen: Fiktive Zinsanteile dürfen nicht allein aus der Ratenzahlung abgeleitet werden. Für Nachfolgeplanungen schafft das mehr Sicherheit.
Nicht alle Beratungskosten rund um eine Anteilsveräußerung mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Der BFH stellt klar: Aufwendungen für die steuerliche Ermittlung des Veräußerungsgewinns zählen nicht zu den Veräußerungskosten …
BFH stärkt Verkäufer bei Earn-Out-Regelungen: Ein an die Geschäftsführung geknüpfter Kaufpreisbestandteil ist nicht automatisch Arbeitslohn. Entscheidend ist der wirtschaftliche Zusammenhang.
Verkauft eine Immobilien-GmbH mehr als drei Objekte in drei Jahren, gilt das als gewerblicher Handel. Der BFH präzisiert, dass Nachhaltigkeit hier für Kapitalgesellschaften keine Rolle spielt.
Das FG Köln stuft einen an die Geschäftsführertätigkeit geknüpften Earn-Out nicht als Veräußerungsgewinn, sondern als Arbeitslohn ein – mit erheblichen steuerlichen Folgen für Verkäufer und Käufer.
Das FG Münster bestätigt mit Urteil vom 26.03.2025 die strenge Linie: Auch ohne Gewinnerzielungsabsicht bleibt § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG unanwendbar – keine Kürzung bei fremdem Grundbesitz.
Verdeckte Gewinnausschüttungen bergen für GmbHs mit ausländischen Gesellschaftern hohe steuerliche Risiken. Worauf es bei Leistungsbeziehungen im Konzern jetzt besonders ankommt.
Zinsen aus Gesellschafterdarlehen können auch ohne Auszahlung steuerpflichtig sein – das entschied das Sächsische Finanzgericht trotz Rangrücktritt.
Betriebsaufspaltung: Oft ungewollt entsteht sie in mittelständischen Strukturen – mit gravierenden steuerlichen Folgen. Wer rechtzeitig prüft, kann Risiken vermeiden und Chancen nutzen.