Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Employment and Labour Laws Newsletter: Internationale Trends und aktuelle Rechtsentwicklungen
Neuregelungen für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
CBAM: Kommission schlägt Ausweitung des Anwendungsbereichs vor
EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Baker Tilly auf der Structured FINANCE: Expertise für Ihre Finanzierungsstrategie
Baker Tilly baut Beratung im Bereich Immobilienbewertung weiter aus
Änderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 2026
Kennziffer 500: Das neue Signal für mehr Transparenz ab 2026?
Wie die Steuerstruktur den Kaufpreis bei GmbH & Co. KG beeinflusst
IKT-Risiken beim Einsatz von KI: Neue BaFin-Orientierungshilfe
Ein Jahr DORA: So geht es für Finanzunternehmen weiter
Wer trägt das Risiko bei E-Mail-Betrug im Geschäftsverkehr?
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Krankenhausinsolvenz, Versicherungsrecht und Patientenrechte
Baker Tilly berät Klinikum Chemnitz bei strategischem Verbund mit DIAKOMED-Krankenhaus
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly startet mit vier neuen Partnern in das Jahr
Neuer Partner im Bereich Forensic Services: Baker Tilly baut Beratung aus
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Die Beteiligung von Mitarbeitenden am Unternehmen kann ein starkes Instrument der Nachfolgeplanung sein. Allerdings lauern steuerliche Fallstricke: Liegt ein Gehalt vor – oder etwa eine Schenkung?
In einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. November 2024 (VI R 21/22) stellen die Richter klar: Nicht jede Übertragung von Anteilen ist automatisch steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Ein Unternehmer übertrug Anteile an seinen Sohn und an Führungskräfte seines Unternehmens – mit dem Ziel, die Nachfolge und den langfristigen Erhalt des Unternehmens zu sichern. Das Finanzamt unterstellte Gehaltscharakter und wollte Lohnsteuer erheben. Doch sowohl das Finanzgericht als auch der Bundesfinanzhof widersprachen.
Der BFH stellte klar, dass die Übertragung von Unternehmensanteilen nicht automatisch als Arbeitslohn zu werten ist. Entscheidend sind vielmehr klare Kriterien, die eine echte Nachfolgeregelung von einer verdeckten Vergütung abgrenzen. In seiner Entscheidung führte der BFH aus, dass keine Lohnsteuer anfällt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Eine durchdachte und klare Regelung ist entscheidend, damit eine Unternehmensbeteiligung ihre gewünschte Wirkung entfaltet. Sie sollte nicht nur rechtssicher sein, sondern auch die langfristigen Interessen des Unternehmens und der Beteiligten widerspiegeln. Eine gut geplante Struktur schafft Vertrauen, sorgt für Verbindlichkeit und unterstützt eine erfolgreiche Nachfolgeregelung.
Unternehmer, die Führungskräfte durch Unternehmensbeteiligung binden oder die Nachfolge gestalten möchten, sollten:
Die Beteiligung von Mitarbeitenden kann ein wertvolles Instrument der Nachfolgeplanung sein – wenn sie richtig aufgesetzt ist. Wer frühzeitig gestaltet und dokumentiert, kann steuerliche Risiken vermeiden und von günstigen Regelungen profitieren.
Sie planen eine Nachfolgelösung mit Beteiligung Ihrer Führungskräfte? Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie von der steuerlichen Konzeption bis zur Umsetzung.
Matthias Winkler
Partner
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht
Julia Wenninger
Manager
Steuerberaterin
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen