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Baker Tilly berät IX Gruppe beim Beitritt der HTGS
BFH: Vereinbarung schlägt Kontenbuchung bei der KG
Anteilsveräußerung: BFH zieht engere Grenzen beim Kostenabzug
Baker Tilly Immobilienmarktbericht: Ambivalente Zeichen – aber die Stimmung bleibt reserviert
Baker Tilly-Studie: Mittelstand warnt vor Führungslücke durch KI
Reformpaket „Aufschwung und Beschäftigung“: Was jetzt auf Arbeitgeber zukommt
Wirksamkeit einer Kündigung trotz fehlerhafter Massenentlassungsanzeige
Baker Tilly stärkt Rechtsberatung in Dortmund durch Kooperation mit pwk & Partner
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Matthias Winkler
Partner
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht
Das FG Münster bestätigt mit Urteil vom 26.03.2025 die strenge Linie: Auch ohne Gewinnerzielungsabsicht bleibt § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG unanwendbar – keine Kürzung bei fremdem Grundbesitz.
Ein erfolgreicher Unternehmensverkauf im Mittelstand erfordert frühzeitige Strukturierung, verlässliche Finanzdaten und interdisziplinäre Vorbereitung für maximale Transaktionssicherheit.
Verdeckte Gewinnausschüttungen bergen für GmbHs mit ausländischen Gesellschaftern hohe steuerliche Risiken. Worauf es bei Leistungsbeziehungen im Konzern jetzt besonders ankommt.
Mitteilungspflichten nach § 138 AO werden oft unterschätzt – bei Betriebsprüfungen rücken sie aber immer stärker in den Fokus. Worauf Unternehmen jetzt besonders achten müssen.
Ist keine familieninterne Nachfolge möglich, bieten Verkauf oder Management-Buy-out tragfähige Alternativen. Entscheidend sind eine frühzeitige Planung und die enge Abstimmung von Recht, Steuern und Struktur.
Der Ausfall der Unternehmensleitung kann zur Krise führen. Unternehmerische Vorsorge sichert Handlungsfähigkeit – durch klare Vollmachten, Strukturen und rechtlich abgestimmte Regelungen.
Disquotale Einlagen führen zu keiner Vermögensmehrung bei allen Gesellschaftern, sofern eine klare, personenbezogene Zuordnung vorliegt. Der BFH äußert erhebliche Zweifel an der Schenkungsteuerpflicht.
Wachsende Familienunternehmen stoßen oft auf strukturelle Reibung. Nur wenn Gesellschaftsrecht, Steuerstruktur und Eigentumsfragen gemeinsam betrachtet werden, bleibt das Modell langfristig tragfähig.
Gesellschafterkonflikte entstehen oft schleichend und wurzeln in veralteten Verträgen, unklarer Verantwortung oder ungeregelter Vergütung. Strukturelle Klarheit hilft, Eskalation frühzeitig zu vermeiden.
Der Verkauf familiengeführter Unternehmen umfasst rechtliche, steuerliche, betriebswirtschaftliche und emotionale Aspekte und erfordert frühzeitig strukturierte Vorbereitung auf allen Ebenen.