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Rückruf aus dem Homeoffice: Grenzen für Präsenzanweisungen
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Nachhaltige Zukunftslösung für Kunststoffspritzguss-Spezialisten KLT Hummel
Baker Tilly berät IX Gruppe beim Beitritt der HTGS
Baker Tilly Immobilienmarktbericht: Ambivalente Zeichen – aber die Stimmung bleibt reserviert
Baker Tilly verstärkt Corporate und M&A-Praxis mit Christian Ostermöller
Kapitalgeber, Beteiligungsrunden, Exit: Weshalb die GmbH & Co. KG für Start-ups selten die richtige Wahl ist
Bundeskabinett beschließt das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Matthias Winkler
Partner
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht
Verkauft eine Immobilien-GmbH mehr als drei Objekte in drei Jahren, gilt das als gewerblicher Handel. Der BFH präzisiert, dass Nachhaltigkeit hier für Kapitalgesellschaften keine Rolle spielt.
Das FG Köln stuft einen an die Geschäftsführertätigkeit geknüpften Earn-Out nicht als Veräußerungsgewinn, sondern als Arbeitslohn ein – mit erheblichen steuerlichen Folgen für Verkäufer und Käufer.
Das FG Düsseldorf entschied: Die Vermietung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen führt nicht automatisch zur Betriebsaufspaltung. Entscheidend ist die funktionale Bedeutung für das Kerngeschäft.
Das FG Münster bestätigt mit Urteil vom 26.03.2025 die strenge Linie: Auch ohne Gewinnerzielungsabsicht bleibt § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG unanwendbar – keine Kürzung bei fremdem Grundbesitz.
Ein erfolgreicher Unternehmensverkauf im Mittelstand erfordert frühzeitige Strukturierung, verlässliche Finanzdaten und interdisziplinäre Vorbereitung für maximale Transaktionssicherheit.
Verdeckte Gewinnausschüttungen bergen für GmbHs mit ausländischen Gesellschaftern hohe steuerliche Risiken. Worauf es bei Leistungsbeziehungen im Konzern jetzt besonders ankommt.
Mitteilungspflichten nach § 138 AO werden oft unterschätzt – bei Betriebsprüfungen rücken sie aber immer stärker in den Fokus. Worauf Unternehmen jetzt besonders achten müssen.
Ist keine familieninterne Nachfolge möglich, bieten Verkauf oder Management-Buy-out tragfähige Alternativen. Entscheidend sind eine frühzeitige Planung und die enge Abstimmung von Recht, Steuern und Struktur.
Der Ausfall der Unternehmensleitung kann zur Krise führen. Unternehmerische Vorsorge sichert Handlungsfähigkeit – durch klare Vollmachten, Strukturen und rechtlich abgestimmte Regelungen.
Disquotale Einlagen führen zu keiner Vermögensmehrung bei allen Gesellschaftern, sofern eine klare, personenbezogene Zuordnung vorliegt. Der BFH äußert erhebliche Zweifel an der Schenkungsteuerpflicht.