Familiengesellschaften im Wandel: Strukturen zukunftsfähig gestalten

Strukturen von Familiengesellschaften müssen mitwachsen – rechtlich, steuerlich und organisatorisch abgestimmt für nachhaltigen Erfolg.
  • 27.06.2025
  • Lesezeit 4 Minuten

Wachsende Familienunternehmen stoßen oft auf strukturelle Reibung. Nur wenn Gesellschaftsrecht, Steuerstruktur und Eigentumsfragen gemeinsam betrachtet werden, bleibt das Modell langfristig tragfähig.

Viele Familienunternehmen wachsen über Jahre hinweg – wirtschaftlich, strukturell, personell. Immobilien werden hinzugekauft, Beteiligungen aufgebaut, neue Gesellschaften gegründet. Die Zahl der Gesellschafter steigt, Generationen wechseln, Rollen verschieben sich. 

Was sich dabei häufig nicht in gleichem Maß mitentwickelt, sind die rechtlichen und steuerlichen Strukturen: Gesellschaftsverträge, Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsführerdienstverträge, Geschäftsordnungen, Testamente oder Zuordnungen von Vermögen bleiben oft auf einem früheren Stand – und passen nicht mehr zur aktuellen Unternehmensrealität. 

Strukturen im Wandel – typische Entwicklungen in Familiengesellschaften 

Was früher eine klare operative Einheit mit ein bis zwei Gesellschaftern war, ist heute häufig eine Holdingstruktur mit verschiedenen Tochtergesellschaften, Immobilienvermögen, Beteiligungen und mehreren Familienmitgliedern in aktiver oder passiver Rolle. 

Typische Auslöser für strukturellen Wandel sind: 

  • die Trennung zwischen operativem Geschäft, Immobilienbesitz und Kapitalbeteiligungen 
  • ein Generationenwechsel – z. B. von aktiv tätigen zu rein wirtschaftlich Beteiligten 
  • der Wunsch nach frühzeitiger Vermögensübertragung oder gesellschaftlicher Neuordnung 
  • Überlegungen zur Nachfolge, zum Verkauf oder zur Einbindung von Dritten 

In dieser Dynamik wird schnell deutlich, dass gewachsene Strukturen allein nicht mehr ausreichen. Vielmehr bedarf es einer Neubetrachtung – mit Blick auf Eigentumsverhältnisse, gesellschaftsrechtliche Regelungen und steuerliche Folgewirkungen. 

Steuerliche Herausforderungen – wenn die Struktur nicht mehr zur Besteuerung passt 

In gewachsenen Familienstrukturen zeigen sich steuerliche Themen, die zunächst nicht im Vordergrund standen, sich aber bei Prüfung oder Umstrukturierung als kritisch herausstellen: 

  • Unklare Zuordnung von Einkünften: Sind sie betrieblich, vermögensverwaltend oder Kapitaleinkünfte? 
  • Nutzungsüberlassungen zwischen Gesellschaften oder Gesellschaftern – etwa bei Immobilien oder Finanzierungen – bergen Risiken verdeckter Gewinnausschüttungen oder ungewollter Betriebsaufspaltungen 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerliche Fragen, wenn die Struktur nicht begünstigungsfähig ausgestaltet ist (§ 13a ff. ErbStG
  • Fehlende Dokumentation bei Vermögensübertragungen oder Verträgen im Gesellschafterkreis 

Diese Fragestellungen greifen ineinander und lassen sich nur dann dauerhaft lösen, wenn steuerliche und gesellschaftsrechtliche Struktur gemeinsam betrachtet werden. 

Gesellschaftsverträge und Testamente – wenn Form nicht mehr zur Realität passt 

Viele Gesellschaftsverträge stammen noch aus der Gründungsphase – mit wenigen Gesellschaftern, klaren Rollen und ohne Nachfolgethemen. In der Praxis zeigt sich aber, dass sich Rollen, Eigentumsverhältnisse und Ziele längst verändert haben. 

Typische Schwächen sind: 

  • fehlende Regelungen zu Nachfolge, Aufnahme oder Austritt von Gesellschaftern 
  • unwirksame Abfindungsklauseln oder verbindliche Stimmrechtsregelungen 
  • unklare Verantwortlichkeiten bei Geschäftsführung oder Gesellschafterversammlung 

Hinzukommen private Regelungen, etwa Testamente oder Eheverträge, die oft Jahrzehnte alt sind. Sie wurden häufig bei Eheschließung oder Familiengründung erstellt – aber nicht mehr an die heutigen Vermögensverhältnisse, Unternehmensstruktur oder Gesellschafterkonstellation angepasst. 

Gerade im Erbfall kann dies zu ungeplanten Beteiligungsverhältnissen, Blockaden oder steuerlich nachteiligen Ergebnissen führen – obwohl dies durch frühzeitige, abgestimmte Gestaltung vermeidbar wäre. 

Abstimmung statt Insellösungen – warum Steuer- und Rechtsberatung zusammen gedacht werden sollten 

In vielen mittelständischen Familienunternehmen ist über Jahre hinweg eine arbeitsteilige Struktur gewachsen: Steuerberatung, rechtliche Begleitung, familieninterne Entscheidungen – oft auf verschiedenen Ebenen organisiert. 

Solche Modelle funktionieren im Alltag häufig gut. Kommt es jedoch zu größeren Veränderungen – z. B. Nachfolge, Strukturveränderung, Verkauf oder Konflikt – wird der Abstimmungsbedarf hoch, weil keine Gesamtperspektive etabliert ist. 

Hier kann ein strukturierter, interdisziplinärer Blick helfen. Er schafft Klarheit über Rollen, Vertragslagen, steuerliche Folgen und Spielräume – nicht mit dem Ziel, alles neu zu denken, sondern um vorhandene Strukturen gezielt weiterzuentwickeln. 

Fazit 

Familiengesellschaften entwickeln sich weiter – und mit ihnen sollte sich auch die Struktur entwickeln: rechtlich, steuerlich und organisatorisch. 

Gerade in unternehmerisch geprägten Familienstrukturen ist es entscheidend, dass Gesellschaftsverträge, steuerliche Gestaltung und familiäre Regelungen sinnvoll ineinandergreifen. 

Ein professioneller, abgestimmter Gesamtblick schafft die Grundlage dafür – damit Strukturen auch dann tragfähig bleiben, wenn sich das Unternehmen, die Eigentümer oder das Umfeld weiterentwickeln.

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Autoren dieses Artikels

Ronny Walter

Partner

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Matthias Winkler

Partner

Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

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