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Wachsende Familienunternehmen stoßen oft auf strukturelle Reibung. Nur wenn Gesellschaftsrecht, Steuerstruktur und Eigentumsfragen gemeinsam betrachtet werden, bleibt das Modell langfristig tragfähig.
Viele Familienunternehmen wachsen über Jahre hinweg – wirtschaftlich, strukturell, personell. Immobilien werden hinzugekauft, Beteiligungen aufgebaut, neue Gesellschaften gegründet. Die Zahl der Gesellschafter steigt, Generationen wechseln, Rollen verschieben sich.
Was sich dabei häufig nicht in gleichem Maß mitentwickelt, sind die rechtlichen und steuerlichen Strukturen: Gesellschaftsverträge, Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsführerdienstverträge, Geschäftsordnungen, Testamente oder Zuordnungen von Vermögen bleiben oft auf einem früheren Stand – und passen nicht mehr zur aktuellen Unternehmensrealität.
Was früher eine klare operative Einheit mit ein bis zwei Gesellschaftern war, ist heute häufig eine Holdingstruktur mit verschiedenen Tochtergesellschaften, Immobilienvermögen, Beteiligungen und mehreren Familienmitgliedern in aktiver oder passiver Rolle.
Typische Auslöser für strukturellen Wandel sind:
In dieser Dynamik wird schnell deutlich, dass gewachsene Strukturen allein nicht mehr ausreichen. Vielmehr bedarf es einer Neubetrachtung – mit Blick auf Eigentumsverhältnisse, gesellschaftsrechtliche Regelungen und steuerliche Folgewirkungen.
In gewachsenen Familienstrukturen zeigen sich steuerliche Themen, die zunächst nicht im Vordergrund standen, sich aber bei Prüfung oder Umstrukturierung als kritisch herausstellen:
Diese Fragestellungen greifen ineinander und lassen sich nur dann dauerhaft lösen, wenn steuerliche und gesellschaftsrechtliche Struktur gemeinsam betrachtet werden.
Viele Gesellschaftsverträge stammen noch aus der Gründungsphase – mit wenigen Gesellschaftern, klaren Rollen und ohne Nachfolgethemen. In der Praxis zeigt sich aber, dass sich Rollen, Eigentumsverhältnisse und Ziele längst verändert haben.
Typische Schwächen sind:
Hinzukommen private Regelungen, etwa Testamente oder Eheverträge, die oft Jahrzehnte alt sind. Sie wurden häufig bei Eheschließung oder Familiengründung erstellt – aber nicht mehr an die heutigen Vermögensverhältnisse, Unternehmensstruktur oder Gesellschafterkonstellation angepasst.
Gerade im Erbfall kann dies zu ungeplanten Beteiligungsverhältnissen, Blockaden oder steuerlich nachteiligen Ergebnissen führen – obwohl dies durch frühzeitige, abgestimmte Gestaltung vermeidbar wäre.
In vielen mittelständischen Familienunternehmen ist über Jahre hinweg eine arbeitsteilige Struktur gewachsen: Steuerberatung, rechtliche Begleitung, familieninterne Entscheidungen – oft auf verschiedenen Ebenen organisiert.
Solche Modelle funktionieren im Alltag häufig gut. Kommt es jedoch zu größeren Veränderungen – z. B. Nachfolge, Strukturveränderung, Verkauf oder Konflikt – wird der Abstimmungsbedarf hoch, weil keine Gesamtperspektive etabliert ist.
Hier kann ein strukturierter, interdisziplinärer Blick helfen. Er schafft Klarheit über Rollen, Vertragslagen, steuerliche Folgen und Spielräume – nicht mit dem Ziel, alles neu zu denken, sondern um vorhandene Strukturen gezielt weiterzuentwickeln.
Familiengesellschaften entwickeln sich weiter – und mit ihnen sollte sich auch die Struktur entwickeln: rechtlich, steuerlich und organisatorisch.
Gerade in unternehmerisch geprägten Familienstrukturen ist es entscheidend, dass Gesellschaftsverträge, steuerliche Gestaltung und familiäre Regelungen sinnvoll ineinandergreifen.
Ein professioneller, abgestimmter Gesamtblick schafft die Grundlage dafür – damit Strukturen auch dann tragfähig bleiben, wenn sich das Unternehmen, die Eigentümer oder das Umfeld weiterentwickeln.
Ronny Walter
Partner
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Matthias Winkler
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht
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