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E-Rechnung: Countdown bis Januar 2027
Neue EU-Zollmaßnahmen für Importe aus den USA
Accounting als Integrationsplattform im Buy-and-Build
Baker Tilly berät IX Gruppe beim Beitritt der HTGS
Baker Tilly Immobilienmarktbericht: Ambivalente Zeichen – aber die Stimmung bleibt reserviert
Baker Tilly-Studie: Mittelstand warnt vor Führungslücke durch KI
Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten: Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
21. Sanktionspaket der EU gegen Russland: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Locked Box: Steuerfolgen beim Verkauf von KG-Anteilen
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Richard Markl
Partner
Steuerberater
Der BFH stellt klar: Ob Zahlungen an Kommanditisten als Entnahme oder Darlehen gelten, richtet sich nicht nach der Kontenbezeichnung des bebuchten Kontos, sondern nach der tatsächlichen Vereinbarung.
20 Auszeichnungen in zahlreichen Rechtsgebieten: Handelsblatt und „Best Lawyers“ würdigen Baker Tilly-Rechtsanwälte und -Experten.
Ab 1. Januar 2026 erfolgt die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ohne vorherige Einwilligung. Für eine postalische Zustellung ist künftig ein ausdrücklicher Antrag erforderlich.
Der Bundesrat hat dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt: Enthalten sind u. a. höhere Entfernungspauschale, Steuerentlastungen für Vereine sowie reduzierter Umsatzsteuersatz für Gastronomie.
Der Bundesrat hat dem Aktivrentengesetz zugestimmt: Ab 2026 können Arbeitnehmer ab 67 Jahren bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei hinzuverdienen – ein Anreiz für längere Erwerbstätigkeit.
Ursprünglich als Arbeitsmarktstärkungsgesetz geplant, kommt nun das Aktivrentengesetz: Ab 2026 sollen Beschäftigte im Rentenalter bis zu 24.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können.
Neuer Referentenentwurf: Mit steuerfreier Aktivrente, Überstundenzuschlägen & Teilzeitaufstockungsprämie will die Bundesregierung den Arbeitsmarkt stärken und dem Fachkräftemangel begegnen.
Gezielte Entlastungen für Pendler, Gastronomie und Ehrenamt: Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt höhere Pauschalen, dauerhafte Steuersenkungen und mehr Gestaltungsspielräume für Vereine.
Steuerliches Investitionssofortprogramm in Kraft getreten: Neue AfA-Regeln, Steuersatzsenkungen & Forschungsförderung – das sieht das neue Gesetz vor.
In der aktuellen Ausgabe von „Best Lawyers Germany“ werden 22 Kolleginnen und Kollegen von Baker Tilly für ihre fachliche Expertise, exzellente Reputation und starke Stellung am Markt ausgezeichnet.