Steuerfreie Aktivrente startet ab 2026

Steuerfreie Aktivrente startet ab 2026
  • 15.10.2025
  • Lesezeit 2 Minuten

Ursprünglich als Arbeitsmarktstärkungsgesetz geplant, kommt nun das Aktivrentengesetz: Ab 2026 sollen Beschäftigte im Rentenalter bis zu 24.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können.

Das Bundeskabinett hat am 15.10.2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Aktivrentengesetz) beschlossen. Damit blieb von den Maßnahmen, die mit dem geleakten Referentenentwurf eines Arbeitsmarktstärkungsgesetzes vorgesehen waren, nur die steuerfreie Aktivrente übrig. Die steuerfreien Überstundenzuschläge und die steuerfreie Teilzeitaufstockungsprämie, die der Koalitionsvertrag zusätzlich vorsieht, werden aktuell nicht adressiert. Unklar ist, ob dies noch erfolgt.

Das sieht der Regierungsentwurf im Einzelnen vor

Der Regierungsentwurf des Aktivrentengesetzes regelt die steuerfrei Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG-E) im Wesentlichen wie folgt:

  • Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze, die sozialversicherungspflichtig sind, werden bis zu einer Höhe von 24.000 Euro im Jahr steuerfrei gestellt.
  • Für jeden Kalendermonat, in die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Steuerfreibetrag um ein Zwölftel.
  • Die Regelung gilt für Alt-/Bestands- als auch neue Arbeitsverhältnisse.
  • Der Progressionsvorbehalt findet auf die steuerfreie Aktivrente keine Anwendung (anders noch im geleakten Referentenentwurf eines Arbeitsmarktstärkungsgesetzes).
  • Die Steuerfreiheit kann grundsätzlich bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden.
  • Es bleibt dabei, dass Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft und selbständiger Arbeit nicht begünstigt werden sollen. Außerdem können auch Beamte und geringfügig Beschäftigte nicht von der Regelung profitieren.
  • Das Gesetz soll am 01.01.2026 in Kraft treten.

Aktivrente soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken

Die Bundesregierung erwartet sich von dem Aktivrentengesetz, dass Beschäftigte im Rentenalter weiter tätig sind, dem Fachkräftemangel damit entgegenwirken, personelle Engpässe in vielen Bereichen entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben erhalten wird. Die Steuermindereinnahmen werden auf 890 Mio Euro pro Jahr geschätzt. Die Regierung nimmt gewisse Mitnahmeeffekte und verfassungsrechtliche Zweifel (Nichtbegünstigung von Selbständigen, etc.) in Kauf.

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Autor dieses Artikels

Richard Markl

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Steuerberater

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