Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Baker Tilly berät IX Gruppe beim Beitritt der HTGS
BFH: Vereinbarung schlägt Kontenbuchung bei der KG
Anteilsveräußerung: BFH zieht engere Grenzen beim Kostenabzug
Baker Tilly Immobilienmarktbericht: Ambivalente Zeichen – aber die Stimmung bleibt reserviert
Baker Tilly-Studie: Mittelstand warnt vor Führungslücke durch KI
Reformpaket „Aufschwung und Beschäftigung“: Was jetzt auf Arbeitgeber zukommt
Wirksamkeit einer Kündigung trotz fehlerhafter Massenentlassungsanzeige
Baker Tilly stärkt Rechtsberatung in Dortmund durch Kooperation mit pwk & Partner
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Ursprünglich als Arbeitsmarktstärkungsgesetz geplant, kommt nun das Aktivrentengesetz: Ab 2026 sollen Beschäftigte im Rentenalter bis zu 24.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können.
Das Bundeskabinett hat am 15.10.2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Aktivrentengesetz) beschlossen. Damit blieb von den Maßnahmen, die mit dem geleakten Referentenentwurf eines Arbeitsmarktstärkungsgesetzes vorgesehen waren, nur die steuerfreie Aktivrente übrig. Die steuerfreien Überstundenzuschläge und die steuerfreie Teilzeitaufstockungsprämie, die der Koalitionsvertrag zusätzlich vorsieht, werden aktuell nicht adressiert. Unklar ist, ob dies noch erfolgt.
Der Regierungsentwurf des Aktivrentengesetzes regelt die steuerfrei Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG-E) im Wesentlichen wie folgt:
Die Bundesregierung erwartet sich von dem Aktivrentengesetz, dass Beschäftigte im Rentenalter weiter tätig sind, dem Fachkräftemangel damit entgegenwirken, personelle Engpässe in vielen Bereichen entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben erhalten wird. Die Steuermindereinnahmen werden auf 890 Mio Euro pro Jahr geschätzt. Die Regierung nimmt gewisse Mitnahmeeffekte und verfassungsrechtliche Zweifel (Nichtbegünstigung von Selbständigen, etc.) in Kauf.
Richard Markl
Partner
Steuerberater
Sprechen Sie mit uns – einfach unverbindlich
Jetzt Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen