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E-Rechnung: BMF konkretisiert Vorgaben und klärt Praxisfragen
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Volle Arbeitnehmerhaftung wegen D&O-Versicherung
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Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
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Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
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Krankenhaussanierung: Baker Tilly beim Ecclesia-Webinar und auf dem Hauptstadtkongress 2026
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Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Ursprünglich als Arbeitsmarktstärkungsgesetz geplant, kommt nun das Aktivrentengesetz: Ab 2026 sollen Beschäftigte im Rentenalter bis zu 24.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können.
Das Bundeskabinett hat am 15.10.2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Aktivrentengesetz) beschlossen. Damit blieb von den Maßnahmen, die mit dem geleakten Referentenentwurf eines Arbeitsmarktstärkungsgesetzes vorgesehen waren, nur die steuerfreie Aktivrente übrig. Die steuerfreien Überstundenzuschläge und die steuerfreie Teilzeitaufstockungsprämie, die der Koalitionsvertrag zusätzlich vorsieht, werden aktuell nicht adressiert. Unklar ist, ob dies noch erfolgt.
Der Regierungsentwurf des Aktivrentengesetzes regelt die steuerfrei Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG-E) im Wesentlichen wie folgt:
Die Bundesregierung erwartet sich von dem Aktivrentengesetz, dass Beschäftigte im Rentenalter weiter tätig sind, dem Fachkräftemangel damit entgegenwirken, personelle Engpässe in vielen Bereichen entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben erhalten wird. Die Steuermindereinnahmen werden auf 890 Mio Euro pro Jahr geschätzt. Die Regierung nimmt gewisse Mitnahmeeffekte und verfassungsrechtliche Zweifel (Nichtbegünstigung von Selbständigen, etc.) in Kauf.
Richard Markl
Partner
Steuerberater
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