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KRITISDachG in Kraft, Durchführungsvorschriften fehlen: Das müssen Betreiber wissen
Strafverteidigerkosten: Abzug trotz Freiheitsstrafe möglich?
Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
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Kein unbegrenzter Auskunftsanspruch des Arbeitgebers bei der Annahmeverzugsvergütung
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Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
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Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
20 Auszeichnungen in zahlreichen Rechtsgebieten: Handelsblatt und „Best Lawyers“ würdigen Baker Tilly-Rechtsanwälte und -Experten.
Die aktuelle Ausgabe von „The Best Lawyers in Germany“ bestätigt erneut die starke Marktposition und fachliche Breite sowie Tiefe von Baker Tilly: Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen wurden in ihren jeweiligen Rechts- und Steuergebieten ausgezeichnet. Besonders freuen wir uns auch über die Vielfalt der ausgezeichneten Fachgebiete.
Zudem gratulieren wir Simona Kiryakova (Vergaberecht) und Joel Sandler (Energiewirtschaft), die jeweils in der Kategorie „Ones to Watch“ ausgezeichnet wurden. Auch Ceren Uzun (Bank- und Finanzrecht) wurde in diesem Jahr erneut in dieser Kategorie gewürdigt.
Grundlage des Rankings ist ein umfassendes Peer-to-Peer-Verfahren, bei dem ausschließlich die Einschätzungen von Berufskolleginnen und -kollegen berücksichtigt werden. Die Auszeichnungen spiegeln damit die fachliche Reputation und Anerkennung unsere Expertinnen und Experten innerhalb des Marktes wider.
Wir gratulieren allen ausgezeichneten Kolleginnen und Kollegen herzlich zu dieser besonderen Anerkennung. Mehr über das Ranking im Handelsblatt.
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