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21. Sanktionspaket der EU gegen Russland: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
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Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Das 21. EU-Sanktionspaket gegen Russland bringt neue Compliance-Pflichten. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten.
Am 23. Juli 2026 hat der Rat der EU das 21. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Die Verordnung (EU) 2026/1848 ändert erneut umfassend die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russlandembargo-Verordnung).
Für international agierende Unternehmen ergeben sich weitreichende neue Compliance-Pflichten, aber auch einige wenige Erleichterungen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Neuerungen.
Der Energiesektor steht neben dem Bankensektor erneut im Zentrum der Sanktionen. Dabei wird der automatische Anpassungsmechanismus für die Ölpreisobergrenze bis 15. Juli 2027 ausgesetzt. Besondere Meldepflichten gelten nunmehr für den Verkauf von LNG-Tankern an russische Unternehmen nach Art. 3qa Russlandembargo-Verordnung. Auf Grundlage der gemeldeten Informationen kann die EU weitere Maßnahmen wie Verkaufsverbote im Herbst 2026 erlassen. Für Verbote von LNG-Transfers sind nunmehr in bestimmten Fällen Ausnahmen vorgesehen. Diese sind auf das Jahresvolumen begrenzt, das im Kalenderjahr 2025 transferiert wurde. Entsprechend ist eine sorgfältige Dokumentation in betroffenen Unternehmen unerlässlich.
Transaktionsverbote treffen zusätzliche russische Kredit- und Finanzinstitute sowie Banken in Drittstaaten. Zudem werden kryptobezogene Plattformen mit Sitz in Drittstaaten sanktioniert. Damit werden alternative Zahlungswege, über die Russland das Embargo umgeht, systematisch ausgeschlossen.
Der Güteranhang VII des Russlandembargos wird um Ausrüstung, insbesondere für UAVs erweitert. Für solche Güter bestehen Verkaufs-, Liefer-, Weitergabe-, Ausfuhr- und Lieferbeschränkungen. Daneben werden die Einfuhrverbote in Art. 3i Russlandembargo-Verordnung ergänzt.
Die Fristen für die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen zum Divestment wurden bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Dies betrifft besonders die Abwicklung (wind-down) von Joint-Ventures.
Weitere 218 Personen, Organisationen und Einrichtungen werden sanktioniert. Daneben erfahren die russische Schattenflotte und Raffinerien, Häfen und Flughäfen Listungen mit einhergehenden Transaktionsverboten. Die zunehmende Listung von bspw. Drittstaatenbanken und Krypto-Plattformen macht deutlich, dass auch Wirtschaftsakteure außerhalb Russlands zum Sanktionsziel werden.
Die EU bekräftigt erneut, dass sie am Embargokurs trotz politischer Uneinigkeiten festhält. Außenwirtschaftsrechtliche Compliance bleibt auch deswegen ein kontinuierlicher Prozess, der Anpassungen an die aktuelle gesetzgeberische Lage erfordert.
Wir empfehlen Unternehmen mit internationalem Handelsbezug folgende Maßnahmen:
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne in allen Fragen des Außenwirtschafts- und Zollrechts.
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
Mareike Höcker
Manager
Rechtsanwältin
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