Neue EU-Zollmaßnahmen für Importe aus den USA

Neue EU-Zollmaßnahmen für Importe aus den USA

Die EU hat neue Zollmaßnahmen auf ausgewählte US-Waren veröffentlicht und öffnet neue Kontingente. Importeure sollten Wareneinreihung, Ursprungsnachweise und Zollanmeldungen jetzt prüfen.

Das Europäische Parlament und der Rat haben die Verordnung (EU) 2026/1455 verabschiedet. Die Verordnung betrifft die Anpassung von Einfuhrzöllen auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie die Eröffnung von Zollkontingenten für bestimmte US-Ursprungswaren. 

Was regelt die Verordnung?

Für bestimmte, in den Anhängen der Verordnung aufgeführte Waren mit US-Ursprung werden die Einfuhrzölle angepasst und Zollkontingente eröffnet. 

Die Maßnahme ist als präferenzielle Tarifmaßnahme im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Unionszollkodex) ausgestaltet. Der allgemeine zollrechtliche Rahmen – insbesondere Zollanmeldung, Überlassung zum freien Verkehr und Ursprungsregeln – bleibt unverändert; die Verordnung ändert ausschließlich die tarifliche Belastung bzw. Kontingentbehandlung bestimmter Warengruppen. 

Betroffene Warenbereiche

Die Verordnung betrifft 

  • diverse Industriegüter (KN-Kapitel 25 bis 97) für welche dauerhaft und unbegrenzt ein Zollsatz von 0% angewandt wird
  • neue Zollkontingente für Fischereierzeugnisse, Schweinefleisch und landwirtschaftliche Erzeugnisse geschaffen

für Waren mit Ursprung in den USA. Die genauen betroffenen Warenpositionen (CN-Codes) ergeben sich aus den Anhängen der Verordnung.

Was müssen Importeure beachten?

Für Unternehmen, die Waren aus den USA einführen, ergeben sich folgende Handlungspunkte:

  • Wareneinreihung prüfen: Kontrollieren Sie, ob Ihre importierten Waren unter die in den Anhängen genannten CN-Codes fallen.
  • Ursprung dokumentieren: Der Nachweis des US-Ursprungs bleibt nach den allgemeinen UZK-Regeln erforderlich.
  • Zollkontingente beantragen: Für bestimmte Waren bestehen begrenzte Kontingente mit günstigeren Zollsätzen – eine rechtzeitige Beantragung ist empfehlenswert.
  • Zollanmeldungen anpassen: Die korrekte Angabe des Ursprungs und der einschlägigen Warennummer in der Zollanmeldung ist entscheidend für die richtige Tarifierung.
  • Sofern die USA ihre Zusagen nicht einhalten, kann die EU die Zollbegünstigungen jederzeit ganz oder teilweise aussetzen (Art. 3 und 4)

Unser Rat

Die Verordnung (EU) 2026/1455 kann erhebliche Auswirkungen auf die Kostenstruktur von US-Importen haben. Wir empfehlen betroffenen Unternehmen, ihre Lieferketten und Zollanmeldungen zeitnah zu überprüfen und die Verfügbarkeit von Zollkontingenten im Blick zu behalten. Gerne unterstützen wir Sie bei der zollrechtlichen Analyse Ihrer Warenströme.