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Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
Die EU hat neue Zollmaßnahmen auf ausgewählte US-Waren veröffentlicht und öffnet neue Kontingente. Importeure sollten Wareneinreihung, Ursprungsnachweise und Zollanmeldungen jetzt prüfen.
Das Europäische Parlament und der Rat haben die Verordnung (EU) 2026/1455 verabschiedet. Die Verordnung betrifft die Anpassung von Einfuhrzöllen auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie die Eröffnung von Zollkontingenten für bestimmte US-Ursprungswaren.
Für bestimmte, in den Anhängen der Verordnung aufgeführte Waren mit US-Ursprung werden die Einfuhrzölle angepasst und Zollkontingente eröffnet.
Die Maßnahme ist als präferenzielle Tarifmaßnahme im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Unionszollkodex) ausgestaltet. Der allgemeine zollrechtliche Rahmen – insbesondere Zollanmeldung, Überlassung zum freien Verkehr und Ursprungsregeln – bleibt unverändert; die Verordnung ändert ausschließlich die tarifliche Belastung bzw. Kontingentbehandlung bestimmter Warengruppen.
Die Verordnung betrifft
für Waren mit Ursprung in den USA. Die genauen betroffenen Warenpositionen (CN-Codes) ergeben sich aus den Anhängen der Verordnung.
Für Unternehmen, die Waren aus den USA einführen, ergeben sich folgende Handlungspunkte:
Die Verordnung (EU) 2026/1455 kann erhebliche Auswirkungen auf die Kostenstruktur von US-Importen haben. Wir empfehlen betroffenen Unternehmen, ihre Lieferketten und Zollanmeldungen zeitnah zu überprüfen und die Verfügbarkeit von Zollkontingenten im Blick zu behalten. Gerne unterstützen wir Sie bei der zollrechtlichen Analyse Ihrer Warenströme.
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
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