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KRITISDachG in Kraft, Durchführungsvorschriften fehlen: Das müssen Betreiber wissen
Strafverteidigerkosten: Abzug trotz Freiheitsstrafe möglich?
Bafin veröffentlicht WpI MaRisk: Neuer Aufsichtsrahmen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute
EmpCo-Richtlinie: Ab September gelten neue Anforderungen an Umweltwerbung
Baker Tilly berät SEVEST beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an IBG HydroTech
Kein unbegrenzter Auskunftsanspruch des Arbeitgebers bei der Annahmeverzugsvergütung
BFH präzisiert DBA-Sperrwirkung bei Gewinnkorrekturen
Markteintritt im Ausland: Wo die steuerlichen Risiken in der Supply Chain wirklich liegen
Neuer C5-Standard: Anforderungen und Änderungen für Cloud-Anbieter
Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler
NIS-2-Reformpaket: Entlastungen für den Mittelstand geplant
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Baker Tilly begleitet CERTANIA bei der Übernahme von InnoDiab
Baker Tilly berät encoviva-Gruppe bei Partnerschaft mit Adenbeck
Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss: Das sind die wesentlichen Änderungen
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Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly ausgezeichnet: Platz 1 im Mittelstand
Baker Tilly setzt dynamisches Wachstum in Deutschland auch künftig eigenständig fort
Stiftungsbericht 2025 veröffentlicht
In der aktuellen Ausgabe von „Best Lawyers Germany“ werden 22 Kolleginnen und Kollegen von Baker Tilly für ihre fachliche Expertise, exzellente Reputation und starke Stellung am Markt ausgezeichnet.
Die erneute Würdigung unserer Expertinnen und Experten im Ranking des Handelsblatts ist Ausdruck ihrer fachlichen Exzellenz und ihres kontinuierlichen Engagements für unsere Mandanten.
Wir gratulieren herzlich:
Zudem gratulieren wir Ceren Uzun, die erneut in der Kategorie „Ones To Watch“ im Rechtsgebiet Bank- und Finanzrecht gewürdigt wird.
Für die Erstellung des Rankings nutzt „Best Lawyers“ nach eigener Aussage ein aufwendiges Peer-to-Peer-Verfahren, das darauf abzielt, aussagekräftige und substanzielle Bewertungen von führenden Rechtsanwälten über die Qualität von Rechtsdienstleistungen weltweit zu erhalten.
Mehr über das Ranking im Handelsblatt.
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