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Arbeitsrecht, Steuerrecht, Energy oder Finanzierung: Hierauf haben sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode geeinigt. Wir geben Ihnen einen Überblick zu den zentralen Vorhaben.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wurde am 9. April vorgestellt, Titel: „Verantwortung für Deutschland“. Zentrale Punkte sind u.a. Steuererleichterungen für kleine und mittlere Einkommen, die Einführung einer neuen Grundsicherung anstelle des Bürgergelds sowie ein Mindestlohn von 15 Euro, der durch die Mindestlohnkommission festgelegt werden soll. Weitere Schwerpunkte umfassen Investitionen von 500 Milliarden Euro in Infrastruktur, Bildung und Städtebau. Weitere Details finden Sie nachfolgend.
Von der Anhebung des Mindestlohns über neue Regelungen zur Zeiterfassung und steuerfreie Mehrarbeit bis hin zu Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel – die Koalition plant große Veränderungen im Arbeitsrecht und der Sozialpolitik.
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Die Koalition setzt in der Steuerpolitik auf gezielte Änderungen statt großer Reformen. Geplant sind Entlastungen, Investitionsanreize für Unternehmen und eine moderate Verwaltungsdigitalisierung. Viele Maßnahmen sollen erst in zwei bis drei Jahren greifen und stehen unter Finanzierungsvorbehalt.
Nach Jahrzehnten ohne größere Anpassungen steht nun eine Novellierung der AVBFernwärmeV an. Der Koalitionsvertrag bringt wichtige Änderungen mit sich, die Versorger betreffen werden. Diese Neuerungen sind konkret geplant.
Der Koalitionsvertrag 2025 setzt auf Investitionen in eine stabile Energieversorgung, Digitalisierung und Finanzierung, insbesondere angesichts der anhaltenden Energiekrise und des hohen Investitionsbedarfs. Stadtwerken, Energieversorgern und kommunalen Unternehmen fällt eine Schlüsselrolle zu.
Der Koalitionsvertrag 2025 setzt auf strategische Fonds und innovative Finanzierungsmodelle, um private Investitionen in Bereichen wie Wohnungsbau, Klimaschutz und Digitalisierung zu fördern. Wesentliche Neuerungen betreffen die Struktur von Förderprogrammen und die Schaffung von Hebelwirkungen durch öffentliche und private Finanzierung.
Die kommende Regierung stellt in ihrem Koalitionsvertrag eine Modernisierung der öffentlichen Vergabe in Aussicht. Sie könnte die wohl umfassendsten Reformen seit knapp zehn Jahren auf den Weg bringen.
Der Koalitionsvertrag 2025 sieht tiefgreifende Änderungen im Außenwirtschaftsrecht vor: AWG-Reform, Bürokratieabbau, neue Exportregeln und ein klarer Kurs in der Rüstungskontrolle.
Die Bundesregierung beginnt mit der Umsetzung des sogenannten Sondervermögens. Doch die beiden Gesetzentwürfe lassen Fragen zur Umsetzung offen. Darauf sollten Bund, Länder und Kommunen achten.
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