Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater: Vier Perspektiven. Eine Lösung. Weltweit. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
BGH: Firmenbestatter haftet als faktischer Geschäftsführer
Paradigmenwechsel im Außenwirtschaftsrecht? Das steht im Koalitionsvertrag
Steuerliche Herausforderungen für international tätige deutsche Unternehmen
Baker Tilly berät Rigeto: Matignon Group übernimmt MEON Standorte
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
Datenschutz: BAG verschärft Pflichten beim Einsatz von HR-Software
Gestaltungsspielräume bei der Betriebsaufspaltung erkennen
NIS-2 und kein Ende: Umsetzung in Deutschland verzögert sich weiter
Neue Anforderungen an die Cloud-Verarbeitung von Gesundheitsdaten
Branchenspezifische Kenntnisse sind unerlässlich, um die besten Voraussetzungen für individuelle Lösungen zu …
Was der Koalitionsvertrag für Stadtwerke, Energieversorger und kommunale Unternehmen bedeutet
Baker Tilly berät Biotech-Startup Real Collagen GmbH bei Investment durch US-Investor
Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und des THG-Quotenhandels
Profitieren Sie von gebündelten interdisziplinären Kompetenzen, Experten-Teams und individuellen Lösungen. Erfahren …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Der Koalitionsvertrag 2025 sieht tiefgreifende Änderungen im Außenwirtschaftsrecht vor: AWG-Reform, Bürokratieabbau, neue Exportregeln und ein klarer Kurs in der Rüstungskontrolle.
Mit dem Amtsantritt von Bundeskanzler Friedrich Merz skizziert der Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU zentrale Reformpläne im Außenwirtschaftsrecht. Die wichtigsten Pläne haben wir nachfolgend zusammengestellt.
Durch den Vertrag scheinen rechtliche Veränderungen im Außenwirtschaftsverkehr gesetzt. Die neue Regierung plant eine Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Der außenwirtschaftliche Genehmigungsprozess soll demnach vereinfacht und beschleunigt werden. Ob und inwieweit dabei auf die Positionen aus der Wachstumsinitiative der Vorgängerregierung zurückgegriffen wird, bleibt abzuwarten. Nach deren Vorgaben sollten beispielsweise ein Erklärverfahren im Genehmigungsbereich sowie Dauergenehmigungen eingeführt werden. Die künftige Regierung deutet an, dass Exportgenehmigungen gegebenenfalls nicht mehr erforderlich sein könnten. Stattdessen sollen stichprobenartige Kontrollen von Ausfuhren erfolgen. Inwieweit diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können, bleibt offen. Deutschland hat sich durch verbindliche internationale und supranationale Verträge zur Einhaltung von Kontrollen, unter anderem im Bereich Rüstungsexport, verpflichtet.
Explizit wird für den Bereich Verteidigung (Defense) festgelegt, dass „Hemmnisse“, die Dual-Use-Forschungen oder Forschungskooperationen betreffen, abgebaut werden sollen. Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen, Industrie und staatlichen Akteuren im Verteidigungsbereich sollen vereinfacht zugänglich gemacht und vertieft werden. Betroffen davon könnten nicht nur rein nationale Vorhaben sein.
Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter sollen sich künftig noch stärker an den Interessen der Außen-, Wirtschafts- und Sicherheitspolitik orientieren. Die Regierungsfraktionen bekennen sich zur Rüstungskontrolle, zur Nichtverbreitung sowie zur Abrüstung. Denkbar ist daher, dass die genannten stichprobenartigen Kontrollen im Bereich Defense nicht angewendet werden. Unabhängig davon bestehen für die Ausfuhr bestimmter Verteidigungs- und Sicherheitsgüter neben der Genehmigungspflicht nach dem AWG auch Genehmigungsvorbehalte aufgrund anderer Gesetze. Die beteiligten Genehmigungsbehörden dürften künftig noch stärker von ihrem ohnehin bereits weiten Ermessensspielraum Gebrauch machen.
Auf Erleichterungen können Unternehmen dennoch hoffen. Die Regierung strebt eine Harmonisierung der europäischen Rüstungsexportregelungen an. Im Fokus steht dabei der Binnenmarkt: Für Verteidigungsgüter sollen gemeinsame Exportregelungen geschaffen und die Zusammenarbeit in der Entwicklungszusammenarbeit vertieft werden. Auch sollen Exportkontrollgenehmigungen schneller und besser koordiniert geprüft werden.
Die angekündigten stichprobenartigen Kontrollen sollten keinesfalls zum Anlass genommen werden, die Ausfuhrkontrollprozesse im Unternehmen zu vernachlässigen. Bei Verstößen gegen außenwirtschaftsrechtliche Vorgaben sollen laut Koalitionsvertrag „empfindliche“ Strafen drohen. Die EU hat durch die Sanktionsverstößerichtlinie (Richtlinie 2024/1226) bereits eine entsprechende Vorgabe zur Strafverschärfung im Außenwirtschaftsrecht erlassen. Die Richtlinie muss bis Mai 2025 umgesetzt werden, ein entsprechender Gesetzesentwurf wird derzeit im Bundestag diskutiert.Über den Entwurf berichteten wir hier
Der geplante Bürokratieabbau und die Verkürzung überlanger Verfahren vor dem BAFA sind aus Sicht der Unternehmen zu begrüßen. Die vorgesehenen bürokratischen Entlastungen betreffen möglicherweise auch weitergehende Meldepflichten im Kapital- und Zahlungsverkehr nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Über bereits seit 2025 bestehende Meldeerleichterungen berichteten wir hier:Zu den Meldeerleichterungen
Der Koalitionsvertrag sieht vor, bestehende Statistikpflichten auszusetzen. Genannt wird explizit das Außenhandelsstatistikgesetz, nicht jedoch die AWV. Die Meldepflichten sind von europäischen und internationalen Vorgaben geprägt, sodass auch hier abzuwarten bleibt, wie weit Entlastungen tatsächlich umgesetzt werden können. Ein sogenanntes Goldplating durch Übererfüllung der EU-Vorgaben soll im Statistikbereich jedenfalls abgeschafft werden.
Die Handels- und Außenwirtschaftspolitik der EU mit Drittstaaten soll nach dem Willen der neuen Regierung durch Deutschland vorangetrieben werden. Dies betrifft umfassende Handels- und Investitionsschutzabkommen. Bereits unterzeichnete, aber noch nicht ratifizierte Übereinkommen sollen nun ratifiziert werden. Die Ratifikation ist Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit internationaler Verträge. Darüber hinaus sollen weitere Übereinkünfte abgeschlossen werden. Betroffen sind unter anderem Handelsabkommen der EU mit Chile, Mercosur, Mexiko, Indien, Australien, den ASEAN-Staaten, der Elfenbeinküste, Ghana, Kamerun, den SADC-WPA-Staaten, Singapur und Vietnam.
Mit den USA soll mittelfristig ein Freihandelsabkommen geschlossen und kurzfristig Handelskonflikte vermieden werden. Damit dürfte auf eine Wiederaufnahme der Verhandlungen zum TTIP-Abkommen angespielt werden. Die Beratungen hierzu begannen 2013, wurden jedoch während der ersten Präsidentschaft Donald Trumps ausgesetzt.
Grundsätzlich sollen internationale Abkommen nach dem Prinzip „EU only“ geschlossen werden. Vertragspartnerin soll also die EU als Ganzes und nicht die einzelnen Mitgliedstaaten sein. Dabei sollen international geltende Standards berücksichtigt werden. In Bezug auf China verfolgt die neue Regierung eine „De-Risking“-Strategie: Abhängigkeiten in kritischen Bereichen, etwa bei seltenen Erden, sollen verringert werden.
Durch die Vorhaben der neuen Regierung werden zum Teil bereits in Gang gesetzte Neuerungen fortgesetzt oder bestätigt. So sollen auch künftig kritische ausländische Investitionen verhindert werden. Der geplante umfassende Bürokratieabbau, der auch den Bereich ESG betreffen wird, ist aus unternehmerischer Sicht zu begrüßen. Die konkreten Ausgestaltungen sollten durch Unternehmen aufmerksam beobachtet werden. Über Interessenverbände können sie sich in die Gesetzgebungsverfahren einbringen und so eine praxistaugliche Umgestaltung des Außenwirtschaftsrechts mitgestalten.
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Mareike Höcker
Manager
Rechtsanwältin
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen