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Neues EU-US-Handelsabkommen bringt Zollerleichterungen für strategische Produkte, aber auch Belastungen für Stahl, Aluminium und andere Branchen. Unternehmen sollten jetzt aktiv prüfen.
Die USA und die Europäische Union haben am 27. Juli 2025 eine Einigung im Zoll-Handelsstreit verkündet. Hierzu soll ein umfassendes Handelsabkommen mit folgenden Eckpunkten geschlossen werden:
Der Deal geht mit weiteren Pflichten der EU einher. So hat die EU sich verpflichtet, Energie aus den USA im Wert von 750 Milliarden US-Dollar zu beziehen und zusätzlich 600 Milliarden US-Dollar mehr in die USA zu investieren.
Nach Berechnung des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) werden die generellen Zölle in Höhe von 15 Prozent und die 50-prozentigen Zölle auf Stahl und Aluminium für ein um 0,15 Prozent geringeres BIP in Deutschland innerhalb eines Jahres sorgen. Das wäre ein Minus von rund 6,5 Milliarden Euro. Für die EU insgesamt liegt das prognostizierte Minus bei 0,1 Prozent.
Der Deal bringt ein gewisses Maß an Sicherheit im Handelskonflikt. Unternehmen sollten sich dennoch nicht darauf verlassen, dass nunmehr keine neuen Zolldrohungen entstehen können, wie die bisherige volatile US-Zollpolitik unter der Trump-Administration gezeigt hat.
Folgende Maßnahmen empfehlen wir:
Prüfen Sie, ob Ihre Produkte unter den 15-prozentigen Zollsatz fallen. Falls ja, können Sie Ihre Zollkosten gegebenenfalls senken durch die
Wenn Sie zu den potenziellen strategischen und damit zollbefreiten Produkten gehören, sollte die Veröffentlichung des verbindlichen Abkommenstextes verfolgt werden, um sodann prüfen zu können, ob und gegebenenfalls unter welchen Konditionen Sie von der Zollfreiheit profitieren können.
Stahl- und Aluminiumprodukte sollen Begünstigungen erhalten. Neben der Einbindung der nationalen und europäischen Verbände in den Prozess empfehlen wir, die Rechtsentwicklung zu beobachten. Zudem können auch die genannten Zollkostenoptimierungen Relevanz entfalten und sollten geprüft werden.
Gern unterstützen wir Sie bei der Zolloptimierung, beispielsweise durch:
Sebastian Billig
Partner
Rechtsanwalt
Sven Pohl
Director
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