Was bedeutet der Zoll-Deal für Unternehmen?

Was bedeutet der Zoll-Deal für Unternehmen?
  • 29.07.2025
  • Lesezeit 3 Minuten

Neues EU-US-Handelsabkommen bringt Zollerleichterungen für strategische Produkte, aber auch Belastungen für Stahl, Aluminium und andere Branchen. Unternehmen sollten jetzt aktiv prüfen.

Die USA und die Europäische Union haben am 27. Juli 2025 eine Einigung im Zoll-Handelsstreit verkündet. Hierzu soll ein umfassendes Handelsabkommen mit folgenden Eckpunkten geschlossen werden:

  • Für Importe von EU-Waren in die USA gilt ein pauschaler Zollsatz von 15 Prozent. Dieser Zollsatz gilt auch für die Automobilbranche, für die derzeit Zölle von 27,5 Prozent erhoben werden. 
  • Für strategische Produkte soll ein gegenseitiger Zollsatz von null Prozent eingeführt werden. Hierzu gehören bestimmte Luftfahrtkomponenten, Chemikalien, Generika, Halbleiterausrüstung, Agrarprodukte und einige kritische Rohstoffe. Halbleiter und Pharmaprodukte bleiben dagegen von dem 15-prozentigen Zoll betroffen.
  • Der Zollsatz für die Einfuhr von Stahl und Aluminium aus der EU in die USA bleibt zunächst bei 50 Prozent. Laut Aussage von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen ist eine Absenkung sowie die Einführung eines Quotensystems in Aussicht.
  • Die EU wird keine Strafzölle gegenüber den USA in Kraft setzen und will Zölle auf ausgewählte Produkte, beispielsweise Autos oder landwirtschaftliche Produkte, senken. Genaueres zur Zollsenkung ist noch nicht bekannt.

Der Deal geht mit weiteren Pflichten der EU einher. So hat die EU sich verpflichtet, Energie aus den USA im Wert von 750 Milliarden US-Dollar zu beziehen und zusätzlich 600 Milliarden US-Dollar mehr in die USA zu investieren.

Was bedeutet das neue EU-USA-Zollabkommen für Unternehmen?

Nach Berechnung des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) werden die generellen Zölle in Höhe von 15 Prozent und die 50-prozentigen Zölle auf Stahl und Aluminium für ein um 0,15 Prozent geringeres BIP in Deutschland innerhalb eines Jahres sorgen. Das wäre ein Minus von rund 6,5 Milliarden Euro. Für die EU insgesamt liegt das prognostizierte Minus bei 0,1 Prozent.

Was sollten Unternehmen nun berücksichtigen?

Der Deal bringt ein gewisses Maß an Sicherheit im Handelskonflikt. Unternehmen sollten sich dennoch nicht darauf verlassen, dass nunmehr keine neuen Zolldrohungen entstehen können, wie die bisherige volatile US-Zollpolitik unter der Trump-Administration gezeigt hat. 

Folgende Maßnahmen empfehlen wir:

Prüfen Sie, ob Ihre Produkte unter den 15-prozentigen Zollsatz fallen. Falls ja, können Sie Ihre Zollkosten gegebenenfalls senken durch die 

  • Nutzung von Zollverfahren, 
  • Befreiungsnormen bei begünstigter Verwendung, 
  • Optimierung der Einfuhrabgaben durch Neukalkulation der anwendbaren Zollwerte (Bsp. First-Sale-Principle), 
  • etc. 

Wer kann von etwaigen Zollerleichterungen profitieren? 

Wenn Sie zu den potenziellen strategischen und damit zollbefreiten Produkten gehören, sollte die Veröffentlichung des verbindlichen Abkommenstextes verfolgt werden, um sodann prüfen zu können, ob und gegebenenfalls unter welchen Konditionen Sie von der Zollfreiheit profitieren können. 

Stahl- und Aluminiumprodukte sollen Begünstigungen erhalten. Neben der Einbindung der nationalen und europäischen Verbände in den Prozess empfehlen wir, die Rechtsentwicklung zu beobachten. Zudem können auch die genannten Zollkostenoptimierungen Relevanz entfalten und sollten geprüft werden.

Gern unterstützen wir Sie bei der Zolloptimierung, beispielsweise durch:

  • Überprüfung der Bemessungsgrundlage (Zollwert) auch im Zusammenspiel mit den Verrechnungspreisanforderungen
  • Einreihung Ihrer Güter und Bestimmung, inwieweit die Zollsätze Anwendung finden
  • Nutzen des richtigen, günstigsten Warenursprungs
  • Planung und Beantragung von Zollverfahren zur Abgabenreduzierung (z.B. Zolllager, aktive Veredelung etc.)
     
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Autoren dieses Artikels

Sebastian Billig

Partner

Rechtsanwalt

Sven Pohl

Director

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