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Vom Mindestlohn, über Zeiterfassung, steuerfreie Mehrarbeit bis hin zum Thema Fachkräfte – wir geben den Überblick über die wichtigsten Vorhaben der Koalitionäre im Arbeits- und Sozialrecht sowie in der Arbeitsmarktpolitik.
Am 09.04.2025 haben sich die CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Dieser wird nun den verschiedenen Parteigremien zur Zustimmung vorgelegt. Dabei lässt die SPD alle Mitglieder über den Vertrag abstimmen. Die Frist dafür endet am 29.04.2025.
Auf sieben Seiten sowie in verschiedenen weiteren Unterpunkten hält der Koalitionsvertrag in Sachen Arbeit und Soziales folgendes bereit:
Mehr zum Koalitionsvertrag: Das soll sich im Steuerrecht ändern.
Über allen Themen steht der Bürokratieabbau. Sozialdaten sollen bei allen Zweigen der Sozialversicherung nur einmal erhoben werden („Once-Only-Prinzip“). Die Verwaltungsprozesse bei den Sozialleistungen sollen digitalisiert werden. Die Gründung neuer Gesellschaften soll in Zukunft in 24 Stunden möglich sein.
Es sind zwar einige positive Ansätze erkennbar, doch ein wirklicher Aufbruch im Arbeitsrecht lässt weiterhin auf sich warten. Die Vorhaben tragen deutlich eine sozialdemokratische Handschrift, auch wenn es die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung nicht in den Koalitionsvertrag geschafft hat. Es bleibt abzuwarten, wie diese Programmsätze dann tatsächlich umgesetzt werden.
Wir haben aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Sozialrecht für Sie im Blick und stehen Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen gern beratend zur Seite.
Christine Ostwald
Director
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
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