Wirtschaftsprüfer ✓Rechtsanwälte ✓ Steuerberater ✓ und Unternehmensberater ✓: Vier Perspektiven. Eine Lösung. …
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Beratung von Unternehmen ✓ Erfahrene Prüfer ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Rechtsberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Rechtsanwälte ✓ Exzellente juristische Beratung ✓ Maßgeschneiderte …
Steuerberatung für Unternehmen und Familienunternehmen ✓ Erfahrene Steuerberater ✓ Exzellente Beratung ✓ …
Unternehmensberatung für Unternehmen ✓ Erfahrene Consultants ✓ Exzellente Beratung ✓ Maßgeschneiderte Lösungen » …
Referentenentwürfe zum Sondervermögen: Worauf es nach diesem starken Signal ankommt
Inhouse oder Outsourcing? Strategische Entscheidungen im Accounting
Gesellschafterkonflikte vermeiden: Struktur statt Unklarheit
Baker Tilly berät Rigeto: Matignon Group übernimmt MEON Standorte
EU-Omnibus-Paket: Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Baker Tilly startet mit 23 neuen Directors ins Jahr 2025
Wie weit dürfen die Rechte eines Strafrechtsschutzversicherers reichen?
„Best Lawyers“: 22 Baker Tilly-Experten ausgezeichnet
Herausforderungen & Lösungen beim Verkauf familiengeführter Unternehmen
Studie: Zwei Drittel der deutschen Automobilzulieferer rechnen mit einer Marktbereinigung
Regulating the Future: Web3 & Crypto
Datenschutz: BAG verschärft Pflichten beim Einsatz von HR-Software
Branchenübergreifende Expertise für individuelle Lösungen ✓ Unsere interdisziplinären Teams kombinieren Fachwissen …
Transparenzgebot bei Strom- und Gaskonzessionsauswahlverfahren
Individuelle Beratung ✓ maßgeschneiderte Lösungen von Experten aus Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- & …
Baker Tilly bietet ein breites Spektrum individueller und innovativer Beratungsdienstleistungen in an. Erfahren …
Baker Tilly in Deutschland erneut mit zweistelligem Umsatzwachstum
Braunschweiger Traditionslogistiker Wandt begibt sich mit Baker Tilly in Eigenverwaltung
Energiestudie: Unsicherheit bremst Investitionen von Industrie und Versorgern in Deutschland
Die Bundesregierung beginnt mit der Umsetzung des sogenannten Sondervermögens. Doch die beiden Gesetzentwürfe lassen Fragen zur Umsetzung offen. Darauf sollten Bund, Länder und Kommunen achten.
Mit einem Infrastrukturpaket in dreistelliger Milliarden-Euro-Höhe will die Bundesregierung auf veraltete Infrastruktur, Wohnraummangel und die stockende Energiewende reagieren. Bund, Länder und Kommunen sollen dadurch in die Lage versetzt werden, Investitionen für Klimaschutz und Strukturwandel schneller umzusetzen. Der Fokus liegt auf zukunftsweisenden Projekten im Bereich erneuerbare Energie. Die Umsetzung dieses „Sondervermögens“, das im März vom Deutschen Bundestag per Grundgesetzänderung beschlossen wurde, muss derweil aber noch konkretisiert werden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun im Juni Referentenentwürfe eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) sowie eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) vorgestellt. Mit den beiden Gesetzen sollen zentrale Finanzierungsinstrumente für die Transformation von Infrastruktur und Verwaltung geschaffen werden.
Die Gesetzentwürfe vom 11.06.2025 setzen den Koalitionsvertrag im Hinblick auf das 500-Milliarden-Euro-Paket in verbindliche Strukturen um, mit klarer Rechtsgrundlage, haushaltsrechtlicher Absicherung und einem Finanzvolumen von EUR 100 Mrd. für die Länder, verteilt nach dem Königsteiner Schlüssel.
Die Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sind das Nadelöhr für die Umsetzung. Sie bestimmen Verfahren, Zuständigkeiten sowie Förderbedingungen und entscheiden darüber, ob die Programme wirkungsorientiert und entlastend oder kleinteilig und bürokratisch ausgestaltet werden. Durch diese Systematik entsteht zwar länderspezifischer Spielraum, aber auch das Risiko eines föderalen Flickenteppichs in der eh schon unübersichtlichen Förderlandschaft.
Die Referentenentwürfe werden erfahrungsgemäß im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch einige Änderungen erfahren. Wir werden Sie über die Änderungen und Entwicklungen fortlaufend auf unserer Homepage informieren.
Entbürokratisierung gelingt nur, wenn frühzeitig strukturiert wird – nicht erst, wenn mit den Fördermaßnahmen in der Praxis begonnen wird. Bund, Länder und Kommunen, einschließlich der staatlichen Förderbanken, sollten im Hinblick auf die anstehende Umsetzung des Infrastrukturpakets die folgenden Maßnahmen ergreifen:
Die Verwaltungsvereinbarungen müssen so gestaltet werden, dass sie bundesweit funktionieren, jedoch Spielraum für länderspezifische Lösungen lassen.
Mindestvorgaben für Nachweise, Fristen und Verfahren sollten im Vorfeld rechtsicher und praxistauglich definiert werden, damit die Fördermaßnahmen zum Förderstart reibungslos umgesetzt werden können.
Die Erfahrung aus der Entwicklung von Förderprogrammen zeigt: Es kommt nicht nur auf Förderinhalte an, sondern auch auf das passende Finanzierungsinstrument bzw. die geeignete Finanzierungsstruktur. Das Infrastrukturpaket kann nur dann die gewünschte Hebelwirkung entfalten, wenn die geeigneten Finanzierungsstrukturen dafür geschaffen werden.
Als erfahrene Förder- und Finanzierungsspezialisten bringen wir sowohl Verwaltungslogik als auch Finanzierungsstruktur zusammen. Wir bringen den neutralen Blick von außen mit und sorgen dafür, dass Prozesse einfacher werden und Umsetzung gelingt, bevor Bürokratie überhaupt erst entsteht.
Heinrich Thiele
Of Counsel
Rechtsanwalt, Steuerberater
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kontakt aufnehmen
Alle Beiträge anzeigen