Referentenentwürfe zum Sondervermögen: Worauf es nach diesem starken Signal ankommt

Referentenentwürfe zum Sondervermögen: Worauf es nach diesem starken Signal ankommt
  • 18.06.2025
  • Lesezeit 4 Minuten

Die Bundesregierung beginnt mit der Umsetzung des sogenannten Sondervermögens. Doch die beiden Gesetzentwürfe lassen Fragen zur Umsetzung offen. Darauf sollten Bund, Länder und Kommunen achten.

Mit einem Infrastrukturpaket in dreistelliger Milliarden-Euro-Höhe will die Bundesregierung auf veraltete Infrastruktur, Wohnraummangel und die stockende Energiewende reagieren. Bund, Länder und Kommunen sollen dadurch in die Lage versetzt werden, Investitionen für Klimaschutz und Strukturwandel schneller umzusetzen. Der Fokus liegt auf zukunftsweisenden Projekten im Bereich erneuerbare Energie. Die Umsetzung dieses „Sondervermögens“, das im März vom Deutschen Bundestag per Grundgesetzänderung beschlossen wurde, muss derweil aber noch konkretisiert werden.

Finanzministerium legt Entwürfe für  Errichtungsgesetze vor

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun im Juni Referentenentwürfe eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) sowie eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) vorgestellt. Mit den beiden Gesetzen sollen zentrale Finanzierungsinstrumente für die Transformation von Infrastruktur und Verwaltung geschaffen werden.

Die Gesetzentwürfe vom 11.06.2025 setzen den Koalitionsvertrag im Hinblick auf das 500-Milliarden-Euro-Paket in verbindliche Strukturen um, mit klarer Rechtsgrundlage, haushaltsrechtlicher Absicherung und einem Finanzvolumen von EUR 100 Mrd. für die Länder, verteilt nach dem Königsteiner Schlüssel.

Was geregelt ist

  • Investive Maßnahmen ab EUR 50.000 pro Vorhaben sind förderfähig, keine Ersatzfinanzierungen, keine Doppelförderung.
  • Flächenländer müssen 60 % der Mittel in kommunale Infrastruktur investieren.
  • Förderstart für Landes- und Kommunalprojekte ist der 1. November 2025; Bundesmittel greifen mit Haushaltsfreigabe.
  • Ein Drittel der Mittel muss von den Ländern bis Ende 2029 rechtsverbindlich gebunden sein.
  • Berichtspflichten der Länder und Kommunen sowie Prüfrechte des Bundes und des Bundesrechnungshofs sind umfassend geregelt.

Was offen bleibt

  • Förderinhalte sind bislang vage formuliert; konkrete Maßnahmentypen, Quoten und Klimakriterien fehlen.
  • Die künftige Rolle der Förderbanken und der Einsatz geeigneter Förderinstrumente sind nicht geklärt.
  • Die Umsetzung der Bundesförderung erfolgt über jährliche Wirtschaftspläne, die der Bundestag beschließen muss. Der erste Wirtschaftsplan ist für Herbst 2025 vorgesehen. Die Konkretisierung der Landesförderung wird über bilaterale Verwaltungsvereinbarungen des Bundes mit jedem Land umgesetzt. Auf Länderebene ist deshalb eine einheitliche Förderpraxis nicht absehbar.

Bilaterale Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern: Droht ein Flickenteppich? 

Die Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sind das Nadelöhr für die Umsetzung. Sie bestimmen Verfahren, Zuständigkeiten sowie Förderbedingungen und entscheiden darüber, ob die Programme wirkungsorientiert und entlastend oder kleinteilig und bürokratisch ausgestaltet werden. Durch diese Systematik entsteht zwar länderspezifischer Spielraum, aber auch das Risiko eines föderalen Flickenteppichs in der eh schon unübersichtlichen Förderlandschaft. 

Die Referentenentwürfe werden erfahrungsgemäß im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch einige Änderungen erfahren. Wir werden Sie über die Änderungen und Entwicklungen fortlaufend auf unserer Homepage informieren.

Darauf sollten Bund, Länder und Kommunen bei der weiteren Umsetzung achten

Entbürokratisierung gelingt nur, wenn frühzeitig strukturiert wird – nicht erst, wenn mit den Fördermaßnahmen in der Praxis begonnen wird. Bund, Länder und Kommunen, einschließlich der staatlichen Förderbanken, sollten im Hinblick auf die anstehende Umsetzung des Infrastrukturpakets die folgenden Maßnahmen ergreifen:

Struktur statt Sonderwege schaffen

Die Verwaltungsvereinbarungen müssen so gestaltet werden, dass sie bundesweit funktionieren, jedoch Spielraum für länderspezifische Lösungen lassen.

Klare Standards setzen

Mindestvorgaben für Nachweise, Fristen und Verfahren sollten im Vorfeld rechtsicher und praxistauglich definiert werden, damit die Fördermaßnahmen zum Förderstart reibungslos umgesetzt werden können.

Geeignete Finanzierungsinstrumente auswählen

Die Erfahrung aus der Entwicklung von Förderprogrammen zeigt: Es kommt nicht nur auf Förderinhalte an, sondern auch auf das passende Finanzierungsinstrument bzw. die geeignete Finanzierungsstruktur. Das Infrastrukturpaket kann nur dann die gewünschte Hebelwirkung entfalten, wenn die geeigneten Finanzierungsstrukturen dafür geschaffen werden. 

Als erfahrene Förder- und Finanzierungsspezialisten bringen wir sowohl Verwaltungslogik als auch Finanzierungsstruktur zusammen. Wir bringen den neutralen Blick von außen mit und sorgen dafür, dass Prozesse einfacher werden und Umsetzung gelingt, bevor Bürokratie überhaupt erst entsteht.

Waren diese Informationen hilfreich?
Diesen Beitrag teilen:

Autor dieses Artikels

Heinrich Thiele

Of Counsel

Rechtsanwalt, Steuerberater

Was können wir für Sie tun?

Jetzt Kontakt aufnehmen

Kontakt aufnehmen